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WC verstopft im Neubau: Wassersack im Abwasserrohr – Wer haftet für die Kosten?
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WC verstopft im Neubau: Wassersack im Abwasserrohr – Wer haftet für die Kosten?

Hallo!
Kurz gefasst:
Wir wohnen in einem Neubau-Einfamilienhaus (Hessen, Deutschland) und bereits zum dritten Mal ist nun das WC verstopft gewesen. Dies tritt alle zwei Wochen auf. Eine Kamerabefahrung hat einen Wassersack (Leitung hängt durch, ggf. Unterbogen oder Gegenstand in Entwässerungsrohr) festgestellt, dessen genaue Ursache noch geklärt werden muss.
Ist hierfür die Rohbau / Tiefbau-Firma ggf. verantwortlich? Muss diese zur Dokumentation / Abnahme eine Kamerabefahrung oder einwandfreie Funktion gewährleisten?
Hier noch einige Details:
Einzug war letztes Jahr im November, zunächst keine Probleme.
Im Januar dann zum ersten Mal das WC im EGAbk. verstopft. Einen Keller haben wir nicht.
Das Wasser vom Handwaschbecken lief ebenfalls nicht ab. Der Geschirrspüler lief gerade und das Abwasser wurde in der Küche (ebenfalls EG) in die Spüle hochgedrückt.
Eine Rettung mit Pümpel oder ähnlichem war nicht möglich. Der Wasserstand änderte sich nicht. Eine Verunreinigung direkt hinter dem WC konnte ausgeschlossen werden, also wurde ein Kanalreiniger gerufen.
Da vom Revisionsschacht auf der Außenseite eine Spülung / Fräsung nicht möglich war, da der Spülkopf nicht um die Ecke (Winkel zu einem Sturzgefälle vom Haus zum 3 m tiefen Abwasserschacht) kam.
Also wurde das WC abmontiert  -  Riesensauerei im Gäste-WC  -  und insgesamt 14  -  16 m der Frässpirale (keine Ahnung, wie die richtige Bezeichnung ist: wie große Feder mit Fräskopft) durch die WC-Öffnung bis zur Verstopfung eingeführt und diese beseitigt.
Danach bestanden keine Probleme für die nächsten zwei Wochen.
Dann war das WC trotz mäßiger Nutzung wieder verstopft und das Wasser drückte wieder hoch, ohne abzufließen. Glücklicherweise löste sich das Problem diesmal von selbst, als im OGAbk. im Bad gespült wurde. Es gluckerte laut und plötzlich floss das Wasser ab.
Wieder zwei Wochen später, am Samstag, erneut das Problem. Diesmal tat sich wieder nix, der Pümpel oder Spülen im OG halfen nicht. Also wurde wieder ein Kanalreiniger gerufen.
Der musste auch wieder die Toilette abbauen und durch die Öffnung das Fräsgerät einführen.
Nach einigen Versuchen war das Problem gelöst, das WC mal wieder versaut und wir immer noch verärgert.
Wir haben dann gleich eine Kamerabefahrung durch die Öffnung machen lassen.
Nach ca. 11  -  11,5 m wurde ein Wassersack entdeckt. Am Ende des Wassersacks konnten wir einen Gegenstand sehen, der z.B. ein Tuch sein könnte. Näher ran kamen wir zwar, die Kamera war jedoch unter Wasser und man konnte nichts genaues erkennen.
Am Mittwoch kommt der Kanalreiniger nochmal, um den Gegenstand zu entfernen (war ihm mit dem mitgeführten Arbeitsmitteln nicht möglich). Dann erhoffen wir uns ein wenig Klarheit über die Ursache.
Meine Hauptfrage ist nun, ob die Tiefbaufirma das Problem, nämlich den Unterbogen samt Verstopfungsobjekt, hätte feststellen und beseitigen müssen? Denn vermutlich hat das Problem schon von Beginn an bestanden, fiel jedoch mangels WC-Nutzung vor dem Einzug nicht auf!
Ich habe mir jetzt schon einige DINAbk.-Vorschriften (1986,1610, etc.) angeschaut, finde jedoch keinen Passus, der z.B. eine TV-Inspektion der neu verlegten Rohre vor Inbetriebnahme darlegt.
Ein Protokoll über einen Test, egal welcher Art, liegt mir nicht vor.
Kann man ggf. die Tiefbaufirma für ein solches Problem haftbar machen, bzw. fallen die Kosten (Kanalreinigerkosten belaufen sich mit dem Mittwochtermin auf fast 1000,- €) ggf. unter die Gewährleistung?
Ich hoffe auf ein paar gute Ratschläge und eine Antwort, ob eine Kamerabefahrung stattfinden muss / sollte.
Besten Dank,
Gruß,
M.
  • Name:
  • M.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Reinigung mit chemischen Kanalreinigern kann die Rohre beschädigen und die Situation verschlimmern. Vermeiden Sie den Einsatz solcher Mittel.

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    Ich verstehe, dass Sie in Ihrem Neubau alle zwei Wochen mit einer verstopften Toilette zu kämpfen haben und ein Wassersack im Abwasserrohr festgestellt wurde. Das ist sehr ärgerlich.

    🔴 Gefahr: Ein Wassersack im Abwasserrohr kann nicht nur zu Verstopfungen führen, sondern auch langfristig die Rohre beschädigen und zu Undichtigkeiten führen. Zudem können sich Ablagerungen bilden, die das Problem verschärfen.

    Meiner Einschätzung nach sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

    • Dokumentation prüfen: Sehen Sie in den Bauunterlagen, insbesondere im Abnahmeprotokoll und den Unterlagen der Tiefbaufirma, nach, ob es Hinweise auf die korrekte Verlegung der Abwasserrohre gibt.
    • Tiefbaufirma kontaktieren: Da der Wassersack wahrscheinlich durch einen Fehler bei der Verlegung entstanden ist, sollten Sie die Tiefbaufirma kontaktieren und auf die Gewährleistungspflicht hinweisen.
    • Kamerabefahrung: Die Kamerabefahrung ist ein guter erster Schritt. Lassen Sie sich die Aufnahmen aushändigen und dokumentieren Sie den Zustand.
    • Fachmann hinzuziehen: Ein unabhängiger Sanitärfachmann oder ein Sachverständiger für Abwassertechnik kann die Situation beurteilen und Ihnen helfen, die Verantwortlichkeit zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie sich schriftlich mit der Tiefbaufirma in Verbindung und fordern Sie unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels (Wassersack) ein. Dokumentieren Sie alle Schritte und ziehen Sie ggf. einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wassersack
    Eine Durchbiegung oder Absenkung in einem Rohrleitungssystem, in der sich Flüssigkeit ansammelt. Dies kann zu Verstopfungen und Korrosion führen.
    Verwandte Begriffe: Rohrdurchhang, Rohrbruch, Ablagerung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung eines Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz.
    Abnahme
    Die formelle Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Leistungsabnahme, Übergabe.
    Tiefbau
    Ein Bereich des Bauwesens, der sich mit der Planung und Ausführung von Bauwerken unterhalb der Erdoberfläche befasst, wie z.B. Straßen, Kanäle und Fundamente.
    Verwandte Begriffe: Erdarbeiten, Kanalbau, Straßenbau.
    Kamerabefahrung
    Eine Methode zur Inspektion von Rohrleitungen, bei der eine Kamera in das Rohr eingeführt wird, um den Zustand des Rohres zu beurteilen und eventuelle Schäden oder Verstopfungen zu erkennen.
    Verwandte Begriffe: Rohrinspektion, Kanalinspektion, Endoskopie.
    Revisionsschacht
    Ein Schacht, der den Zugang zu unterirdischen Leitungen (z.B. Abwasserrohren) ermöglicht, um Inspektionen, Reinigungen oder Reparaturen durchzuführen.
    Verwandte Begriffe: Kontrollschacht, Einstiegsschacht, Kanalschacht.
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die beauftragt wird, Gutachten zu erstellen oder fachliche Beratungen durchzuführen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Wassersack im Abwasserrohr?
      Ein Wassersack ist eine Durchbiegung oder Absenkung in einem Abwasserrohr, in der sich Wasser ansammelt. Dies kann zu Verstopfungen und Ablagerungen führen, da Feststoffe sich in dem stehenden Wasser absetzen.
    2. Wer haftet für einen Wassersack im Neubau?
      In der Regel haftet die Tiefbaufirma, die die Abwasserrohre verlegt hat, im Rahmen der Gewährleistung. Es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.
    3. Wie lange dauert die Gewährleistung für Tiefbauarbeiten?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen, einschließlich Tiefbauarbeiten, beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    4. Was kann ich tun, wenn die Tiefbaufirma die Haftung ablehnt?
      Wenn die Tiefbaufirma die Haftung ablehnt, sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der die Ursache des Wassersacks beurteilt. Mit dessen Gutachten können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Tiefbaufirma geltend machen, notfalls auch gerichtlich.
    5. Kann ein Wassersack auch andere Schäden verursachen?
      Ja, ein Wassersack kann langfristig zu Korrosion der Rohre, Undichtigkeiten und im schlimmsten Fall zu einem Rohrbruch führen. Zudem können sich durch die stehende Flüssigkeit unangenehme Gerüche entwickeln.
    6. Welche Kosten übernimmt die Gewährleistung?
      Die Gewährleistung umfasst in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Mangels, also die Reparatur oder den Austausch der betroffenen Rohre, sowie eventuelle Folgeschäden, die durch den Mangel entstanden sind.
    7. Wie kann ich zukünftige Verstopfungen vermeiden?
      Vermeiden Sie es, feste Stoffe wie Feuchttücher oder Hygieneartikel in die Toilette zu werfen. Achten Sie auf eine ausreichende Spülmenge und lassen Sie regelmäßig eine Rohrreinigung durchführen, um Ablagerungen zu entfernen.
    8. Was bedeutet Abnahme der Leistung?
      Die Abnahme der Leistung ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, bei dem der Bauherr die erbrachte Leistung (z.B. die Verlegung der Abwasserrohre) als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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  2. Haftung bei WC-Verstopfung: Beweislast und Kostenrisiko

    Da werden Sie vrmtl.
    erstmals selber in Vorleistung treten müssen (die ganze Aktion kostete bestimmt ein paar €).
    Des weiteren ist die Abnahme ja schon erfolgt, also müssen Sie nun den Beweis antreten (sog. Beweislastumkehr) dass der Mangel schon vorher da war.
    Auch wenn für Sie die Fakten "eindeutig" aussehen mögen, kann ein Gericht das ganz anders sehen. Das kostet dann auch erstmals Geld für den Anwalt/Sachverständigen und dauert.
    Abhängig auch von Ihrer Vertragsgestaltung kann hier keine Ferndiagnose gemacht werden.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  3. Tiefbau-Dokumentation: Kanalzustand und Spülprotokoll nötig?

    Und wie sieht es mit der Dokumentation aus?
    Muss der Tiefbauer denn eine Dokumentation des Kanalzustandes machen? Reicht da eine Spülung und eine Bestätigung "Leitung frei" aus?
    Ist klar, dass direkt nach Verlegung, selbst mit Fremdkörper im Rohr, noch nicht sofort ein Rückstau erfolgt, oder?
    Bin mal gespannt, was da tatsächlich im Rohr ist und ob noch jemand einen Rat hat.
    Grüße,
    M.
  4. Anspruch auf funktionierende Entwässerung im Neubau

    Grundsätzlich werden Sie mit Ihrem Haus erstmal ein ...
    Grundsätzlich werden Sie mit Ihrem Haus erstmal ein Produkt erworben haben, welches eine Tauglichkeit zum Wohnen aufweisen soll. Dazu gehört auch eine funktionierende Entwässerung. D.h. Sie haben einen Anspruch auf eine den Regeln der Technik entsprechende Entwässerungsanlage. Anspruch auf Dokumentation derselben gehört in der Regel (d.h. soweit nicht besonders vereinbart) aber nicht zu den vertraglichen Pflichten Ihres Lieferanten. Aber Sie haben Anspruch auf
    a) dichte Abwasserrohre
    b) ein Leitungssystem in den notwendigen Dimensionen
    c) ausgebildet mit den notwendigen Formstücken, also z.B. keine 80 Grad-Bögen
    d) ein Leitungssystem mit ausreichendem und gleichmäßigem Gefälle, ohne Gegengefälle
    e) die Einhaltung einer Fülle weiterer Regeln, wie denn ein System herzustellen ist.
    Mit der Abnahme hat sich in der Tat die Beweislast umgekehrt, insofern empfiehlt es sich hier, zügig und mit eigener fachlicher (und bei Bedarf rechtlicher) Unterstützung den Unternehmer zur Mängelbeseitigung im Zuge der Gewährleistung aufzufordern und dies auch fachlich begleiten zu lassen.
    Evtl. in Abweichung zu kho meine ich allerdings, dass ihnen mit dem Nachweis eines Unterbogens (Wassersack) bereits ein erster Beweis für eine mangelbehaftete Leistung vorliegt (Video?) und nicht nachzuweisen ist, dass dieser Unterbogen bereits vor der Verstopfung da war.
  5. Wassersack im Abwasserrohr: Mangel oder Ausführungssache?

    Wassersack
    ich stimme H. Abt zu, dass der Bogen ggf, ein Mangel ist. Nur wie halt so oft im Leben ist Recht haben und Recht bekommen in Deutschland leider nicht immer das gleiche.
    Und das meinte ich damit. Dass der Wassersack ggf. schon die mangelhafte Ausführung bestätigt (wenn der die Ursache ist), ist zwar so sicher richtig, nur wird im Streitfall die Gegenseite sicher versuchen das anders darzustellen.
    Denn eine Mängelbehebung dürfte (wenn das z.B. in der Bodenplatte ist), recht teuer werden. Da dürfte ggf. der Rechtsstreit für den Bauträger erstmals billiger kommen. Und mit "Aussitzen" hat der erstmals Zeit gewonnen.
    Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. Daher der Tipp, Fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  6. Fachliche Hilfe bei Rohrbruch: Architekt oder Kanaldienst?

    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, ...
    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, als auch der Architekt und der Kanaldienst auftauchen, um das Problem gemeinsam nochmals zu betrachten und zu beheben.
    Was genau würde denn hier eine "fachliche Hilfe oder Begleitung" darstellen? Sollte ich einen unabhängigen Zeugen (der ja z.B. der Kanaldienst wäre) dazu holen? Oder ggf. über den TÜV anfragen? Aber der wird nicht so kurzfristig kommen.
    Die erste Kamerafahrt wurde mit DigiCam vom Monitor abgefilmt, da es keine Anschlussmöglichkeit für Videorekorder gab und eine Aufzeichnung mit einem anderen Gerät (wesentlich teurer) hätte durchgeführt werden müssen. Aber zur Not dürfte das ja reichen, in Verbindung mit den Angaben / Dokumentationen (schriftlich vorliegend) des Kanaldienstes, oder?
    Wenn es eine andere fachliche Begleitung geben sollte, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, WEN ich da am besten verständige und WO ich die entsprechende Ansprechstelle finde (z.B. gelbe Seiten?).
    Der Tiefbauer hat mir heute übrigens gesagt, dass er morgen früh vor Kamerabefahrung den Bereich kurz vor dem Sturzgefälle freilegt, um an das Rohr zu kommen, falls sich dort der Fehler befindet. Dazu wird ein Bagger kommen und das Rohr freilegen. Sollte ich diesen Termin canceln, bis ich unabhängige Zeugen vor Ort habe, die mit mir zusammen die Baggerarbeiten überwachen? Oder dürfte da kein Problem entstehen? .
    Besten Dank schon mal im Voraus, auch für die vielen hilfreichen Tipps!
    viele Grüße,
    M.
  7. Architekt als Beistand: Kompetenz und Interessenkonflikte

    Theoretisch kann schon der Architekt ausreichender fachlicher Beistand ...
    Theoretisch kann schon der Architekt ausreichender fachlicher Beistand sein. KANN! Aber nur dann, wenn es 1. IHR Architekt ist (d.h. von Ihnen selbst unmittelbar bezahlt und nicht über z.B. die Baufirma) und nur dann, wenn es 2. ein Architekt ist, der von diesem Thema Ahnung hat. Was nicht unbedingt so sein muss, als Laie werden Sie dies kaum einschätzen können.
    Sollte es sogar ein nicht selbst bezahlter Architekt sein ist das Risiko ziemlich groß, dass aus dem ad-hoc Termin wiederum keine fachgerechte Lösung herauskommt.
    Vereine wären für mich ebenfalls kein Weg, aber z.B. ein örtlicher HLS-Planer.
  8. Fachliche Hilfe bei Rohrbruch: Architekt oder Kanaldienst?

    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, ...
    Morgen werden bei mir sowohl der Tiefbauer, als auch der Architekt und der Kanaldienst auftauchen, um das Problem gemeinsam nochmals zu betrachten und zu beheben.
    Was genau würde denn hier eine "fachliche Hilfe oder Begleitung" darstellen? Sollte ich einen unabhängigen Zeugen (der ja z.B. der Kanaldienst wäre) dazu holen? Oder ggf. über den TÜV anfragen? Aber der wird nicht so kurzfristig kommen.
    Die erste Kamerafahrt wurde mit DigiCam vom Monitor abgefilmt, da es keine Anschlussmöglichkeit für Videorekorder gab und eine Aufzeichnung mit einem anderen Gerät (wesentlich teurer) hätte durchgeführt werden müssen. Aber zur Not dürfte das ja reichen, in Verbindung mit den Angaben / Dokumentationen (schriftlich vorliegend) des Kanaldienstes, oder?
    Wenn es eine andere fachliche Begleitung geben sollte, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis, WEN ich da am besten verständige und WO ich die entsprechende Ansprechstelle finde (z.B. gelbe Seiten?).
    Der Tiefbauer hat mir heute übrigens gesagt, dass er morgen früh vor Kamerabefahrung den Bereich kurz vor dem Sturzgefälle freilegt, um an das Rohr zu kommen, falls sich dort der Fehler befindet. Dazu wird ein Bagger kommen und das Rohr freilegen. Sollte ich diesen Termin canceln, bis ich unabhängige Zeugen vor Ort habe, die mit mir zusammen die Baggerarbeiten überwachen? Oder dürfte da kein Problem entstehen? .
    Besten Dank schon mal im Voraus, auch für die vielen hilfreichen Tipps!
    viele Grüße,
    M.
  9. Architekt bezahlt: Kompetenz vs. Bauaufsicht – Was zählt?

    Architekt von uns bezahlt
    Unser Architekt ist von uns bezahlt. Aber ob er davon Ahnung hat, kann ich wirklich nicht sagen. Er kann zwar für alle Eventualitäten immer eine Erklärung herbeizaubern, aber ob die auch so immer richtig ist, oder Architekten auch gelernt bekommen, wie sie (als Bauaufsichtsführende) immer den Kopf aus der Schlinge ziehen ... ich weiß es leider nicht.
    Ich hoffe, dass man zumindest erst einmal die Ursache behebt, damit nicht alle zwei Wochen das WC verstopft und weitere Kosten anfallen.
    Wenn dann noch ein Baumangel vorliegt, hoffe ich darauf, dass die Baufirma uns finanziell entgegenkommt (auch wenn's blauäugig ist) und wir nicht unser Geld einklagen müssen.
    Würde statt einem HLS-Planer, der ja auch wieder Geld kosten wird, nicht die Mitarbeiter (2 Leute) des Kanaldienstes als unabhängiger Zeugen genügen? Was würde denn ein HLS-Planer machen? Was kostet ein HLS-Planer für eine solche Überwachung? Ich sehe da im Moment noch keine absolute Notwendigkeit, oder?
    Gruß,
    M.
  10. Lösung: Gummimuffe als Ursache für WC-Verstopfung!

    Lösung des Problems ...
    Der Kanaldienst war samt Tiefbauer und Architekt vor Ort und man konnte mittels einer Kamera und einer Fangspirale an das Objekt herankommen.
    Nach einiger Zeit konnte das Objekt gelöst und auch aus dem Revisionsschacht gezogen werden ...
    es handelte sich um ...
    eine Gummimuffe (Dichtgummi), die beim zusammenschieben der Rohre so weit hochgedrückt wurde, dass sie einen relativ großen Bogen gebildet hatte, an welchem sich fortgespülte Gegenstände verfingen und relativ schnell das ganze Rohr zusetzten.
    Nun die nächste Frage: es ist ja somit ganz sicher, dass der Mangel  -  zwar unbewusst, aber nicht wegdiskutierbar  -  vom Tiefbauer verursacht wurde.
    Somit müsste er doch auch für sämtliche entstandenen Kosten (3 x Kanaldienst, Silikonfuge des 2x abgebauten WCs erneuern, Erneuerung des Rohres) aufkommen, oder?
    Ich denke nicht, dass es unbedingt zu Problemen mit dem Tiefbauer kommt, da der Chef eigentlich sehr vernünftig ist. Aber wie sieht denn die Rechtslage in einem solchen Fall aus?
    Ich bin ja schon mal froh, dass die Ursache behoben wurde und es sich zuordnen lässt. Bei einer Folie ohne Bezeichnung oder einem anderen Gegenstand wäre das sicherlich schwieriger gewesen.
    Erleichterte Grüße,
    M.
  11. WC-Verstopfung: Dichtheit der Rohrverbindung beeinträchtigt?

    "erleichtert"
    wurde doch dadurch auch die Dichtheit der Rohrverbindung?
    Was wurde dazu festgestellt und festgelegt?
    Grüße
  12. Rohraustausch nach Verstopfung: Dichtheit und Sturzgefälle

    Rohr wird ausgetauscht
    Das Rohr weißt immo vermutlich nicht mehr die ursprüngliche Dichtheit auf. Es wurde mir gesagt, dass in den nächsten Tagen / Wochen, wenn es wieder beständig über 0 ° C bleibt und der Boden frostfrei ist, das Rohr ausgetauscht wird.
    Man hat beim Bau sowieso ein Rohr nicht angebracht, welches vom normalen Entwässerungsrohr (ca. 1 m unter der Bodenplatte) geradeaus in den Revisionsschacht läuft. Stattdessen wurde dort ein Sturzgefälle eingebaut, welches in den 3 m tiefen Schmutzwasserkanal (ebenfalls im Revisionsschacht) mündet.
    Dies war auch der Grund, warum man zunächst nicht über den Revisionsschacht das Problem beseitigen konnte und stattdessen das WC abgebaut hat.
    Ich hoffe nun, dass die Probleme beseitigt sind und das die ausstehenden Arbeiten zeitnah durchgeführt werden.
    Kann mir denn jemand verraten, ob es für solche Fälle ein "Standard-Verhalten" der Tiefbauer gibt? Zahlen die normalerweise solche Summen von ca. 1000  -  1500,- €, ohne einen Rechtsstreit heraufzubeschwören?
    Grüße,
    M.
  13. Erfahrungen mit Tiefbauern: Kostenübernahme ohne Rechtsstreit?

    Erfahrungen mit Rohbauern / Tiefbauern
    Hallöchen nochmal!
    Wollte nochmal hören, ob denn jemand hier schon Erfahrungen mit Rohbauern oder Tiefbauern in einer solchen Situation gemacht hat?
    Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass man das Geld ohne einen Rechtsstreit bekommt?
    Besten Dank für die Antworten,
    Gruß,
    M.
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WC Verstopfung im Neubau: Haftung für Wassersack im Abwasserrohr

    💡 Kernaussagen: Eine WC-Verstopfung im Neubau durch einen Wassersack im Abwasserrohr wirft Fragen nach Haftung und Gewährleistung auf. Die Beweislast liegt nach der Abnahme beim Bauherrn. Eine Dokumentation des Kanalzustands durch den Tiefbauer ist wichtig. Die Ursache der Verstopfung muss eindeutig identifiziert werden, um Ansprüche geltend zu machen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Haftung bei WC-Verstopfung: Beweislast und Kostenrisiko muss der Bauherr nach der Abnahme beweisen, dass der Mangel bereits vorher bestand. Dies kann durch eine detaillierte Dokumentation des Tiefbaus unterstützt werden, wie im Beitrag Tiefbau-Dokumentation: Kanalzustand und Spülprotokoll nötig? diskutiert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Anspruch auf eine funktionierende Entwässerungsanlage besteht grundsätzlich, wie in Anspruch auf funktionierende Entwässerung im Neubau erläutert. Die fachliche Begleitung durch einen Architekten oder Kanaldienst kann hilfreich sein, wie in Fachliche Hilfe bei Rohrbruch: Architekt oder Kanaldienst? und Architekt als Beistand: Kompetenz und Interessenkonflikte erörtert wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Die Lösung des Problems wurde in Lösung: Gummimuffe als Ursache für WC-Verstopfung! gefunden: Eine Gummimuffe hatte sich im Rohr verkeilt. Der Austausch des Rohrs ist notwendig, um die Dichtheit wiederherzustellen (siehe Rohraustausch nach Verstopfung: Dichtheit und Sturzgefälle).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit mit dem Tiefbauer und Architekten. Dokumentieren Sie alle Schritte und ziehen Sie ggf. einen unabhängigen Sachverständigen hinzu. Prüfen Sie die Gewährleistungsansprüche und holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um die Kostenübernahme zu sichern. Erfahrungen anderer Bauherren können hilfreich sein, wie in Erfahrungen mit Tiefbauern: Kostenübernahme ohne Rechtsstreit? angedeutet.

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