BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
BAU-Forum: Bauversicherung

BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
Hallo,
vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich verunglückt. Meine Mutter hatte somit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, da private Bauhelfer automatisch über die BG Bau versichert sind und hier auch Beiträge von der BG Bau erhoben und sogar rechtlich eingeklagt werden.
Da die BG natürlich erstmal ablehnt und nichts zahlt mussten wir aufs Sozialgericht. Diese Verhandlung fand vor 4 Jahren statt und wir haben natürlich Recht bekommen. Berufsgenossenschaft hat aber Einspruch eingelegt, so ging der Vorgang ans Landessozialgericht.
Nachdem wir beim Sozialgericht Recht bekommen hatten haben wir nun beim LSG in zweiter Instanz verloren. Die Berufungsverhandlung war eher eine Farce und dauerte nur rund 10 Minuten. Das Urteil selbst war für alle Beteiligten (auch der Vertreterin der BG Bau) eine Überraschung, für uns natürlich in negativer Hinsicht.
Der Richter verlas bei der Verhandlung lediglich nochmal den Sachverhalt und das erste Urteil des SG, dann befragte er die Vertretung der BG: Wollen Sie Aufgrund der dürftigen Argumentationskette Ihre Berufung überhaupt Aufrecht erhalten? Nachdem die Vertretung der BG dies bejahte, meinte der Richter nur: Na gut, dann machen wir halt ein Urteil.
Für uns war zu diesem Zeitpunkt eigentlich klar, das wir Recht bekommen. Auch die Vertretung der BG meinte, wenn Sie nicht die Weisung hätte, ein Urteil "mitzubringen", hätte Sie die Berufungsklage zurückgezogen.
Nach 5 Minuten Besprechung kamen dann die Richter raus und gaben der BG Recht!
Begründet wurde es damit, dass mein Vater:
a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und
b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst mir gegenüber gehandelt hätte
Eine Revision ist nicht zugelassen!
Jetzt stehen wir mit leeren Händen und einem Berg Schulden (rund 2000 € Anwaltskosten) da.
Alternativen wäre meines Erachtens jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht oder ein Zugunstenbescheid bei der BG Bau gewesen.
Für die zweite Option würde allenfalls sprechen, das (meines Erachtens) Aufgrund dieser Urteilsbegründung die BG Bau ja ungerechtfertigterweise Beiträge von Familienangehörigen erhebt, da eine solche Leistung doch nun immer als Gefälligkeitsleistung abgetan werden kann und diese grundsätzlich so zu keinen Zahlungen verpflichtet ist. Ich denke auch, dass dies der breiten Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte (z.B. über einschlägige Medien, Internetforen, Bauinnung, Reportsendungen im TV usw.)
Dieses Urteil kann ja eigentlich auch nicht im Sinn der BG sein.
Unser Budget ist Aufgrund der bisher angefallen Kosten erschöpft, auch glaube ich nicht, das meine Mutter noch die Kraft hat, den Rechtsstreit über weitere Jahre Aufrecht zu erhalten, zumal der Ausgang für eher wenig Erfolg spricht.
Wir sind ziemlich verzweifelt, da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente bezieht und eine Unterstützung meinerseits Aufgrund der hohen Hypothekenbelastung auch nicht erfolgen kann.
Außerdem bin ich von der Rechtsprechung bei uns hier doch maßlos enttäuscht, da das Ganze jetzt so hingestellt wurde, als ob wir irgendwelche Leistungen erschleichen wollten.
Falls wir hier vorher gewusst hätten, das hier kein Versicherungsschutz greift, hätte ich natürlich meine Bauhelfer anderweitig privat versichert.
Nachsatz: Nachdem wir nun Einspruch beim Bundessozialgericht eingelegt hatten, wurde dieser auch von dieser Instanz abgelehnt. Somit haben wir keine rechtlichen Mittel mehr.
Die gesamt Diskussion ist im Forum Recht unter:

PS: mein Vater war mehr als 40 Std. tätig und geplant waren auch über 100 Stunden!
Die BG Bau sichert sich mittlerweile (war damals noch nicht so) auch auf Ihrer Homepage mit der Gefälligkeitsklausel gegen Ansprüche ab, kassiert aber wohl fleißig weiter Zwangsbeiträge:
Bauhelfer
Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen
Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.
Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.
Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.
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Mittlerweile bin ich der Meinung, das dieser Sachverhalt und die damit verbunden Rechtsprechung in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.
Zum Einen werden hier Beiträge (summiert wohl in Millionenhöhe) ohne Verpflichtungsleistung kassiert (Gefälligkeitsklausel) und zum Anderen sollte ebenso dringend auf eine zusätzliche private Absicherung (z.B. Bauhelferversicherung) hingewiesen werden.


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