Hallo, ich bin eine von insgesamt 5 Personen ...
BAU-Forum: Sonstige Themen

Hallo, ich bin eine von insgesamt 5 Personen ...

Hallo,
ich bin eine von insgesamt 5 Personen (Halbgeschwister) aus einer Erbengemeinschaft. Wir haben das alte Haus von unserem Vater geerbt. Die Gebäude- und Freifläche (Gebäudefläche, Freifläche) ist: 2a68 m². (Steht in einer Kleinstadt in Baden-Württemberg, im Zentrum). Einer der Söhne wollte in das Haus einziehen, und uns mit einer Summe (125.000), die ihm ein Architekt bzw. ein Gutachter von der Sparkasse mündlich! genannt hat, auszahlen.
Meiner Schwester kam das merkwürdig vor, dass nichts schriftliches vorliegt, und forderte ein Gutachten. Das wurde von unseren Brüdern immer als unnötig abgetan, als Geldverschwendung, die nicht nötig wäre, da das Haus eh alt und sanierungsbedürftig sei.
Nach Einschalten eines Anwalts haben sie endlich zugestimmt, einen Gutachter kommen zu lassen. Heute bekomme ich eine email mit den Worten: "Termin ist am xx. xx. xx zum schätzen und schriftlich fixieren. Gutachten bei dem alten Bau nicht notwendig. "
Hm, leider kenne ich mich da gar nicht aus. Finde es aber merkwürdig, zumal ich mir nicht vorstellen kann, wie man ein Haus schätzen aber nicht begutachten lassen kann?
Kann mir jemand bitte einen Rat in dieser Sache geben?
Vielen Dank schon mal!
Chrima
  • Name:
  • Chrima
  1. Titel vergessen: Erbangelegenheit: Haus von 1880. Gutachten oder Schätzung?

    Sorry, hatte abgeschickt, ohne nen Titel zu nennen.
    LG, Chrima
    • Name:
    • Chrima
  2. Verkehrswertgutachten

    Streitigkeiten in Erbangelegenheiten sind immer lästig.
    Haben Sie der Eindruck, dass Sie bei der Wertangabe der Immobilie Ihres verstorbenen Vaters über den Tisch gezogen werden, lassen Sie, möglichst im Einvernehmen mit Ihren Brüdern, ein Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten genannt) durch einen Immobiliensachverständigen erstellen.
    Was der Sachverständige zu tun hat, richtet sich natürlich nach dem Umfang seiner Beauftragung.
    Beispiel: Wird er gebeten lediglich den Sanierungsbedarf oder Renovierungsbedarf des Gebäudes zu schätzen, bewertet er nicht den möglichen hohen Marktwert des Grundstücks in bester Innenstadtlage.
    Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen hilft Ihnen die zuständige IHKAbk. (oder auch Ihr Anwalt) weiter.
  3. Merkwürdige Sache ...

    Eine Wertermittlung sollte IMMER schriftlich mit Angaben und Rechenwegen dokumentiert sein, aleine schon zum Schutz des Gutachters bei Regressansprüchen.
    Finden Sie mal das für das Grundstück zuständige Katasteramt heraus. Dort gibt es Gutachterausschüsse, die Richtwerte für die Grundstückspreise (ohne Haus drauf) ermitteln.
    Achtung: Die Referenzgrößen dürften deutlich kleiner als Ihr Grundstück sein, bitte hier nachfragen, manche Ausschüsse rechnen Ihnen das sogar um.
    Dann wissen Sie schon mal, was das Grundstück Wert ist.
    Kommt das Haus dazu. So mal eben und aus dem Ärmel hat der Gutachter vielleicht eine Vorstellung, aber bitte trotzdem auf einem Gutachten bestehen. So teuer ist nämlich auch wieder nicht, schon gar nicht, wenn's durch 5 geht.
    Im übrigen muss der Übernehmende, wenn er nicht im Geld schwimmt, ja auch eine Hypothek haben. Und da er nicht kauft, muss er den Wert der Bank gegenüber anders belegen => z.B. Gutachten. Und der Bank reicht keine MÜNDLICHE Aussage.
  4. Vielen Dank & noch eine Ergänzung (Haus soll keinen Wert mehr haben!)

    Guten Abend,
    vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten!
    Da Sie mich auf den Grundstückswert aufmerksam gemacht haben: Hatte gestern nicht erwähnt, dass der Preis von 125.000 fast nur durch den Grundstückswert zustande kommt.
    Der Preis beträgt laut Stadt für das Grundstück 115.000.
    Architekt bzw. Gutachter der Sparkasse sollen beide gesagt haben, dass das Haus keinen Wert mehr habe, da es so sanierungsbedürftig sei.
    Unser Halbbruder hatte dann 10.000 draufgelegt, für einen eventuellen Restwert, wie er meinte.
    Das hat uns stutzig gemacht ...
    Kann ein Haus denn wirklich keinen Wert mehr haben?
    MfG Chrima
    • Name:
    • Chrima
  5. Im Prinzip ja ...

    es kann sogar sein, dass ein abbruchreifes Gebäude mit den Abbruchkosten den Grundstückswert mindert.
    Abér das ist eben erstmal zu beweisen. Und zwar muss der Wert des Hauses (so getan, als sei es intakt) den tatsächlichen  -  geschätzten  -  Sanierungskosten gegenübergestellt werden.
    Nur dann ist für alle nachvollziehbar, was Sache ist.
  6. Haus nicht sanierungsfähig?

    Stutzig macht mich, dass das Haus jetzt plötzlich keinen Wert mehr hat.
    Wollte einer Ihrer Halbbrüder dort nicht selber einziehen?
    Man soll ja nicht immer gleich das Schlechte in seinen Mitmenschen suchen, aber kann es sein, dass Ihre Brüder vielleicht etwas ganz anderes vorhaben?
    Sie vorzeitig aus dem Boot drängen, um das Haus samt Grundstück an einen Investor (Kaufhaus, Arztpraxis etc.) für viel mehr als die ausgelobten 125000,- € zu verkaufen.
    Verfahren Sie so, wie es Herr Dühlmeyer vorgeschlagen hat.
  7. Einschätzungsverzeichnis

    In Baden zumindest gab's bis vor einigen Jahren ja die Gebäudepflichtversicherung, die Aufgrund des Gutachtens des Gutachterausschusses festgelegt wurde. Das kann man einsehen  -  Kunden wurden dann von der SV-Versicherung übernommen).
    Bei uns lag das ziemlich genau zwischen den Gutachten zweier "hauptberuflicher", die den Wert Aufgrund Erstrags- und Verkehrswert nach Begehung ermittelten.
  8. Nochmal vielen Dank

    Guten Abend,
    ja, uns (meiner Schwester und mir) kommt die ganze Sache ja auch etwas merkwürdig vor.
    Die ganze Zeit wurde uns gegenüber gesagt, dass Haus habe den Gutachtern nach den Wert von 125.000. Davon sind aber 115.000 schon Grundstückswert. Dass diese Gutachten nicht schriftlich vorlagen, flog erst 1 Tag vor Notartermin auf, an dem das Haus einem unserer Brüder überschrieben werden sollte!
    Er ist inzwischen total "beleidigt", da er uns unterstellt ihm nicht glauben zu wollen ... Der andere Bruder tut ein schriftliches Gutachten ab, mit der Begründung, für das Geld könne man sich ganz andere Sachen kaufen.
    Bin sehr gespannt, was in ein paar Tagen raus kommt, denn dann werden ein Gutachter samt Anwalt (den meine Schwester beauftragt hat) durch das Haus gehen ...
    Hoffe mal, wir können uns dann auch auf den Preis verlassen, den der nennt?
    Dem Hinweis von Herrn Markus Knoll würde ich auch noch gerne nachgehen. Muss nur noch schauen, wie ich an die zuständige Versicherung rankomme.
    MfG
    • Name:
    • Chrima

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