Wir haben bei einem Ingenieurbüro ein Angebot angefordert für ein Gründungsgutachten.
Bekommen haben wir ein Angebot über folgende Positionen:
Gegenstand des Angebotes:
- Bohrarbeiten
- Ingenieurleistungen zur Überwachung von Aufschlussbohrungen
- Erstellen einer geotechnischen Stellungnahme zum Baugrund und zur Bauwerksgründung
Erkundungsumfang:
Abteufen von 2 maschinelle Kleinbohrungen (>= 80 mm / 60 mm) nach DINAbk. 4021 bis 6 m Tiefe
Die Stellungnahme beinhaltet Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung und Hinweise zur Gebäudegründung.
Das hört sich alles so unverbindlich an, wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn später, was schiefgeht?
Hintergrund ist der, dass aufgrund eines Gutachtens bei der Erschließung des Baugebietes
tragfähiger Grund erst in 5 - 6 m Tiefe festgestellt wurde.
Die damalige Bohrung liegt ungefähr 40 m von unserer Grundstücksgrenze entfernt. Wir vermuten also, dass wir um Pfahlgründung nicht herumkommen.
Nur, was wenn die "Stellungnahme" zu einem anderen Ergebnis kommt? Wer entscheidet dann, wie gegründet wird und wer haftet?
Danke für alle Antworten!