Außendämmung Hofseite Wohnhaus Komplettdenkmalschutz in NRW
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Außendämmung Hofseite Wohnhaus Komplettdenkmalschutz in NRW

Ich würde gerne einmal hier fragen, ob Chancen vorhanden sind, eine Außendämmung eines Hauses, das komplett unter Denkmalschutz steht, auf der Hofseite genehmigen zu lassen.
Die Hofseite ist nur von der Straße nicht einsehbar, sondern nur vom geschlossenen Baublock. Zudem ist sie vollkommen frei von Stuck oder ähnlichem, sondern eine mit schlichtem Glattputz versehene Fassade.
Eine solche Dämmung ist nötig, weil die Rückseite im Gegensatz zur Vorderseite aus ganz dünnem (nicht tragenden) Vollziegel-Mauerwerk von 12 cm besteht. Das führt zu einer sehr schlechten Wärmedämmung der hofseitigen Feuchträume.
In einem Vorgespräch hat die Behörde jedoch die ablehnende Haltung deutlich gemacht. Wie sehen da die Chancen aus, trotzdem die Dämmung durchzusetzen?
Könnte das Argument angeführt werden, dass eine rückseitige Wärmedämmung ebenso wie die derzeitig ungedämmte Wand mit einem gleich aussehenden Glattputz versehen wird?
Kann man eine glatt verputzte Ziegelrollschicht mit einem Styropor-Wärmedämmverbundsystem "imitieren"? Also im Bereich der Fensterbank eine Platte verwenden, die ebenso wie eine Rollschicht hervorsteht?
Darf man das so ausführen lassen oder muss in jedem Fall eine Aluminiumfensterbank oder Steinfensterbank verwendet werden, was den Außeneindruck der Hofseite ja stark verändern würde?
Wie dick sollte man eine Dämmung ausführen lassen, damit sie noch bei einem Rechtsstreit mit der Behörde durchsetzbar ist? Wären 10 cm denkbar?
  • Name:
  • Denkmalfreund
  1. Denkmal, EnEV, Dämmung

    Machbar ist vieles. Die Behörde wird so kaum richtig Auskunft geben können, mündlich schon gar nicht.
    Wenn Ihr Haus als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz steht, muss das Ganze ohnehin genehmigt werden. Hierzu benötigen Sie Lichtbilder, Zeichnungen und eine sehr genaue Beschreibung Ihres Vorhabens und des Ist-Zustandes. Handelt es sich beispielsweise tatsächlich "nur" um eine 12,5er Ziegelwand oder sind ggf. Pfeiler und/oder Streben aus Holz darin verbaut. Das hat Einfluss auf die Materialien, die Sie überhaupt benutzen können. Styropor drauf & gut wird gewiss auf keinen Fall genehmigt werden. Eine vernünftige Begründung dürfte eigentlich nicht schwer fallen.
    Hinsichtlich der Sachkunde, der Genehmigung und der sauberen Kontrolle während einer solchen Maßnahme sollten Sie einen denkmalerfahrenen Architekten zur Seite haben, dann wird das auch was mit dem Denkmalamt. Zudem ist das auch preiswerter als wegen einer Außendämmung Rechtsmittel gegen eine Behörde einzusetzen. Wenn man das richtig einfädelt wird das auch was.
    Ein Berechnung der Dämmung ist unerlässlich, wenn die Dämmstärken beispielsweise wegen zu geringen Dachüberstandes nicht so üppig ausfallen können kann eine Befreiung von der EnEVAbk. beantragt werden, die wird im Regelfalle nicht verweigert.
    Stellen Sie doch mal ein Bilde ein.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

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