Eigentum - Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit

Tower Bridge London England: Eine bekannte zweistöckige Stahl- und Stahlbeton-Hängebrücke, die über den Fluss Themse führt. <br> (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Tower Bridge London England: Eine bekannte zweistöckige Stahl- und Stahlbeton-Hängebrücke, die über den Fluss Themse führt.
(c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Eigentum

Eigentum bezeichnet das rechtliche und wirtschaftliche Herrschaftsrecht über eine Sache, ein Vermögen oder eine Immobilie. Es bedeutet, dass eine Person oder eine juristische Einheit das Recht besitzt, über eine Sache frei zu verfügen, sie zu nutzen, zu verkaufen oder zu vererben. Eigentum wird durch das Eigentumsrecht geschützt und kann unterschiedliche Formen annehmen, wie z.B. Privatbesitz, Gemeineigentum oder staatliches Eigentum.

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Synonyme für "Eigentum": Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

Kurz erklärt: Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt. Eigentumswohnungen bieten den Eigentümern bestimmte Rechte und Freiheiten, während sie gleichzeitig Teil eines größeren Wohnkomplexes oder Gebäudes sind.

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Synonyme für "Eigentumswohnung": Wohnungseigentum, Eigentumwohnanlage, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz, Eigentumsappartement

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