Hallo,
wir hoffen in diesem Forum kann uns jemand helfen, da wir mit unserem Latein am Ende sind. Folgendes Problem:
Wir haben im vergangenen Jahr in der engeren Wasserschutzzone II ein bebautes Grundstück gekauft, welches nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen ist (Grube). Seit Mitte letzten Jahres buddeln die Wasserbetriebe nun in unserer Straße und verlegen ihre Entwässerungsrohre. Uns wurde mitgeteilt, dass wir nur mit einer wasserbehördlichen Genehmigung vom Senat für Stadtentwicklung angeschlossen werden dürfen. Der Hintergrund dieser wasserbehördlichen Genehmigung ist, dass alle unterirdischen Rohre doppelwandig verlegt werden müssen und für Abwasseranlagen kein Bestandsschutz besteht. Unser Haus besitzt keinen Keller und konkrete Entwässerungszeichnungen haben wir und auch das Bauamt nicht. Somit kann also niemand genau sagen, wo sich die Entwässerungsrohre unter unserem Haus befinden. Bedingt durch dieses Umstand stellt sich der Senat quer und erteilt uns die Genehmigung nicht. Ein Termin mit einem Techniker vom Senat brachte uns auch keine technische Lösung. Nun wissen wir nicht weiter. Kennt sich jemand mit solchem Problem aus, oder hat vielleicht jemand so ein Problem schon mal gemeistert?
Entwässerungsanlage in Wasserschutzzone II
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Entwässerungsanlage in Wasserschutzzone II
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Befahrung
ist zumindest ab einem 100-er Durchmesser möglich. Fragen Sie zunächst nochmal beim "Entwässerungsamt" nach, was die genau brauchen und lassen Sie sich ein Angebot von einer (oder mehreren) Kanalbefahrungsfirmen machen. Dann erfahren Sie wo die Rohre laufen und ob es ggf. möglich ist sie aufzurüsten (mit eingezogenem Liner oder sowas). -
Kanal-TV-Untersuchung OK, aber ...
Kanal-TV-Untersuchung OK, aber ich würde in jedem Fall vorher mit der Behörde abklären, ob diese einen eingebauten Liner in Verbindung mit dem (hoffentlich dichten) vorhandenen Rohr als doppelwandiges System überhaupt akzeptiert. So haben z.B. mit Schlauchliner sanierte Kanalleitungen keinen bzw. einen sehr kleinen Ringspalt.
Im übrigen sind auch einwandige Abwasserkanäle in der Wasserschutzzone II möglich, allerdings greifen dann erhöhte Anforderungen.
Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, weshalb ihnen die Einleitung ins Kanalnetz verweigert wird. Wenn es technisch nicht möglich ist, nachträglich unter ihrer Bodenplatte doppelwandige Rohre zu verlegen, dann kann von Ihnen nichts UNMÖGLICHES verlanget werden. Was soll das? Das Amt kann keine Forderungen stellen die niemad erfüllen kann!
An der unbekannten Lage ihrer Grundleitungen allein kann das auch nicht scheitern. Der Einlauf in ihre Klärgrube ist doch bekannt, ebenso die Lage der Entwässerungsgegenstände im Haus. Geradliniger Verlauf der Grundleitungen mal unterstellt, ist da ruckzuck ein Entwässerungsplänchen gezeichnet ...
MfG Ortwin -
Nachtrag
das schlimmste, das ihnen passieren kann, ist doch, dass sie weiterhin ihre Hausklärgrube nutzen werden, oder? -
Das Schlimmste!
Hallo Ortwin,
das Schlimmste wäre es mit Sicherheit nicht die Grube zu behalten, ganz im Gegenteil. Aber laut Senat haben wir Anschlusszwang.
Zur technischen Machbarkeit haben wir ja auch ganz tolle Lösungsvorschläge vom Senat erhalten:
1. Dann gehen wir doch einfach mit einer Schnecke unter's Haus!
2. Wir könnten ja auch einen Kanal von oben in die Bodenplatte stemmen und dann die Entwässerung komplett neu verlegen!
3. Oberirdisch im Haus. So ein Abwasserrohr dass durchs Schlafzimmer geht hat doch was.
Wenn mich die ganze Angelegenheit nicht so fertig machen würde, dann hätte ich vermutlich das Problem vor Lachen nicht in den Schlaf zu kommen.
Auch ein Inliner wurde schon abgelehnt, weil denn keine Kamerafahrt durchgeführt werden kann. Also wir wissen definitiv nicht mehr weiter und sind für jeden Tipp dankbar.
Gruß Conny -
Die Schnecke unterm Haus
Die Grundleitungen unter der Bodenplatte bilden ein kleines Netz, in dem sämtliche Fallleitungen diverser Entwässerungsgegenstände an VERSCHIEDENEN Stellen mit unterschiedlichen, MEHREREN Strängen zusammengeführt werden, um dann in einer "Hauptleitung" (in der Regel DNAbk. 100 bis DN 150) in den Revisionsschacht (bei ihnen die Hauskläranlage) zu münden.
Eine grabenlose Renovation (noch dazu mit doppelwandigen Rohren) dieses unterirdischen Rohrnetzes mit allen Abzweigen ist technisch nicht möglich. Auch nicht mit einer "Schnecke". Punkt. Das Problem hierbei ist die Einbindung der Anschlüsse/Abzweige.
Wenn es sich allerdings nur um EINEN Strang handelt, gibt es Techniken, die das können, u.a. Schlauchliner. Eine TV-Befahrung ist auch bei einem mit einem Inliner sanierten Rohr möglich. Bei zu kleinem Querschnitt geht das halt nicht mehr mit einer fahrbahren Kamera, sondern z.B. mit einer Schiebekamera, aber es geht.
Bodenplatte inkl. Aufbau mit Abdichtung, Dämmung Estrich Bodenbelag aufstemmen und die Leitungen offen verlegen ist sicherlich technisch möglich aber immens aufwändig und sehr kostenintensiv. Kann sowas von einem Bürger verlangt werden?
Oberirdisch im Haus sind Abwasserleitungen in Kellernutzräumen machbar und nicht unüblich, aber in Wohnräumen ... In/an Außenwänden laufende Fallleitungen könnte man mit vertretbarem Aufwand nach draußen verlegen und dort zusammenführen, problematisch wird es aber bei Rohren in Innenwänden.
Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass Sie dem Amt den Vorschlag machen, ihre Grundleitungen in regelmäßigen Abständen und häufiger als in den einschlägigen Verordnungen festgelegt auf Dichtheit prüfen zu lassen (z.B. alle 2 Jahre statt 5 oder 10). Voraussetzung hierfür ist freilich, dass ihre Grundleitungen wirklich wasserundurchlässig sind, denn sonst haben Sie wirklich ein Problem ...
MfG Ortwin -
Hallo Ortwin das Haus ist 1998 1999 neu ...
Hallo Ortwin,
das Haus ist 1998/1999 neu errichtet worden. Das ist dem Senat auch bekannt. Demzufolge kann man eigentlich von "ganzen Rohren" ausgehen. Mit der Druckprüfung (alle 2 Jahre statt 5) hätten wir auch kein Problem. Der gute Herr vom Senat ist aber der Meinung:
"Wenn dann mal was ist, müssen Sie es ja auch machen. Also lieber gleich richtig. "
Wir haben jetzt noch einen kleinen Hoffnungsschimmer in dem wir den Senat um die Mitteilung des Ergebnisses vom "hydrologischen Gutachten zur Einschätzung des Gefahrenpotentials" gebeten haben. Wenn das Gefahrenpotential "hoch" oder "weniger hoch" ist haben wir vielleicht auch eine Chance alles so zu lassen.
Vielen Dank für die bisherige Hilfe
Gruß Conny
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