Überflutungsnachweis
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Überflutungsnachweis

Guten Tag, die DINAbk. EN 752 fordert für Grundstücke >800 m² einen Überflutungsnachweis und zwar mit einer Regenspende mind. 15 min. welches einmal in 30 Jahren zu erwarten ist (r15,30). Soweit, so gut, aber wie wird denn dieser Überflutungsnachweis praktisch geführt? Etwa auf den 30-jährigen 15-minütigen Bemessungsregen warten? Und was wird mit dem Überflutungsnachweis erreicht bzw. was muss dieser aussagen?
Vielen Dank Hendrik
  1. Hallo Hendrik, woher stammen denn deine Erkenntnisse, direkt ...

    Hallo Hendrik,
    woher stammen denn deine Erkenntnisse, direkt aus der DINAbk. EN 752? Wenn ja, welcher Teil? Was ist denn die Aufgabenstellung?
    Erstmal kenne ich die 800 m²-Grenze nicht, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Regendauer fest vorgeschrieben ist und schlussendlich bezweifele ich eine pauschale 30 jährige Häufigkeit.
    Weitere Info: die Umsetzung der Anforderungen der EU-Norm in das deutsche Regelwerk erfolgte mit dem Arbeitsblatt A118 der DWA.
    Die Leistungsnachweise erfolgen rechnerisch, in der Regel mittels eines numerischen Modells. Zum Überflutungsnachweis gibt das Arbeitblatt A118 da eine eindeutige Aussage: "Da die modelltechnische Nachbildung der Überflutung nach gegenwärtigem Stand nicht möglich ist wird für den rechnerischen Nachweis von Entwässerungssystemen nachfolgend die Überstauungshäufigkeit als weitere Zielgröße eingeführt. " In den Nachweisen legen wir also per Computerberechnung dar, dass das Wasser nicht häufiger als ein mal in n Jahren über dem Deckel steht.
    Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln
  2. DIN 1986-100 und DINEN752

    In Kapitel 9.3.9.2 der DINAbk. 1986-100 wird lediglich erwähnt, dass für kleine Grundstücke von etwa 800 m² abflusswirksame Fläche  -  wenn nicht anderweitig von einer örtlichen Behörde gefordert  -  ohne Überflutungsprüfung bemessen werden dürfen.
    Der aktuelle Entwurf der DIN 1986-100 sieht eine ähnliche Formulierung vor.
    Und was wird mit dem Überflutungsnachweis ausgesagt? Dass bei einer hydraulischen Überlastung der Entwässerungsanlage (siehe Betrag von Herrn Abt) keine "schädlichen" Auswirkungen entstehen  -  also dass, das nicht im Kanal abfließen könnende und das vielleicht aus den Kanal austretenden Ab-Wasser keine Schäden an Personen und Sachen anrichtet.
    Praktisch wird man das mit Hilfe einer Berechnung der Kanalisation in Verbindung mit einer ingenieurmäßigen Betrachtung der Fließwege an der Oberfläche anstellen. Ein Berechnungsprogramm das aussagt: Überflutungsnachweis bestanden JA/NEIN gibt es NICHT.
  3. Ach ja, die DIN 1986-100 gibt es ja ...

    Ach ja, die DINAbk. 1986-100 gibt es ja auch noch dazu, ein Dank an H. Thoma's Ergänzung. So wie von H. Thoma beschrieben machen wir es: 1. Schritt: rechnerischer Überstauungsnachweis, 2. Schritt: örtliche Überflutungsprüfung (nicht Überflutungsnachweis).
    Nochmals Grüße aus Köln

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