Anmeldung bei BG trotz SV Versicherungspaket?
BAU-Forum: Bauversicherung

Anmeldung bei BG trotz SV Versicherungspaket?

Hallo zusammen,
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg und wollen natürlich auch Eigenleistung erbringen bzw. haben private Helfer.
Bei der SV-Versicherung haben wir ein Paket abgeschlossen, das Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht sowie "Bauen in Eigenleistung einschl. Nachbarschaftshilfe" beinhaltet.
Müssen wir die privaten Helfer jetzt etwa auch noch bei der BG anmelden?
Danke für die Hilfe
Susanne Forkefeld
  • Name:
  • Susanne Forkefeld
  1. Na dann klären Sie bei der SV doch mal

    ab was in der Leistung "Bauen in Eigenleistung" drin ist, bzw. was nicht, bzw. in welcher Höhe.
    Die anderen Versicherungen haben mit der BG eh nichts zu tun. Die sind Ihr Privatvernügen (könne, müssten aber nicht zwingend).
    Ich denke mal, BG ist Pflicht, da kommen Sie nicht drum herum.
    Deshalb mal abklären bei Ihrer Versicherungsverdreher, was Sache ist. Wenn doppelt, dann diesen Teil "kündigen". Wenn nicht Zahlen und weiter geht es ...
  2. Unbedingt klären:

    Wie oben schon geschrieben: Klären Sie die Angelegenheit mit Ihrem Versicherungsvertreter. Ich kann mir nur schwer vorstellen das hier eine Versicherung angeboten wird die befreiend auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) wirkt. Meine Vermutung: Es handelt sich um ein Konstrukt ähnlich der InsassenUnfallversicherung beim PKW. Die Leistungen sind grds. anderweitig abgedeckt, dafür kann die Versicherung prima daran verdienen.
  3. Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun ...

    Hallo.
    Bei der BG handelt es sich um eine Unfallversicherung für die am Bau beteiligten Personen (z.B. Eigenleistung). Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Bruder hilft auf Ihrer Baustelle und stürzt beim Eindecken des Daches ohne Fremdverschulden vom Dachstuhl ab ...
    => Hier leistet die BG (z.B. an Ihren Bruder)!
    Bei der Bauherren-Haftpflicht sind Schäden dritter Personen versichert. Ein paar Beispiele: Sie holen sich einen Kran auf Ihre Baustelle und transportieren via Fernbedienung die Dachziegel auf das Dach (Eigenleistung). Beim Hochfahren haben Sie nicht bemerkt, dass ein paar der Dachziegel locker sind. Diese lockeren Dachziegel fallen vom Kran, zersplittern und beschädigen ein auf der Straße stehendes Auto.
    1. Der vom Bauherrn bestellte Bauschutt-Container ragt noch in die Fahrbahn hinein. Ein Motorradfahrer erkannte bei Dunkelheit das unbeleuchtete Hindernis zu spät, streifte den Container und stürzte schwer. Schadenersatzforderungen gegen den Bauherrn wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten:
    Ansprüche aus Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Regressforderungen der Betriebskrankenkasse des Kraftfahrers, Sachschaden am Motorrad und zzgl. Anwaltskosten des Geschädigten usw.
    2. Der Bauherr führt Arbeiten in eigener Regie durch. Mit einem gemieteten Minibagger (Mitversicherung Arbeitsmaschinen) zieht er einen Graben für die Hausanschlüsse und zerreißt dabei ein Telekomkabel.
    3. Kinder spielen auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle. Ein Kind stürzte in einen offenen Kellerschacht und erlitt einen komplizierten Beinbruch. Der Bauherr wurde wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen. Die Krankenversicherung hatte Aufwendungen für
    Krankenhausaufenthalt inkl. Operationskosten in Höhe von 8.801 €; die persönlichen Ansprüche des Kindes beziffert der beauftragte Rechtsanwalt mit 4.346 € vorbehaltlich etwaiger Zukunftsschäden.
    => Hier leistet die Bauherren-Haftpflicht.
    Die Bauleistungsversicherung ist die Bau-Kasko und versichert Schäden an Ihrem Bau-Objekt. Ein paar Schadensbeispiele hierzu:
    1. Unbekannte Täter drangen nachts in den verschlossenen Rohbau eines Wohngebäudes und demontierten fachgerecht elf Radiatoren von der bereits installierten Heizungsanlage. Schadenhöhe 1.527 EUR
    2. Mutwillige Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Unbekannte in einem noch nicht abgeschlossenen Rohbau eines Wohnhauses. Schadenhöhe 2.458 EUR
    3. In einem verschlossenen Kellerraum abgestellte und für den nächsten Tag zum Einbau vorgesehene Isolierglasscheiben wurden von unbekannten Tätern zerstört. Schadenhöhe 3.408 EUR
    4. Unbekannte haben während einer strengen Frostperiode die Heizung in einem Rohbau abgestellt. Die komplette Heizungsanlage und die Wasserleitungen sind aufgefroren. Schadenhöhe 14.145 EUR
    5. Infolge außergewöhnlich starker Sturmeinwirkung wurden 2 Lichtkuppeln aus der Halterung gerissen. Die Scharfkantigen Metallteile der Lichtkuppeln schlugen eine Vielzahl von Löchern in die Dachhaut des Flachdaches einer Sporthalle. Durch eindringendes Regenwasser wurden außerdem noch Deckenteile
    der abgehängten Decke sowie Bereiche des Fußbodens in Mitleidenschaft gezogen. Schadenhöhe 19.541 EUR
    6. Unbekannte Täter besprühten Nachts 6 Doppelhaushälften mit schwarzer Farbe. Schadenhöhe 32.544 EUR
    7. Ein einem Subunternehmer gehörender Wasserschlauch, der vor einem teilweise fertiggestellten Geschäftshaus lag, wurde von Unbekannten an einem außerhalb des Gebäudes befindlichen Hydranten angeschlossen und neben das Gebäude gelegt. Anschließend wurde der Wasserhahn aufgedreht. Das austretende Wasser konnte ungehindert in das Kellergeschoss laufen und große Teile der Kellerräume, in denen teilweise die Klimaanlage untergebracht war, beschädigen. Schadenhöhe 37.163 EUR
    8. Die Erdgeschoss- und Kellerräume (Erdgeschosse, Kellerräume) eines Büro- und Geschäftshauses wurden durch einen sehr starken
    Wolkenbruch ca. 50 cm unter Wasser gesetzt. In den tiefergelegenen Teilen, wie Heizungs- und
    Klimazentrale, sowie den Fahrstuhlschächten noch mehr. Beschädigt und zerstört wurden große Teile der
    Klima- und Heizungsanlage (Klimaanlage, Heizungsanlage) sowie des schwimmenden Estrichs, der abgehängten Decken über einer im
    Kellergeschoss eingebauten Bowlingbahn sowie der Wandputz. Schadenhöhe 173.788 EUR
    => Hier leistet die Bauleistungsversicherung!
    Sie sehen: Jede Versicherung hat ihren eigenen Bereich und ist für sich sehr sinnvoll. Überschneidungen werden Sie hier nicht finden. An dieser Stelle werden Sie also kein Einparungspotential von einigen wenigen € finden ...
    ABER!
    Die Bauleistungsversicherung ist für den Bauherrn kostenlos! Haben Sie das gewusst? Und dadurch gibt es hier sogar einige hundert bis sogar einige tausend € zu sparen.
    Oft wird dies aber durch unkundige Vermittler nicht offenbart. Und so zahlen viele Bauherren für eine Versicherung, die sie eigentlich nichts kostet.
    Schöne Grüße
    Robert Seb. Grafetstetter

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