Schäden an Fassade
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Schäden an Fassade

Hallo!
Wir haben vor gut 1 Jahr ein Haus gekauft.
Das Haus ist jetzt etwa 4,5 Jahre alt; also noch knapp 1/2 Jahr Gewährleistung.
Der Vorbesitzer war der Bauherr, der mit einem Bauträger gebaut hat.
Jetzt nach dem Winter sind mir verschiedene Dinge an den Außenwänden aufgefallen:
  • abblätternde Farbe knapp über der Bitumenschicht/Noppenfolie
  • abblätternder Putz knapp oberhalb des Bodens
  • 2 dicke helle "Striche" an der Westwand auf mittlerer Fensterhöhe, also nicht auf Sturzhöhe

Bilder dazu habe ich mal unter

bereitgestellt.
Laut Baubeschreibung sind die Außenwände aus 17,5 cm Hochlochziegel und "außenseitigem Vollwärmeschutz und hellem Außenputz".
Der Wärmeschutz ist laut Konstruktionszeichnung wohl 10 cm dick und das ganze soll "Niedrigenergiebauweise nach EnEVAbk. 2002" entsprechen.
Mit dem Bauleiter habe ich schon Kontakt aufgenommen und er will sich demnächst mit der Veputzfirma das Ganze anschauen.
Meine Frage an die Experten hier:
Geben die Bilder Rückschlüsse auf die Möglichen Fehler?
Sind eventuell nur "falsche Farbe" verwendet worden oder ist schwerwiegenderes Möglich?
Sollte ich eventuell gleich einen Gutachter zuziehen oder sind das ganze nur "Bagatellfehler"?
Das knapp oberhalb der Noppenfolie die Farbe blättert hängt doch sicher mit Feuchtigkeit zusammen ...
MfG
S. Neumeister

  1. WDVS: Mängel und Schadenspotential

    Die Mängel und Schäden die Sie in Ihren Bildern zeigen sind allesamt übliche, die bei unsachgemäßer Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen entstehen.
    Zu Bild 001 bspw. ist zu sagen, dass dies Strukturunterscheide sind. Charakteristisch ist bspw. dass sich die in regelmäßigen vertikalen Abständen abzeichnenden Putzanschlüsse im Bereich der Gerüst so darstellen.
    Dass sich der Oberputz teilweise löst, dürfte aller Erfahrung nach auf eine (unzulässige) Mischung von Komponenten zurückzuführen sein. Also bspw. blieb der Ausführende nicht im (unbedingt nötigen) System, bspw, eines Herstellers. Grob gesagt, Reste verwertet. Und im Sockelbereich eben der falsche Sockelanschluss und Ausführung, sowie ggf. unzureichende Dicke des Oberputzes.
    Empfehlung: spätestens wenn das Treffen mit dem Verputzer (sollte noch vor dem Ablauf der Gewährleistung erfolgen!) nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führen sollte, sollten Sie mündlich die Einschaltung eines (unabhängigen) Sachverständigen (spezialisiert auf WDVSAbk.) verlangen und dies schrifltich bestätigen. Wahrscheinlich wird man Ihnen jedoch eine "Reparatur", Nachbesserung anbieten. Ob dies ratsam ist bleibt fraglich, da diese Schäden und Mängel nur vor Ort abschließend festgestellt werden können. Daher kann es sich für Sie durchauss lohnen schon vorab einen Sachverständigen (SV) zuzuziehen, bzw. sich mit den Beteiligten auf Einschaltung eines SV verständigen (ggf. vorerst gemeinsame Kostentragung)
  2. Hallo!

    Hallo!
    Danke für die schnelle Info.
    Als Termin für den Verputzer wurde mir heute der 15.04. vorgeschlagen. Zufällig hat unser Bauleiter kurz vorher einen Termin mit der selben Firma am Nachbarhaus ...
    Aller Voraussicht nach wird es wohl auf Reparatur/Nachbesserung hinauslaufen.
    Gibt es irgendwo ein Verzeichnis von anerkannten Sachverständigen (deren Urteil dann notfalls auch vor Gericht anerkannt wird?)?
    Meine bevorzugte Suchmaschine bringt mir da unter anderem
    • Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
    • http://www.bdsh.de
    • eine Sachverständigenliste über die Webseite der Lokalen IHKAbk.

    Oder gibt's noch bessere Quellen?

    • Name:
    • Stephan Neumeister
  3. Alles richtig ...

    mit den Quellen.
    Aber :
    > "Gibt es irgendwo ein Verzeichnis von anerkannten Sachverständigen (deren Urteil dann notfalls auch vor Gericht anerkannt wird?)? "<
    ... das mit den Feststellungen eines Sachverständigen als Privatgutachten diese auch vom Gericht "anerkannt" werden würden, ist eine Mär.
    Sie müssten schon ein selbständiges Beweisverfahren bei Gericht beantragen, damit diese Feststellungen Bestand hätten. Richter suchen sich deren ö.b.u.v.SV schon gerne selbst aus!
    Und wenn SV, dann nehmen Sie sich einen diplomierten Fachmann als SV. (Dipl. -Ing. Jürgen Gänßmantel könnte da vielleicht weiterhelfen)
  4. Hmm ... nur ist 72358 Dormettingen über 200 km von ...

    Hmm ... nur ist 72358 Dormettingen über 200 km von 73432 Aalen entfernt. Wahrscheinlich wäre ein räumlich näherer geschickter.
    Werde heute Abend mal recherchieren ...
    • Name:
    • Stephan Neumeister
  5. Einfach mal ...

    bei Hr. Gänßmantel nachfragen, vielleicht kennt er ja einen in Aalen.
  6. Ach Herr Kaiser

    ohne Titel kein Wissen? Es gibt sicher genügend SV ohne Dipl. Ing. die ihr Fachgebiet weit besser beherrschen da sie idR. nur eines haben : D
    Oder sind die HWKAbk. SV denen "Untergeordnet" vom Wissensstand?
  7. Einfach mal

    bei der zuständigen Handwerkskammer den Fachbereich Stuck / Putz oder Maler durchsuchen.
  8. Hat aber lang gedauert ...

    Herr Bachmann. Ohne hier weiter Ihr auf auch hier Möchte-gern-auch-mal-lästig-Sein eingehen zu wollen, Sachverstand i.A. spreche ich den nicht studierten nicht ab, i.B. wohl aber den ausreichenden.
  9. Also keinen

    ausreichenden? : D
  10. Oder einfacher

    ich frage mich was man bei so einem 3  -  4 jährigen Studium so lernen muss, wenn man das Fachwissen von ca. 12 oder mehr Berufen hat. Die sind jeder für sich ein Ausbildungsberuf, Gesellenjahre, also Praxis und dann Meisterschule. Macht alleine nur Ausbildung je Beruf 4 Jahre + Praxiserfahrung. Es ist somit verwunderlich das als Bestellungsvoraussetzungen der Kammern ein "Fachwissen, welches über dem eines Ing. oder Meisters liegt" gefordert werden kann? Dazu kann ein Ing. als SV morgens Fenster begutachten, Mittags eine Heizung, Nachmittags einen undichten Keller und vor Feierabend noch ein Dach und eine WDVSAbk. Fassade.
    Ich finde das Sensationell.
    Nicht umsonst liegen die Ablehnungsquoten der HWKAbk. je nach Fachbereich bei 90 % und mehr und die Bewerber sind schon Fachleute mit Sachverstand.
    Die andere Frage sollte man sich stellen bei wieviel Objekten Schäden bereits in der Planung projektiert werden und mit sehendem (aber auch wissendem) Auge des Bauleiters (mag sein wer will) akzeptiert werden?
    Die Praxis sieht da ganz klar und eindeutig aus.
  11. Sie scheinen's ja ...

    nötig zu haben, Herr Bachmann. Oder ist's etwa ein Standingproblem.
    Ich jedenfalls spreche den Sondern-SV's nicht jede Qualifikation ab, jedoch ist die Sichtweise derselben oft eben (sehr) auf deren Sachgebiet eingeschränkt. Der Überblick erscheint mir jedenfalls wichtig (er). Zumindest nach meiner pers. Erfahrung.
    G. B.
  12. Übrigens ...

    Sie haben's vielleicht gemerkt, dürfte es den Fragesteller nicht im geringsten interessieren, was Sie hier diskutieren wollen.
  13. Schon klar nur

    bei den Worten (Zitat): "Und wenn SV, dann nehmen Sie sich einen diplomierten Fachmann als SV. "
    Muss man sowas halt im Sinne der Sache und des ansehens gerade rücken.
  14. Nachbarhaus

    ... die Diskussion über Dipl. -Ing. oder nicht interessiert mich wirklich nicht die Bohne ...
    Zumindest hat sich Interessantes ergeben, nachdem ich mal die Nachbarn hier angesprochen haben (zur gleichen Zeit wurden 2 Doppelhäuser [eine Hälfte gehört uns] und ein alleinstehendes Haus vom gleichen Bauträger gebaut):
    Alle Häuser haben das gleiche Problem mit dem Putz; alle Häuser wurden von der selben Verputzfirma bearbeitet. Eine Doppelhaushälfte wurde letztes Jahr extra neu gestrichen deswegen und zeigt jetzt die selben Probleme wie im ersten Posting beschrieben.
    Das eine Paar in einer der Doppelhaushälften wurde gar nicht informiert vom Bauleiter, dass er mit der Verputzfirma auftauchen will (obwohl sie auch angemahnt haben) und der mir vorgeschlagene Termin kommt da her, weil vorher das allein stehende Haus angeschaut werden soll ...
    Insofern wird sich die Einschaltung eines vereidigten Gutachters, der sich auf WDVSAbk. auskennt wohl doch lohnen. Zumindest habe ich von Hr. Gänßmantel jemand in der Nähe benannt bekommen, über den ich vermutlich auch selber in der IHK-Liste unter

    Werde ich mal anmailen ...
    Jetzt aber erst mal schöne Ostern ... :-)

  15. Also hat sich der Hinweis und Ihr Anruf ...

    >"Zumindest habe ich von Hr. Gänßmantel jemand in der Nähe benannt bekommen, über den ich vermutlich auch selber in der IHK-Liste unter

    ... doch gelohnt.
    > "Werde ich mal anmailen ... "<
    ... E-Mailen würde ich nicht. Auch ich schätze einen Anruf mehr, als eine E-Mail! (da diese Art der Akquirierung zu 90 % ohne Ergebnis bleibt)
    Gruß


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