Hausbau mit Wieland Bauservice: Bauvertrag vor Grundstücksdetails – Ist das üblich?
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Hausbau mit Wieland Bauservice: Bauvertrag vor Grundstücksdetails – Ist das üblich?

wir planen ein Haus zu bauen. dabei ist uns ein grundstücksinserat von wieland bauservice aufgefallen. der Verkäufer will mit uns erst den Bauvertrag abschließen, bevor wir Einzelheiten über das Grundstück erfahren. Wir wissen nicht einmal, wo es genau liegt. ist es in der Baubranche normal, die Katze im Sack zu kaufen? stimmt es, dass diese fa. eine der ältesten in Deutschland ist? oder ist es der Herr wieland, der noch vor kurzem bei ExNorm als geschäftsführer tätig war?
durch die drückermethoden des Verkäufers sind wir stark verunsichert. wer kann uns helfen, wieder vertrauen in die Baubranche zu bekommen?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unterzeichnung eines Bauvertrags ohne Kenntnis der Grundstücksdetails kann zu erheblichen finanziellen Risiken und rechtlichen Problemen führen.

    🔴 Kritisch: Ein fehlendes Bodengutachten kann zu unvorhergesehenen Kosten durch Altlasten oder mangelnde Tragfähigkeit führen.

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Ein Bauvertrag vor Kenntnis der Grundstücksdetails birgt erhebliche Risiken. Sie verpflichten sich zu einer Leistung, ohne die Basis (das Grundstück) genau zu kennen.

    Ich rate dringend davon ab, einen Bauvertrag zu unterzeichnen, bevor Sie folgende Informationen haben:

    • Genaue Lage des Grundstücks: Einsicht ins Grundbuch, Lageplan
    • Bebaubarkeit: Bebauungsplan einsehen (Art und Maß der baulichen Nutzung)
    • Bodenbeschaffenheit: Bodengutachten (Tragfähigkeit, Altlasten)
    • Erschließungskosten: Sind alle Anschlüsse (Wasser, Strom, Abwasser) vorhanden und bezahlt?

    Ein seriöser Bauträger wird Ihnen diese Informationen vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Bestehen Sie darauf oder suchen Sie einen anderen Anbieter.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Ihnen vorgelegten Bauvertrag von einem unabhängigen Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Klären Sie alle offenen Fragen zum Grundstück.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu Bauleistungen, Preisen und Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag, VOBAbk./B.
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einer Gemeinde festlegt. Er regelt u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Gestaltung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Baurecht.
    Bodengutachten
    Eine Untersuchung des Baugrunds, die Auskunft über dessen Beschaffenheit, Tragfähigkeit und eventuelle Belastungen (z.B. Altlasten) gibt. Es ist Grundlage für die Planung der Gründung eines Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Baugrunduntersuchung, Geotechnischer Bericht, Altlastenverdachtsflächen.
    Erschließungskosten
    Die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Infrastruktur, die zur Nutzung eines Grundstücks erforderlich ist (z.B. Straßen, Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse).
    Verwandte Begriffe: Anschlussbeiträge, Anliegerbeiträge, Infrastrukturkosten.
    Grundbuch
    Ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte (z.B. Hypotheken, Grundschulden) verzeichnet sind.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastungen.
    Altlasten
    Schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Verunreinigungen des Bodens, die von früheren Nutzungen (z.B. Industrieanlagen, Deponien) herrühren können.
    Verwandte Begriffe: Kontaminierter Boden, Bodensanierung, Umweltamt.
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist es üblich, einen Bauvertrag vor Grundstücksdetails zu unterschreiben?
      Nein, es ist unüblich und riskant. Sie sollten alle Details des Grundstücks kennen, bevor Sie sich vertraglich binden.
    2. Welche Risiken bestehen, wenn ich einen Bauvertrag vor Grundstücksdetails unterschreibe?
      Sie könnten sich zu einem Bauvorhaben verpflichten, das aufgrund der Grundstücksgegebenheiten (z.B. schlechter Baugrund, Altlasten) deutlich teurer wird als geplant oder gar nicht realisierbar ist.
    3. Was ist ein Bebauungsplan und warum ist er wichtig?
      Der Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Dachform, Abstandsflächen). Er ist entscheidend für die Planung Ihres Bauvorhabens.
    4. Was ist ein Bodengutachten und warum benötige ich es?
      Ein Bodengutachten untersucht die Beschaffenheit des Baugrunds (z.B. Tragfähigkeit, Grundwasserstand, Altlasten). Es ist wichtig, um die Gründung des Hauses sicher zu planen und unerwartete Kosten zu vermeiden.
    5. Was sind Erschließungskosten?
      Erschließungskosten sind die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (z.B. Wasser, Strom, Abwasser, Straßen). Sie können erheblich sein und sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden.
    6. Wie finde ich heraus, ob das Grundstück mit Altlasten belastet ist?
      Auskunft über mögliche Altlasten erhalten Sie beim Umweltamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Ein Bodengutachten kann ebenfalls Hinweise auf Altlasten liefern.
    7. Was sollte ich tun, wenn der Bauträger mir keine Grundstücksdetails vor Vertragsabschluss geben will?
      Seien Sie misstrauisch und suchen Sie einen anderen Bauträger, der Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.
    8. Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten, wenn ich später feststelle, dass das Grundstück ungeeignet ist?
      Ein Rücktritt vom Bauvertrag kann schwierig und mit hohen Kosten verbunden sein. Lassen Sie sich daher vor Vertragsabschluss rechtlich beraten.

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  2. Wieland Bauservice: Bedenken beim Vorvertrag – Unsere Erfahrung

    Wir auch
    Auch wir sind über die Inserate auf Wieland Bauservice aufmerksam geworden. Ähnliche Bedenken wie Sie, haben wir auch. Diesen Montag haben wir dann den Vorvertrag unterschrieben, da ja eine Grundstücksbesichtigung im Vorfeld nicht möglich war. Die Vorgehensweise des Verkäufers ist recht professionell, kann aber von uns teilweise nachvollzogen werden. Zuerst wird ein Haus verkauft und dann das Grundstück. Leider konnte während des Verkaufsgesprächs die Preisfindung in keinster Weise von uns nachvollzogen werden, sodass wir zwar unterschrieben haben, jedoch der Preis für uns noch nicht feststeht. Da es für das ganze Objekt ein Oberlimit im Budget gibt, muss letztendlich (sollte es zum Vertrag kommen) sowieso noch über den Preis verhandelt werden, jedenfalls aus unserer Sicht. Festpreis hin oder her. Es kommt auch nur zum Hauskauf vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und der erfolgreichen Grundstückssuche. Da unsere Ansprüche diesbezüglich sehr hoch sind, haben wir keine Bedenken. Schließlich kann uns niemand zwingen ein Haus zu Bauen und von dem Vorvertrag haben wir jederzeit ein kostenloses Rücktrittsrecht. Also werden auch wir nach wie vor auf der Suche und im Kontakt mit anderen Maklern und Bauträger sein und uns für das Beste Grundstück entscheiden. Die 3 Zeilen Rücktrittserklärung sind in 5 Minuten geschrieben, gefaxt und abgeschickt.
    Übrigens haben wir gerade in Stahnsdorf etwas wunderschönes in Aussicht mit anderem Bauträger, Grundstück ist noch sehr günstig zu haben, das Haus frei planbar und um ein wesentliches günstiger
    als Wieland. Sollte Stahnsdorf für Sie in Frage kommen, gern gebe n wir Ihnen die Telefonnummer.
  3. Hausvertrag ohne Grundstück: Blauäugigkeit birgt Risiken!

    Hausvertrag ohne Grundstück?!
    Liebe Familie Hobohm! Ein Haus zu kaufen ohne vorher ein passendes Grundstück gekauft bzw. in Aussicht zu haben, ist sehr sehr mutig von Ihnen. Sogenannte Blauäugigkeit hat schon viele potentielle Bauherren in den Ruin geritten ...
    Mir erscheint die Arbeitsweise von der Fa. Wieland Bauservice als undurchsichtig, daher kann ich Ihren Schritt, erst ein Haus zu bestellen, von dem Sie noch nicht einmal wissen, wie teuer es wird  -  und gar kein passendes Grundstück für dieses Haus zu haben, nicht nachvollziehen.
    Haben Sie diesen Hausvertrag bei Ihnen Zu Hause abgeschlossen? Wurden Sie dann wenigstens von diesem professionellen Verkäufer auf Ihr ausdrückliches 14 tägiges Rücktrittsrecht hingewiesen und belehrt (Formular ), zwecks Haustürgeschäft? ...
    Zu einem Bauvertrag gehören übrigens immer ein Grundriss des Hauses, eine Leistungsbeschreibung und ein Preis ... Wer als Hausverkäufer sein Fach versteht, plant ein Haus erst, wenn er genau weiß, dass das Haus auch auf das entsprechende Grundstück passt. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
    Viel Glück wünscht B. Brutschkowski
  4. Bauvertrag: Finanzierung & Grundstück – Rücktritt möglich?

    Blauäugigkeit ...
    Blauäugigkeit ist sicherlich vorhanden, zumahl man soetwas ja nicht alle Tage macht. Der Preis für das Haus steht schon fest, jedoch ist es noch nicht bestellt und noch steht auch nicht fest, dass wir das Haus kaufen. Der Vertrag wurde unterschrieben inkl. 2 Vorbehalten. 1. Finanzierbarkeit und 2. der Grundstücksvermittlung. Wenn nun weder das eine noch das andere realisiert werden kann, kann doch der Vertrag nicht wirksam werden. Oder? Da wir uns jedoch mit Vertragsrecht nicht auskennen, sind wir dankbar über Hinweise aller Art. Wir haben von dem Verkäufer ein schriftlich zugesichertes Rücktrittsrecht zu jeder Zeit. Sollte es soetwas nicht geben? Dann wären wir natürlich sehr blauäugig und müssten natürlich gemäß dem Haustürgeschäft erst einmal zurücktreten von dem Vertrag. Der Nachteil wäre aber für uns, dass es dann mit der Grundstücksvermittlung nicht weitergeht, doch da hatten wir bereits am Samstag, 11.08.01, gute 2 Stunden erfolglose Suche mit dem Grundstücksservice, der sich wirklich viel Mühe gibt. Wer weiß also, was jetzt der richtige nächste Schritt ist? Erst einmal zur Verbraucherzentrale und den Vertrag prüfen lassen? Sofort vom Vertrag zurücktreten? Kann man uns zwingen ein Haus zu bauen auf einem Grundstück, das wir nicht wollen? Für weitere gutgemeinte Ratschläge wären wir sehr dankbar.
  5. Wieland Bauservice: Verbindung zu ExNorm – Eine Analyse

    Wieland ...
    Die Adresse von Wieland Bauservice ist dieselbe wie die des ehemaligen Zweigwerks von ExNorm. In der aktuellen Homepage von ExNorm wird dieser Standort nicht mehr genannt.
    Ein Herr Wieland war bis vor ca. 1 Jahr Geschäftsführer bei ExNorm und ist es jetzt nicht mehr. Die Schlüsse hieraus überlasse ich dem Leser.
  6. Bauvertrag: Sofortiger Rücktritt ratsam bei fehlendem Grundstück

    Ich würde sofort zurücktreten
    Tut mir leid, dass Sie  -  Fam. Hobohm  -  jetzt fast in "der Patsche" sitzen. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich sofort! per Einschreiben mit Rückschein vom Vertrag zurücktreten und mir dann einen Hausanbieter suchen, der Ihnen erst das richtige Grundstück besorgt. Vor Ort haben Sie doch bestimmt seriöse Makler, die Ihnen helfen können, oder?
  7. Vorvertrag prüfen: Anwalt für Vertragsrecht einschalten!

    Aber jetzt ganz schnell zum Anwalt!
    Ich bin mir sicher, dass irgendwo im Vorvertrag eine Klausel steckt, die Sie teuer zu stehen kommt!
    Wie Sie die Lage geschildert haben (kostenloses Rücktrittsrecht), macht der Vorvertrag für den Verkäufer doch keinen Sinn!
    Meine Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Vertragsrecht beraten, wie Sie am schnellsten aus dem Vertrag rauskommen. Und zwar hurtig, vielleicht gilt ja nach die oben erwähnte Haustürfrist.
    Der Anwalt ist zwar auch nicht kostenlos, aber sie sparen sich u.U. eine Menge anderer Kosten und Ärger.
    PS: Jetzt fehlt nur noch, das auf Kaffeefahrten Häuser verkauft werden.
  8. Erste Hilfe: Rat von RA Schotten unbedingt beherzigen!

    Den Rat von Thomas Grau
    unbedingt beherzigen. Die Sache riecht nicht gut.
    Mein Rat für die ERSTE Hilfe
    RA Schotten unter
    Ralf [email protected]
  9. Rücktritt vom Kaufvertrag: Dank für die Ratschläge!

    Vielen Dank
    für die gut gemeinten Ratschläge. Habe RA Schotten bereits per E-Mail Kontakt. Von 10-12 Uhr steht der Verbraucherschutz für Bauherren zur Verfügung aber ich habe den Rücktritt vom Kaufvertrag bereits geschrieben und werde das Einschreiben noch heute einstecken.
    Nochmals vielen, vielen Dank
  10. Kündigung Bauvertrag: Ergebnis & Wieland Bauservice Reaktion

    Nach der Kündigung
    Das Ergebnis nach der Kündigung bin ich dem Forum doch noch schuldig. Danke für den Hinweis H. Richter. Das Kündigungsschreiben habe ich inhaltlich mit der Verbraucherzentrale abgestimmt. Es wäre allerdings nicht so dramatisch gewesen, laut Wieland Bauservice war man sehr verwundert über die Verkaufspraktiken des eigenen Vertriebs. Die Verkäufer haben dann wohl sogar noch eine schöne Ansage bekommen, nach dem Motto "Was haben Sie denn mit Fam. Hobohm gemacht" Das kostenlose Rücktrittsrecht (wirklich kostenlos) besteht zu jeder Zeit und erst nach Ausräumung der Vorbehalte wird der eigentliche Vertrag wirksam.
    Wie auch immer, jetzt können wir uns wieder auf die Grundstückssuche konzentrieren und erst wenn das Traumgrundstück gefunden ist, geht es an die Auswahl des Hausanbieters. Dazu bekommen wir seit Wochen kiloweise Material ins Haus, weil ich bei BAU.DE ein paar Mausklicks gemacht habe. Aber so bekommt man einen ganz guten Überblick, nur weiß man am Ende nicht für wen man sich entscheiden soll. Die Entscheidung über den richtigen Hausanbieter wird allerdings durch das Forum etwas unterstützt und somit werde ich auf alle Fälle dem Forum als treuer Leser erhalten bleiben bis zum nächsten eigenen Beitrag ...
  11. Fertighaus Holzbauweise: ARGE Holz – Infos für Bauherren

    Hallo Herr Hobohm, wenn ich mir das jetzt richtig zusammengereimt habe,
    dann interessieren Sie sich für ein Fertig- oder Ausbauhaus (Fertighaus, Ausbauhaus) in Holzbauweise.
    Mir ging es am Anfang ja ähnlich mit den ganzen Infos. In jedem Prospekt steht was anderes, das natürlich immer das Beste und tollste ist.
    Was ich Ihnen da sehr ans Herz lege, ist ein Besuch auf den Seiten der ARGE Holz. Dort können Sie sich unter der Rubrik "Informationsdienst Holz" eine Menge guter und vor allem Herstellerneutraler Broschüren über Holzbau in allen möglichen Varianten bestellen. (max. 10 Broschüren sind sogar kostenlos).
    Die Dinger sind zwar manchmal etwas technisch abgefasst, aber m.E. trotzdem ganz gut verständlich. Viele Details sind auch bebildert.
    Anhand der Infos aus diesen Broschüren können Sie schon mal die in den Prospekten vorgestellten Ausführungsdetails (sofern außer dem obligatorischen Wandaufbau überhaupt was drinsteht) abchecken und schon mal den einen oder anderen Anbieter "aussortieren". Und außerdem sind Sie dann für die Gespräche mit den Verkäufern gut gerüstet. Da werden Sie sehr schnell die Spreu (gelernte Bäcker => (c) by MB) vom Weizen trennen können.
    Viel Spaß noch bei Ihrem Vorhaben.
  12. Ergänzung: Link zur ARGE Holz – Informationsdienst

    grr =>Grobmotoriker
    zu schnell enter gedrückt, Link vergessen
  13. Hausbau: Grundstück, Architekt & Einzelgewerke – Der bessere Weg?

    Leute, Leute, Leute,
    ich kann mal wieder nur mit dem Kopf schütteln.
    warum lasst ihr euch alle auf solche machenschaftler ein?
    die haben doch nur eins im Sinn: euer Geld. und davon reichlich.
    warum nehmt ihr nicht dieses eures, sucht euch ein Grundstück, beauftragt einen selbst ausgesuchten Architekten und baut nach einer Einzelgewerkausschreibung?
    danach klappt's auch mit dem vertrauen in die Baubranche ... 🙂
    alles gute
  14. Fertighaus vs. Architekt: Individuelle Planung zahlt sich aus!

    Volle Zustimmung, Herr Zack
    Habe selbst ungefähr 2 Jahre Fertighausprospekte studiert, Bausatzhäuser analysiert, Grundrisse entworfen und umgeplant (besser: rumgemurkst), ohne ein Grundstück zu haben. Als das Grundstück feststand, haben die "Pläne" natürlich nicht so recht gepasst ...
    Gang zur Architekten, Wünsche dargelegt, und nach einer Woche hatten wir einen Entwurf, der in den folgenden 4 Monaten (Planungs- und Finanzierungsphase) nur noch in Details geändert werden musste.
    Ausschreibung dann schlüsselfertig mit dem Vorbehalt, die Gewerke auch gesondert zu vergeben  -  kann ich nur wärmstens empfehlen.
    Fazit: Wenn mir die Nachbarn ihr so "günstiges" Fertighaus aus dem Katalog mit "120 m² Wohnnutzfläche" (bei 8 m² Küche und 30 m² WoZi, hihihi) vorführen, kann ich mir zumindest innerlich ein Grinsen nicht verkneifen ...
    Viele Grüße
  15. Bauträger-Anzeige: Was war ausschlaggebend für Ihre Wahl?

    Frage an die Bauherrn
    warum sprang euch die anzeige des Bauträgers denn eigentlich ins Auge? was war ausschlaggebend, sich an ihn zu wenden?
    das würde mich persönlich mal interessieren.
  16. Hausbau: Gründe für den Wunsch nach einem Eigenheim

    schön, dass es weiter geht
    ... mit dieser angefangenen Diskussion.
    Antwort an Herrn Zack: Wenn man sich mit dem Gedanken trägt ein Haus zu bauen, so hat dies sicherlich verschiedene Gründe. Bei uns fing es damit an, dass wir heute bereits zur Miete in einer Doppelhaushälfte wohnen in super Lage am Rand von Potsdam. Frühmorgens wenn wir aufstehen sehen wir manchmal die Rehe auf dem Feld und auch sonst gefällt es uns sehr gut. Der Nachteil ist die Miete und die Doppelhaushälfte.
    Dass man für etwas mehr Geld monatlich auch sein eigenes Häusle haben kann, wurde uns erst jetzt klar, nachdem wir uns mit dem Thema intensiv befasst haben. Aus diesem Grund sind wir allerdings bei der Grundstückssuche sehr wählerisch geworden. Über Hausanbieter haben wir nicht sonderlich nachgedacht, sondern fanden am Anfang fast alles schön. (Auch das Wieland Haus hat uns sehr zugesagt) Zur Zeit konzentriert sich alles auf die Grundstückssuche und deshalb lesen und reagieren wir auf die eine oder andere Anzeige in der Samstagsausgabe unserer Zeitung.
    Ein freies Architektenhaus ist sicherlich eine Klasse für sich nur traue ich mich da noch gar nicht ran, sondern suche mir lieber einen Bauträger der mir das Haus hinstellt. Architektenleistungen sind in Komplettpreisen meistens inklusive und wie ich welche Räume anordne kann ich selbst bestimmen. Nachteilig ist sicherlich die finanzielle Seite, weil der Bauträger ja auch was verdienen muss. Da ich selbst aber wenig vom Bauen verstehe und unsere Eigenleistungen sich auf Maler und Fußboden beschränken werden, wird es entweder ein Fertigteilhaus werden, wenn es uns gefällt oder einer der mit uns das Vorhaben plant und dann das Haus massiv errichtet. Vor und Nachteile dieser beiden Bauarten werden ja hier reichlich diskutiert, bis heute sind wir an dieser Stelle jedenfalls noch recht leidenschaftslos. Die Entscheidung wird uns sicherlich dann etwas erleichtert, wenn wir wissen, was das Grundstück kostet und wieviel Haus dann noch drauf kann.
    Für das fast Traumgrundstück haben wir uns gerade an einer öffentlichen Ausschreibung beworben. (300 m bis zur Havel mit Bootsplatz, aber kein Blick auf's Feld) In 4 Wochen bekommen wir Bescheid.
  17. Grundstück & Architekt: Keine Angst vor Baulaien-Fehlern!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Ahoi
    und viel Glück mit dem Grundstück, ich hoffe es gibt kein Hochwasser 🙂
    Vor dem Architekten würde ich keine Angst haben, der beist nicht, wir sind selber absolute Baulaien und mit einem Bauträger auf die Nase gefallen, kann einem also überall passieren, der Vorteil beim Architekt ist, ich kann mitreden wer was baut zu welchen Konditionen und wenn dann mal einer Pleite geht, ist das Risiko gestreut.
    Zumindest den Versuch mit einem Architekten zu sprechen würde ich mal wagen, wenn das Grundstück steht, er muss ja wissen was er bauen kann und wo.
    Ach ja, teurer wird es auch nicht und die Nebenkosten beim Bauträger nicht vergessen, genau die Baubeschreibung lesen was drin ist und Bodengutachten nicht vergessen, aber das habt ihr ja bestimmt alles schon gelesen.
    Viel Spaß beim Planen.
  18. Architektenkosten: Transparenz & vertragliche Klarheit wichtig!

    Arbeiten Architekten kostenlos?
    So hört sich das fast an. Natürlich will der Architekt auch nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Mir leuchtet nicht ein, warum das bei dem einen verwerflich sein soll und bei dem anderen nicht.
    Auch hier ist wieder Klarheit, vor allem vertragliche, Wesentlich. Sie müssen schlichtweg einen genauen Endpreis haben. Da wiederum kann Ihnen nur ein im Baurecht erfahrener RA helfen, der die Verträge in Ihrem Sinne prüft. Ein Notar nutzt da gar nix. Ob nach MABV, HOAIAbk. oder sonst was abgerechnet wird, Fallen kann jeder einbauen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. Bauträger vs. Architekt: Abwägung für Baulaien entscheidend

    Foto von

    BT auch nicht MB
    ich denke nur man sollte sich beide Möglichkeiten überlegen und für sich abwägen, das man Baulaie ist, heißt für mich nicht, das man mit Architekten nicht bauen kann, wer kontrolliert denn den BT? Nur weil er so heißt kann er es noch lange nicht besser und Mehrkosten die unerwartet sind bekommt man auch dort präsentiert.
    Ich trete weder für die eine noch für die andere Bauweise ein, aber man sollte für sich herausfinden, was man möchte.
    In vielen Köpfen wird anscheinend der Beruf Architekt gleich mit den Begriffen elitär und teuer assoziiert und das kann man so nicht stehen lassen.
    Auch kann ein Architekt nicht nur "massiv" bauen und ein Bauträger Fertighäuser aus der Schublade, hier wird manchmal einfach zu sehr in diesen gesteckt.
  20. Einigkeit: Gleiche Meinung zu Bauträger & Architekt

    Sag ich doch
    Wir sind doch der gleichen Meinung 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Architekt: Verantwortung & Qualität vs. Bauträger-Profit

    @MB
    kaum aus dem Urlaub und schon wieder drauf rumhacken?
    es hörte sich eben nur FAST so an ...
    Architekten haben immerhin noch so etwas wie eine Verantwortung für das, was sie der Gesellschaft vor die Nase setzen und sind der Treuhänder des Bauherrn. dem bt (den meisten!) ist es doch scheißegal, ob sie entwurfliche Qualität abliefern, Hauptsache unterm strich kommt das meiste raus. der Architekt unterliegt eben NICHT dem Preiswettbewerb, sondern dem QUALITÄTSWETTBEWERB. das ist der Unterschied! (deshalb ist die HOAIAbk. ja auch so verbraucherfreundlich!) und kommen sie jetzt bloß nicht wieder mit dem Argument, das wir die Bauten teuer machen, um möglichst viel Honorar zu bekommen ... sowas funktioniert bei EFHAbk. ja wohl nicht.
  22. HOAI: Bauherr entscheidet – Bauträger oder Architekt?

    Ich dachte, ich wäre es ...
    ... der das Bauen teurer macht? HOAIAbk. verbraucherfreundlich ist wohl als Scherz gemeint, nicht wahr?
    Warum schreibe ich den oben extra Endpreis? Den Bauherren möchte ich sehen, der ohne Vorbildung auf dem juristischen oder baulichen Sektor die HOAI versteht.
    Nochmal: es soll der Bauherr entscheiden, der zahlt nämlich auch, was für ihn besser ist. Im Extremfall ist der beste Bauträger besser als der schlechteste Architekt und umgekehrt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  23. HOAI: Verbraucherfreundlich durch qualitative Kostensicherheit

    darum geht es nicht, Herr Beisse
    sie sind da mal wieder auf dem falschen Dampfer.. und der Bauherr muss auch die HOAIAbk. nicht verstehen, wenn er nicht will.
    sie IST verbraucherfreundlich .. und zwar deshalb, weil sie die Möglichkeit bietet, ein noch nicht konkret festgelegtes Objekt (das zu entwerfende Haus) nach qualitativen Merkmalen bauen zu lassen und eine Kostensicherheit dafür zu haben. wie wollen sie das denn sonst regeln? wenn sie den PREISWETTKAMPF für Entwurfsleistungen einführen wollen, dann gute Nacht. ja ... gute Nacht! 🙂
  24. HOAI: Welche Kostensicherheit bieten Urteile?

    Welche Kostensicherheit?
    Ausgerechnet bei HOAIAbk.🔴 Warum gibt es dann so viele Urteile dazu, bis hinauf zum BHG?
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. HOAI-Alternative: Wie Entwurfsleistungen abrechnen?

    wie viele gibt es denn,
    Herr beisse.. und wovon handeln die urteile?
    sie geben hier immer pauschale urteile ab, nennen sicher vorhandene ausnahmen ... aber wo gibt es die nicht?
    konkrete frage an sie: wie wollen sie Entwurfsleistungen abrechnen? was ist ihre alternative zur HOAIAbk.🔴 wie sieht das aus?
  26. HOAI-Alternative: Pauschalpreis für normales Häuschen?

    Pauschalpreis
    wäre vielleicht eine Alternative.
    Die Anwendung der HOAIAbk. können sich Bauherren, die ein "normales" Häuschen (110 bis 130 m²) bauen wollen, sicher kaum leisten.
    Ich habe' auch eines in dieser Größenordnung; was ich vereinbart habe, müssen Sie raten 😉
  27. Architekt lohnt sich: II. BV & Qualität sichern!

    @herr hobohm @ hr. gerstner
    Herr hobohm, das Geld für den Architekten haben sie schnell wieder drin. geben sie in der Suchfunktion mal II. BVAbk. ein bzw. lesen sie meine entsprechenden Beiträge über das Thema.
    Herr gerstner ... mag ja sein, das sie was anderes vereinbart haben ... aber dann bekommen sie auch entsprechend weniger geboten. oder meinen sie, der Architekt kann das Haus dann noch bis ins Detail durchplanen? wohl kaum. : --)
    die Bauherren, die sie da ansprechen, können sich übrigens auch einen vw sharan statt eines entsprechenden Japan-Vans leisten. gespart haben sie beim Architekten nur im ersten Augenblick, da sie das Geld bestimmt beim bauen draufzahlen (mehr sogar noch!)
    sind sie eigentlich noch stolz drauf, geltende Verordnungen ausgehebelt zu haben? machen sie das beim Arzt auch so? naja, muss ja jeder selber wissen. Qualität können sie dabei jedoch nicht erwarten. und hinterher wird wieder nach dem Rechtsanwalt geschrien ...
  28. Bauträger: Höchstmögliche Sicherheit durch Festpreis & Bauzeit?

    Höchstmögliche Sicherheit beim Bau
    Mir kommt es bei einem Bauvorhaben auf die höchstmögliche finanzielle Sicherheit an. Die habe ich doch aber nur, wenn mir ein Bauträger bestimmte Leistungen zum Festpreis und fester Bauzeit anbietet, oder?
    Bei der Auswahl eines Architekten kommen während der Bauphase immer wieder Kosten, die in der Finanzierung wohl kaum bis zum Ende eingeplant werden können. Dafür ist bei uns wenig Luft.
    Ursprünglich hatte ich mir das Ganze auch so vorgestellt, jemand bekommt den Auftrag nach unserem Geschmack und nach vereinbahrter Bauzeit ziehen wir in das Haus ein ...
    Na gut, so einfach ist es nicht, ich habe schon eine Menge gelernt. Und beim Thema höchstmögliche Sicherheit empfehlen sich nach meinem Verständnis nur Bauträger, die entsprechende Referenzen besitzen und deren Geschäftsführer hoffentlich keinem Insolvenzverfahren bekannt sind. Ich habe trotzdem heute ein Architekturbüro kontaktiert, mal sehen was dort so erzählt und angeboten wird.
  29. Bauvertrag: Exakte Baubeschreibung & Vertragsstrafe wichtig!

    Alles eine Frage der Verträge
    Da muss eine Menge drinstehen, neben der exakten Baubeschreibung auch ein verbindlicher Fertigstellungstermin mit entsprechender Vertragsstrafe. Nur dann sind Sie einigermaßen sicher.
    Das Argument, so was macht keiner mit, zählt nicht. Genau so ein Vertrag liegt mir nämlich vor. Aus Datenschutzgründen werden ich den natürlich nicht veröffentlichen.
    Unter anderem ist bei diesem Vertrag 30 Jahre (!) Garantie auf die Wasserdichtigkeit des Kellers gegeben, ein konkreter Fertigstellungstermin mit Schadensersat / Vertragsstrafe pro überzogene Woche. Und Festpreis natürlich auch, ohne wenn und aber.
    Es geht also.
    • Name:
    • Martin Beisse
  30. Baukunst am Steinhuder Meer: Einladung zur Besichtigung

    Foto von Stefan Ibold

    @ Herrn Zack
    Moin Herr Zack,
    ich hatte Sie, so gleube ich zumindest, schon mal eingeladen zu einer Besichtigungstour.
    Besuchen Sie mich mal am schönen Steinhuder Meer, dann zeige ich Ihnen, welch hohe Baukunst und -Kultur Ihr verehrter Herr Kollege da erbracht hat. Gleichzeitig werden Sie auch Einblick in die Unterlagen bekommen und dann anschließend mit Sicherheit sagen können, ob der "Kollege" denn wohl berechtigte Forderungen hat oder nicht.
    Die Zustimmung des BH habe ich mir eingeholt. Wann kommen Sie?
    Grüße aus dem verregneten Bad Oeynhausen an den Rest der Forumswelt 🙂 )
  31. HOAI: Alternative Abrechnung nach Aufwand mit Obergrenze

    Dafür hatten wir ein eigenes Thema aufgemacht
    Nämlich zur HOAIAbk.. ich dachte, Herr Zack, Sie haben die einschlägigen Schriften? Dann werden ihnen die Namen Prof. Friedrich Quack und Prof. Dr. Reinhold Thule sicher geläufig sein.
    Falls nicht, im Internet findet sich so einiges. Es hat wenig Sinn, 400 Seiten zu zitieren.
    Alternative Abrechnung: soe wie wir es auch machen, nach Arbeitsaufwand mit vorher festgelegter Obergrenze. Wichtig ist doch ein Preis X, einschließlich MwSt. Das machen Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer auch so (jedenfalls die guten). Das ist genau das, was der Bauherr will: einen festen Preis, mit dem er arbeiten kann.
    • Name:
    • Martin Beisse
  32. Architektenleistung: Kosten bei Bausumme von 400 TDM

    Nochmal nachgehakt
    Herr Zack, ich bin natürlich ebenfalls nicht der Meinung, dass Architekten unentgeltlich arbeiten sollen. Andererseits hatte ich mit vorher natürlich auch ausgerechnet, was Lph. 1  -  9 zzgl. Statik bei einer Bausumme von 400 TDM brutto kosten  -  und da kam ich auf rd. 52 TDM brutto. Ich denke halt, dass es für einen Architekten bei diesen Relationen schon schwierig ist, einen Bauherren von der Notwendigkeit der Architektenleistung zu überzeugen.
    Übrigens: einen Sharan kann ich mir nicht leisten, reicht nur zum Escort ☹vielleicht hätte ich doch ohne Architekt bauen sollen? 😉
    Meine Meinung zur HOAIAbk. verkneife ich mir mal lieber.
  33. Architekt: Baugenehmigung, Planung & Bauüberwachung sichern!

    Halt Halt!
    Architektenleistungen sind in jedem Falle sinnvoll und erforderlich. Alleine schon für die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibungen. Natürlich sollte auch ein Architekt / Planer ggf. fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, denn jedes Gewerk kann er nicht 100 % beherrschen.
    Die Frage ist eben die der Kosten. Natürlich können Sie auch selber einen Grundriss entwerfen, Architekten die Baugenehmigung einholen lasen und die Angebote selber einholen. Das kostet aber ihre Zeit. Nicht nur die Arbeits- sondern auch die Einarbeitungszeit. Vergessen Sie nicht, wie viele  -  teure  -  Fehler Sie machen können. Haben Sie wirklich die Zeit und die Kenntnisse, die Bauüberwachung selbst zu übernehmen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  34. Lux-Haus: Festpreis & günstige Architektenleistung (7.000 DM)

    Es geht auch anders ...
    Dass es auch anders geht, beweist Lux-Haus. Gute Ausstattung, ein absoluter Festpreis und die Architektenleistung für sage und schreibe pauschal 7.000,- DM.
    Ein weiteres Highlight ist dann noch die Finanzierung: schnell entschuldet und bis zu 1.000,- DM geringere Belastung.
  35. 🔴 Achtung: Werbung & irreführende Pauschalpreisangebote!

    Werbung!
    siehe Nutzungsbedingungen ... und noch was Herr Kohler: mein Bauträger/Generalübernehmer wurde wegen Anzeigenschaltungen mit einem Pauschalpreisangebot von DM 5.000 für Architekten/Planungsleistungen abgemahnt (Headline *Überlegen Sie schon mal, was Sie mit dem gesparten Geld alles anfangen können*). Die Angabe solcher Beträge ist grundsätzlich falsch und irreführend  -  die Leistung verschwindet vielmehr in der Mischkalkulation des Bauträgers/Generalunternehmer/Generalübernehmer.
    Für mich ist das Kundenfängerei  -  nach Offenlegung der Kalkulationen durch zwei ehemaligen Bauleiter meines Generalübernehmer wurden Beträge von rund 30 Tsd. für diese Leistungen bezahlt bzw. sind zu zahlen. Argumentation des Generalübernehmer vor Gericht  -  man habe ja einen Pauschalpreisvertrag mit den Bauherren und sei zur Angabe der Einzelpositionen nicht verpflichtet.
    Im übrigen zeigt die Rechtsprechung, dass solche Pauschalvereinbarungen nicht mal für den Generalübernehmer rechtssicher sind  -  für was gibt es denn die HOAIAbk.🔴 (Link finanztip)
    Baufamilien, die mit Lakramitteln bauen, können Sie mit solchen Angaben ziemlich verwirren, da in der Schlussabrechnung nach Kostengruppen detailliert aufgeschlüsselt werden muss. Demnach habe ich sicherlich keine wahrheitsgemäße Lakra-Schlussabrechnung unterzeichnet. Gruß und gute Geschäfte ... Ulf Eberhard
  36. Wieland Bauservice: Musterhaus identisch mit insolventem Kewo?

    Es mir aufgefallen, ...
    dass das Musterhaus von "Wieland Bauservice GmbH" in Fellbach genau dasselbe ist als das vom ehemaligen "Kewo Markenhaus GmbH", das in Februar 2001 Insolvenz beantragt hat.
    Vielleicht weiß jemand anders genaueres darüber zu erzählen?
  37. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hausbau mit Wieland Bauservice: Bauvertrag vor Grundstück – Risiken und Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die ungewöhnliche Praxis von Wieland Bauservice, einen Bauvertrag vor Vorliegen konkreter Grundstücksdetails abzuschließen. Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich dieser Vorgehensweise und diskutieren Alternativen wie die Beauftragung eines Architekten und die Einzelvergabe von Gewerken. Es wird auch die Bedeutung eines detaillierten Bauvertrags mit Festpreisgarantie und Vertragsstrafen hervorgehoben. Die HOAIAbk. und ihre Vor- und Nachteile werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Mehrere Nutzer warnen vor der Blauäugigkeit, einen Bauvertrag ohne gesichertes Grundstück abzuschließen (siehe Hausvertrag ohne Grundstück: Blauäugigkeit birgt Risiken!) und raten zu einem schnellen Rücktritt vom Vertrag, falls dieser bereits unterzeichnet wurde (siehe Bauvertrag: Sofortiger Rücktritt ratsam bei fehlendem Grundstück).

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Beauftragung eines Architekten wird als sinnvolle Alternative zum Bauträger dargestellt, um eine individuelle Planung und Kontrolle über die Bauausführung zu gewährleisten (siehe Fertighaus vs. Architekt: Individuelle Planung zahlt sich aus!). Auch der Besuch der ARGE Holz-Webseite wird empfohlen, um sich über Holzbauweisen zu informieren (siehe Fertighaus Holzbauweise: ARGE Holz – Infos für Bauherren).

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor Vertragsabschluss rechtlich beraten lassen und auf einen detaillierten Bauvertrag mit Festpreisgarantie und klaren Regelungen zu Vertragsstrafen bestehen. Es wird empfohlen, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen und die Vor- und Nachteile von Bauträgern und Architekten sorgfältig abzuwägen. Weitere Informationen zur HOAI und alternativen Abrechnungsmethoden finden Sie im Beitrag HOAI-Alternative: Wie Entwurfsleistungen abrechnen?.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Risiken und Chancen beim Hausbau mit Wieland Bauservice und bieten wertvolle Einblicke in die komplexe Thematik von Bauverträgen, Grundstückskauf und der Wahl des richtigen Baupartners. Die Bedeutung von Transparenz, vertraglicher Klarheit und einer umfassenden Beratung wird immer wieder betont. Die Auseinandersetzung mit der HOAI und alternativen Abrechnungsmodellen zeigt die Notwendigkeit, sich intensiv mit den finanziellen Aspekten des Bauvorhabens auseinanderzusetzen.

    Die verschiedenen Meinungen und Erfahrungen der Forenmitglieder bieten eine wertvolle Grundlage für angehende Bauherren, um informierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden. Die Diskussion verdeutlicht, dass ein erfolgreicher Hausbau eine sorgfältige Planung, eine transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern erfordert. Die Hinweise auf mögliche Verbindungen von Wieland Bauservice zu insolventen Unternehmen (siehe Wieland Bauservice: Musterhaus identisch mit insolventem Kewo?) sollten ebenfalls beachtet werden.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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