Das Grundstück liegt direkt an der Fontanestraße, die seit den 1930er Jahren als Erschließungsstraße genutzt und in historischen Dokumenten so behandelt wird, obwohl sie bis heute nicht gewidmet ist. Es handelt sich nicht um ein Hinterliegergrundstück.
Historische Belege:
- 1936: Bezirksbürgermeister Tempelhof genehmigte die 'Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten'.
- 1954: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Schaffung eines Zugangsweges zur 'Straße 407' (später Fontanestraße). Berlin erhielt Flächen, baute die Straße jedoch nie.
- 1976: Dinglich gesicherter 1,50 m breiter Fußweg vom Simpsonweg zum Grundstück.
- 1979: Verwaltungsgericht Berlin stellte klar, dass die Erschließung über den Weg ausreichend ist, wenn dieser baulich ertüchtigt wird (Gesamtbreite 2,50 m). Berlin war Beigeladener und akzeptierte dies.
Aktuelle Situation:
- Die Fontanestraße existiert real, ist aber nicht gewidmet.
- Das Bezirksamt erkennt sie nicht als Erschließungsstraße an und bestreitet Erschließungspflichten, was den historischen Akten widerspricht.
- Der Zugang über Simpsonweg/Geibelstraße wurde erst 2021 durch eine Baulast gesichert.
Meine Fragen:
- Kann eine seit 90 Jahren genutzte und in Akten genannte Straße als 'nicht gewidmet' ignoriert werden?
- Welche Rechtswirkung haben historische Erschließungszusagen gegenüber heutigen Behörden?
- Kann Berlin sich auf fehlende Erschließungspflichten berufen, obwohl Flächen erhalten und Lösungen akzeptiert wurden?
- Wie wird ein Grundstück bewertet, das direkt an einer nicht gewidmeten Straße liegt?
- Ist die Argumentation des Bezirksamts fachlich haltbar?
Mein Ziel ist eine verbindliche Erschließungsbewertung, die die historische Rechtslage, die tatsächliche Straßenlage, die aktuelle Baulast und den Zugang über Simpsonweg berücksichtigt und klärt, ob die Fontanestraße als Erschließungsstraße gilt oder gewidmet werden muss.
