Terrasse Reparatur im WEG-Recht
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Terrasse Reparatur im WEG-Recht

Hallo,
ich bin Eigentümer von 2 Eigentumswohnungen in einem 3 Familien Haus. In der Teilungserklärung wurde mir ein SNR an der Terrasse die ca. 25 m² groß ist eingeräumt. Die Stirnseite der Terrasse ist durch falsches Bauen immer weiter nach vorne gerutscht. Durch Frostschaden sind ein Teil der Fliesen abgeplatzt. Jetzt habe ich die Terrasse Fachmännisch saniert um das weitere absagen (kippen) der Stirnseite zu verhindern. Baumaßnahmen, warne ein Teil der defekten Struktur abzutragen und durch zwei Ringanker neu zu fixieren. Jetzt hat die Terrasse kein großes Gefälle mehr, sondern ist fast eben. Nach Abschluss der Arbeiten vor ca. 6 Monaten, verlangt der andere Eigentümer den sofortigen Rückbau des Ringankers innerhalb der nächsten 3 Tage.
Ansonsten müsste ich mit rechtlichen Schritte rechnen. (Brief von seinem Anwalt habe ich schon erhalten).
Was kann ich tun und wie sollte man am besten vorgehen.
Danke
  • Name:
  • Malivendi Sandro
  1. SNR im WEG

    Ihre Terrasse steht im Gemeinschaftseigentum, da nur SNR. Insofern dürfen Sie an diesem nichts eigenmächtig verändern (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
    Ohne Kenntnis des anwaltlichen Schreibens Ihres Miteigentümers kann Ihnen nichts anderes empfohlen werden, als selbst einen Fachanwalt für Wohneigentumsrecht zu Rate zu ziehen.
    Vielleicht versuchen Sie trotzdem, wenn's noch nicht zu spät ist, durch ein persönliches Gespräch den Ball flach zu halten. Ggf. bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen (Trumpf im Ärmel), was allemal billiger wäre, als einen Rechtsstreit zu führen.
  2. Terrasse Reparatur im WEG-Recht 18.03.08

    Danke, für Ihre Antwort.
    Ich möchte kein Geld des anderen Eigentümers, Gefahr ist im Verzug, da sich die Wand immer mehr von den anderen Wänden entfernt.
    Er Droht nur mit Rechtlichen schritten
    MfG
    Malivendi Sandro

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