Voll Erschlossen Angeboten (Grundstück) aber noch keine Kosten beglichen!
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Voll Erschlossen Angeboten (Grundstück) aber noch keine Kosten beglichen!

Voll Erschlossen Angeboten (Grundstück) aber noch keine Kosten beglichen!, 20. Juni 2014

Hallo liebe Profis & Juristen,

meine Familie und ich sind seit einer geraumen Zeit auf der Suche nach einem Grundstück. Vor einigen Monaten haben wir unser Traumgrundstück, in Mecklenburg-Vorpommern, gefunden. Das Grundstück war bzw. ist noch Ackerland und gehört einem Landwirtschaftsbetrieb aus dem Nachbarort. Mittlerweile haben wir das Grundstück vermessen und teilen lassen, also schon erhebliche Kosten investiert. Der Makler hat, dessen Schild mit Kontaktinformationen am Grundstück stand, uns dieses Grundstück beim 1. Treffen als Voll erschlossen angeboten. Das beruhigte uns damals, da wir diese Kosten umgehen wollten.

Nun kam es zu dem lang ersehnten Notartermin und somit der Punkt "Erschließung". Auf den Makler haben wir an diesem Termin verzichtet, weil wir mit der Zeit gemerkt haben, dass dieser einfach nur unfähig ist und wir uns unsere Informationen, die wir benötigten, letztendlich immer alleine besorgt haben / mussten.

Am Tisch saß somit der Geschäftsführer (GFAbk.) des Landwirtschaftsbetriebes, dessen Kollege, der Notar und natürlich wir.

Auf Nachfrage, was denn nun mit den Erschließungsgebühren sei, konnte uns der GF nur mitteilen, dass er nichts von einer Gebühr wisse, die er oder sein Betrieb geleistet hätten. Die Erschließung beeinhalten in diesem Ort Strom, Wasser (Zu- / Abwasser (Zuwasser, Abwasser)), Gas, Telekommunikation und Straßenerneuerungen.

Bis dato sind wir davon ausgegangen, dass alle Kosten diesbezüglich beglichen wurden, sonst hätten wir uns ja kein voll ERSCHLOSSENES Grundstück gesucht.

Dementsprechend peinlich war es uns dann, als wir den Termin dann abbrechen mussten um nicht "die Katze im Sack" zu kaufen und auf eine hoffentlich niedrige Summe zu warten, die irgendwann eintreffen würde. Denn der Notar schrieb im Vertrag: " ... für alle Kosten, die vor oder nach Vertragsunterzeichnung auftraten / auftreten kommt der Erwerber auf. "

Direkt am nächsten Tag haben wir versucht über die o.g. Energieversorger, Bürgermeister etc. heraus zu bekommen, welche Gebühren noch offen wären bzw. welche Summe hier auf uns zukommen würden. Wie schon gehant wurden noch keinerlei Gebühren beglichen, sodass hier eine Summe in fünfstelliger Höhe auf uns zukommen würde. Auch der Makler, der uns den Kontakt zum Eigentümer hergestellt hat (mehr hat der Makler übrigens nicht gemacht und erwartet 5 %, für mich absolut nicht nachvollziehbar) konnte uns hierzu keinerlei Auskunft geben und hat auch keine Anstalten gemacht diese für uns heraus zu bekommen oder uns in irgendeiner Form zu unterstützen.

So und nun haben wir diesbezüglich leichte "Herzkammerflimmern". Der GF des Landwirtschaftsbetriebes ist uns mittlerweile auch nicht mehr so gut gesonnen und zu keiner Verhandlung in Sachen Kaufpreis bereit. Der Grundstückseigentümer (GF) weiß, dass uns die Zeit im Nacken sitzt und wir mit dem bauen beginnen wollen. Er nutzt unsere Situation schamlos aus und teilt uns auch mit, dass er keinen Stress hat und das Grundstück auch gut und gerne Jahre noch als Ackerland brach lassen könnte und auf das Geld nicht angewiesen sei.

Da wir das Grundstück haben möchten und schon einen diversen Betrag gezahlt haben (Vermesser, erste Zahlungen an Baufirma) uns dieses kaufen zu können wird uns nichts anderes übrig bleiben, diese Erschließungsgebühren zu zahlen. Diese Beträge müssen natürlich an anderer Stelle gestrichen werden.

Nun zu unserer eigentlichen Frage:

Kann man hier rechtliche Schritte gegen den Makler / Eigentümer in Form von Schadensersatzansprüchen geltend machen da diese uns das Grundstück als Voll erschlossen angeboten haben und wir damit gerechnet haben, dass alles beglichen ist? Gibt es hierzu entsprechende Paragraphen oder aber schon gesprochene Urteile?

Wir möchten keinem Menschen etwas böses, aber, wer uns offensichtlich so täuscht und unsere Lage dermaßen ausnutzt soll hierfür auch einen Denkzettel bekommen und für solch ein Fehlverhalten büßen müssen. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten also bleibt uns nur der rechtliche Schritt.

Für Hilfreiche und zeitnahe Antworten wären wir wirklich sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus.

Ein Hilfesuchender

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  1. Kopfschütteln

    Also: da gibt es Ackerland mit einem Maklerschild, der will Geld verdienen und verspricht Dinge die er nicht halten kann. Erschließungskosten trägt immer der Käufer, entweder extra ausgewiesen oder über den Kaufpreis. Dann lassen Sie vermessen ... wer hat Sie dazu berechtigt? Dann leisten Sie eine Anzahlung an eine Baufirma ... für welches Haus, für welche welche Pläne und welche Eigentumsrechte? Dann gibt es Streit beim Notar über elementare Teile eines Vertrages und Sie verhandeln mit einem Eigentümer der evtl. gar nicht verkaufen will über Ackerland welches evtl. gar kein Bauland ist und nehmen dazu nicht den Makler mit um Kosten zu sparen. So was war mir bisher nur von Spanien bekannt. Es würde mich nicht wundern, wenn Sie morgen keinen mehr erreichen und das Maklerschild weg ist. Gruß
  2. Vielleicht ...

    Vielleicht wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, sich ein paar Fachleute zu suchen, die auf ihrer Seite mitspielen. Ein Architekt, der erst mal prüft, ob es sich überhaupt um Bauland handelt und ob sie Ihr Traumhaus dort überhaupt bauen werden dürfen. Ein Wertgutachter, der den Kaufpreis prüft (inkl. und exkl. Erschließungskosten). Einen Rechtsanwalt, der den ihnen entstandenen Vermögensschaden gegenüber dem Makler für sie geltend macht.

    UND ... ... wenn Sie für diese Leute kein Geld übrig haben, dann haben sie von vorn herein viel zu knapp kalkuliert.

  3. Herr Tilgner ...

    Herr Tilgner diese Fachleute haben wir bereits. Zum einen steht uns die ganze Zeit schon ein Bauingenieur und Architekt zur Seite, der unsere Wünsche aus dem Haus verwirklichen soll. Dieser hat sich auch schon mit dem nötigen Amt auseinander gesetzt bezüglich Bauland, ob wir unser Traumhaus bauen dürfen etc.. Der Bauantrag läuft bereits, von dieser Seite her ist also alles korrekt gelaufen.

    Unser Ingenieur ist selbst negativ überrascht wie der Grundstücksbesitzer vorgegangen ist und uns gegenüber tritt. Hier liegt eine bewusste Täuschung vor. Wer nur dafür haftet, ist die Frage? Der Makler oder der momentante Grundstücksbesitzer?

    Einen Rechtsanwalt, der in diesem Gebiet Profi ist, suchen wir bereits und werden wir zur gegebner Zeit mit dem Sachverhalt vertraut machen um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

    Das Bauland, das ja momentan noch Ackerlandschaft ist, hat einen gewissen "niedrigen" Kaufpreis im Vergleich zu anderen Grundstücken in dieser Größenordnung. Da wir uns schon mehrere Grundstücke angeschaut haben und auch vom Vermessungsbüro die Information haben in welchem Preissegment dieses Grundstück sein müsste, wissen wir, dass der Preis korrekt ist.

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    • Ein Hilfesuchender
  4. normaler Ablauf

    Bei einem normalen Ablauf wird Ackerland durch einen Bebauungsplan Bauland und zwar rechtssicher. Danach lässt der Eigentümer vermessen und parzellieren. Der Eigentümer fertigt Verkaufsunterlagen mit allen Unterlagen der Erschließung. Es werden Flurkarten gefertigt. Ein Käufer macht zusammen mit dem Verkäufer einen Notartermin. Nach erfolgten Notarvertrag und Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Eigentumsübertragung und der Eintrag ins Grundbuch. Jetzt kann der Käufer einen Architekten beauftragen der plant und ausschreibt. Danach erfolgen Verträge mit Baufirmen. Dieser Ablauf ist hier gestört und es ist derzeit nicht erklärbar warum das so ist. Gruß
  5. ok

    Sie müssen natürlich einen "Schaden" beziffern, den Sie gegen den Makler und/oder den Verkäufer geltend machen wollen. Wie hoch ist denn der Vermögensschaden? Schaden = Erschließungskosten? Dann müssten Sie beweisen können, dass die Makleranzeige und der von Ihnen zu zahlende Kaufpreis erwarten ließ, dass diese Kosten ihnen eigentlich erspart bleiben müssten, weil schon im Kaufpreis enthalten. Wenn Sie das nicht anhand von Maklerexposé und anderen Unterlagen belegen können, dann verbuchen Sie die Erschließungskosten als Lehrgeld und sparen Sie sich den Weg zum Anwalt!

    Wenn Aufgrund dieses ganzen Hickhacks mit dem Makler und dem Verkäufer jetzt gar kein Grundstückskauf mehr zustande kommt, dann wird der Vermögensschaden natürlich um vieles größer und der Weg zum Anwalt dann sicher unumgänglich.

    Ob man immer die optimale Reihenfolge (wie von Hr. Kirschner) geschrieben, einhalten muss? Es ist der leichteste Weg! Andere Wege (wie der Ihre) sind auch möglich bergen aber Gefahren, wie man sieht.

  6. Ich bezweifele dass Sie einen Schaden gegen

    einen der Beteiligten geltend machen können. Aber das sollte ein Anwalt klären.

    Wir haben im BGBAbk. die Übergabe einer Sache und die Übergabe des Gegenwertes. Beides sind Verpflichtungen die sich aus dem Vertrag ergeben und sind völlig unabhängig voneinander. Das muss man verinnerlicht haben.

    Wenn hier "erschlossen" angepriesen wird, sind vermutlich die Leitungen gelegt. Ich würde auch die Parzellierung, d.h. die Vermessung dazu rechnen.

    Leitung legen und bereits bezahlt haben sind aber getrennte Sachen. Sie haben sich etwas falsches unter dem Begriff "erschlossen" vorgestellt.

    Wenn Sie schon einen Architekten haben, den Sie zumindest in Hessen nicht brauchen, gehört es zu den Aufgaben unter LPAbk. 1, Grundlagenermittlungen, das zu klären. Das können Sie aber auch selbst erfragen. Da hätten Sie sich mal schlau machen sollen.


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