Denkmalgebäude
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Denkmalgebäude

Z hat Denkmalgebäude geerbt, kann dieses aber weder bewirtschaften noch instandsetszen, findet auch keinen Käufer dafür.

Würde die Staat in solchem Falle hinsichtlich Denkmalspflege abkaufen?

  1. Warum fragst du uns

    und nicht die zuständige Gemeinde, den Landkreis oder wer immer sich dafür interessiert?
  2. Denkmal

    Im Denkmalgesetz ist der Verkauf als sozusagen letztes Mittel vorgesehen. Aber der Staat muss nicht kaufen, weil sich kein privater Käufer findet. Er kann es sich auch schenken lassen.

    Das muss man auf den Behörden erfragen.

  3. Folgekosten

    Wenn sich ein Kauf oder auch eine Schenkung nicht rechnet wird es schwierig. Wenn das Gebäude z.B. gegen Einsturz gesichert werden muss hätte man das Erbe lieber ausgeschlagen.
  4. wer noch einen draufsetzen will

    kann gern mal § 177 des BauGB lesen.

    So ein geerbtes Baudenkmal kann richtig teuer werden und die Gemeinde ist im allgemeinen nicht bereit, sich sowas freiwillig auf den Leib zu reißen.


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