Definition Baustelle
BAU-Forum: Bauversicherung

Definition Baustelle

Hallo,
ich bin der neue in der Straße und bin auf euer Forum gestoßen, weil ich auf der Suche nach Antworten für mein Problem war:
Wir haben bei uns (in NRW) angefangen anzubauen. Meine Eltern haben vor 30 Jahren selber angebaut, und jetzt setzen wir das gleiche noch einmal oben drauf und verlängern das Dach. Alles genehmigt, kein Problem.
Jetzt haben wir aber so ein schönes Schreiben der BG bekommen, in dem wir halt angeben müssen, was wir machen, wer es macht und so weiter.
Meine Frage ist aber jetzt: Ab wann ist das ganze eine Baustelle, und wie weit ist dies räumlich eine Baustelle?
Wir haben vorher von der Terrasse (die auf dem Anbau meiner Eltern war) die Fliesen und die Klinker, die von der Terrasse aus erreichbar waren, abgemacht. Das ganze braucht aber ja noch keine Baugenehmigung. Das kann man ja auch so machen (weil mir z.B. die Farbe nicht mehr gefällt und ich neue haben will). Zu dem Zeitpunkt hatten wir auch noch keine Baugenehmigung. War dort dann erst mit erteilen der Baugenehmigung eine Baustelle?
Die andere Frage ist: Worüber ersteckt sich die Baugenehmigung? Also räumlich gesehen? Nur über den Anbau und über dem Umbau vom Dach, oder über die gesamten Etagen? Auf der anderen Seite z.B. (also im Altbau) ist ein Zimmer, bei dem wir die Wand versetzt haben (keine tragende). Dies hätte wir ja auch im Zuge von Sanierungen machen können, weil wir für die Wand, oder das einziehen einer Trockenbauwand ja keine Baugenehmigung brauchten (vom tapezieren und streichen ganz abgesehen ...). Müssen wir die arbeiten der BG auch mitteilen?
Und bis wann ist das ganze eine Baustelle? Bis der Anbau komplett abgeschlossen ist, also sprich bis das ganze "dicht" ist (Fenster drin, Dach dicht ...)?
Besten Dank schon einnmal für die Antworten ...
  • Name:
  • Lapje
  1. das einzelne Versetzten einer Wand wird wohl keiner der BG melden ... sollte allerdings einem Helfer etwas passieren ...

    das einzelne Versetzten einer Wand wird wohl keiner der BG melden ... sollte allerdings einem Helfer etwas passieren ...
    Beim Neubau gehören die Innenausbaumaßnahmen mit dazu. Mir fällt kein guter Grund ein warum dies beim Anbau anders sein sollte.
    Bevor Sie sich darüber Gedanken machen, WAS alles nicht dazu gehören könnte, sollten Sie mal zusammenstellen welche Stunden von Beitragspflichtigen zusammenkommen und was das (ggf nur) kostet.
    Nicht alle Baubeteiligten sind beitragspflichtig!
    Gruß

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