Nach Renovierung Verschlechterung des Schallschutzes
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Nach Renovierung Verschlechterung des Schallschutzes

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben, denn ich hätte folgende Frage:
Unsere neuen Doppelhaushälfte-Nachbarn haben renoviert und dabei in die bestehende Wand zu unserer Hälfte mehrere neue Steckdosen und damit verbunden etliche Schlitze geklopft, sowie so vermute ich Heizungsrohre in dieser Wand verlegt, seither ist es ziemlich hellhörig geworden.
So wie ich recherchieren konnte, dürfen Renovierungsmaßnahmen einen bestehenden Schallpegel nicht schlechter machen und evtl. wieder hergestellt werden.
Wer kann mir Rat und Auskunft darüber erteilen, ich wäre sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Depe
  • Name:
  • Depe
  1. Schallschutz im Hochbau

    Die Haustrennwand in Ihrem Fall muss mindestens ein bewertetes Schalldämmmaß von 57 dBAbk. aufweisen. Dieses darf auch durch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen (Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen) nicht verschlechtert werden. Bedauerlicherweise machen sich viele, insbesondere "Selbstbauer", Handwerker und immer wieder auch Planer wenig Gedanken über den baulichen Schallschutz, erst recht bei Umbaumaßnahmen.
    . -.
    Eine Überprüfung des derzeit vorhanden Schallschutzes der Haustrennwand ist nur durch ein qualifiziertes Schallschutzgutachten möglich.
    Ich möchte Ihnen empfehlen vorab Ihre Nachbarn konkret auf die "neue" Beeinträchtigung hinzuweisen (zum Nachweis laden Sie ggf. Ihre Nachbarn zu sich ein, während drüben "Lärm" gemacht wird). Vielleicht kann hierdurch schon eine Verpflichtung zur Nachbesserung erlangt werden.
    Wenn nicht, dann schlagen Sie vor gemeinsam ein entsprechendes Gutachten zu beauftragen, in dem dann auch explizit die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt werden.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, unsere Doppelhaushälfte ...

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,
    unsere Doppelhaushälfte ist BJ 56 und hält sowieso die neuen einzuhaltenden dBAbk.-Werte nicht ein. Jedoch diese zu verschlechtern ist nicht akzeptabel.
    Darauf haben wir unsere Nachbarn auch ganz freundlich hingewiesen.
    Sie finden es weiter nicht störend. Wir brauchen dazu auch keinen Hörtest zu machen, diesen haben sie täglich, sie hören uns mit Sicherheit ebenso wie wir sie. Jedoch sind unseren Nachbarn die momentanen Aufwendungen für einen nachträglichen Schallschutz zu aufwendig, sie sind froh jetzt in eine einigermaßen renovierte Wohnung eingezogen zu sein.
    Mich stört es aber sehr und weiß nicht, bis wann sie sich dazu entschließen etwas zu unternehmen. Ich möchte aber evtl. auch keine Frist verstreichen lassen, in der ich Ansprüche darauf melden kann. Wo könnte ich solch ein Anliegen überhaupt vorbringen?
    Wenn unsere Nachbarn uns nicht entgegen kommen, wie kann ich dann Verfahren um zu beweisen, dass die Schallschutzwerte sich durch Ihre Renovierung verschlechtert haben?
    Danke im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen Depe

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