Preiserhöhung bei Hausbauvertrag
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Preiserhöhung bei Hausbauvertrag

Wir haben im Jahr 2005 einen Kaufvertrag für ein Bausatzhaus in Brandenburg abgeschlossen. In diesem Vertrag war ein Festpreis bis August 2006 festgelegt. Bis jetzt sind wir mit dem Hausbau noch nicht fertig. Von der Baufirma haben wir jetzt erfahren, dass  -  da der Festpreistermin ja schon lange abgelaufen ist  -  für die noch zu liefernden Materialien eine 5 % Preiserhöhung zahlen müssen. Ein Blick in den Kaufvertrag bestätigte, dass die Baufirma bei einer nachweislichen Preissteigerung der Lieferantenkosten und auch der internen Hauskosten zu einer Preiserhöhung berechtigt ist. Meine Frage: Wie muss die Baufirma mir die Preiserhöhung nachweisen? Wir haben eine Aufstellung mit den neuen Preisen bekommen. Haben aber keinen Vergleich zu den früheren Preisen. Oder muss ich das so hinnehmen?
  • Name:
  • ancero
  1. Preiserhöhung beim Hausbauvertrag

    Foto von Ralf Wortmann

    Lieber Fragesteller,
    die von dir zitierte Klausel könnte dann, wenn es sich um einen Standardvertrag der Hausbaufirma handelt, als Allgemeine Geschäftsbedingung evtl. unwirksam sein, da sie gegen das Transparenzgebot verstößt. So bleibt z.B. unklar, was mit "internen Hauskosten" gemeint ist und in welcher Höhe der denn Hauspreis steigen soll, wenn in die Lieferantenpreise in gewisser Höhe steigen.
    Darüber hinaus könnte die Hausbaufirma selbst bei wirksamer Klausel z.B. dann keine Preissteigerung (außer der Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 %) verlangen, wenn sie etwa selbst die Ursache dafür setzte, dass das Haus nicht bis 08/2006 fertig wurde.
    Zudem muss die Firma die gestiegenen Preise ganz konkret anhand der Preise ihrer Lieferanten beweisen (" ... nachweislich ... ").
    Behalte dir schriftlich vor, dich nach rechtlicher Prüfung auf eine etwaige Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklausel zu berufen und bitte die Firma erst einmal, durch Übergabe von Kopien ihrer damaligen Lieferantenrechnungen bei Vertragsschluss und ihrer jetzigen Rechnungen, die Preissteigerungen zu beweisen. Erbitte zugleich eine Offenlegung der Kalkulation, um sodann beurteilen zu können, welchen Anteil die von den Lieferanten gelieferten Materialien an dem Gesamthauspreis haben.
    Lasse dir aber alle Möglichkeiten offen. Lehne nicht die Preiserhöhung rundweg ab, solange du das nicht rechtlich gesichert hast prüfen lassen.
    Viele Grüße
    Ralf
  2. Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte bei ...

    Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte bei der Hausbaufirma noch mal nachgefragt und sie wollen uns die Bestätigung der Lieferfirmen über die Preiserhöhung zuschicken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma uns ihre Kalkulation offenlegt. Sie waren nicht mal bereit, uns eine Einzelgewerkaufstellung zu geben. Jetzt ist es leider zu spät, darauf zu bestehen.
    • Name:
    • ancero

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