Barrierefreie Sanitärräume im Krankenhaus
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Barrierefreie Sanitärräume im Krankenhaus

Barrierefreie Sanitärräume im Krankenhaus
  • Name:
  • Bernard Baswell
  1. Haben beide recht?

    Haben beide recht?
  2. Ja

    Ja
  3. Genau so ist das!

    Foto von Markus Reinartz

    Wir sind dabei, als Auftraggeber, ein Krankenhaus zu sanieren und zu modernisieren. Es gibt mittlerweile Meinungsverschiedenheiten wie eine Barrierefreie Sanitärraum (Nasszelle) für die Patienten zu erstellen ist. Das Planungsbüro plant die Sanitärräume nach DINAbk. 18040-2. Unser Betriebsrat behauptet, dass das Planungsbüro die Nasszellen nach der DGUV planen muss und, dass die DIN hier nicht angebracht ist. Das Problem ist, dass gestritten wird was richtig ist oder nicht, wer Recht hat und wer nicht, ob DIN oder DGUV. Kann uns Jemand einen Rat geben? Könnte durchaus sein, das beide recht haben. Vielleicht mal jemanden fragen der Ahnung hat, z.B. die Berufsgenossenschaft. Der BR wird vor allem die Sicherheit des Personals im Auge haben und die BG will mögliche Unfälle mit den damit verbundenen Kosten vermeiden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es einen Unterschied zwischen nur wohnen und einem Krankenhaus gibt DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen.

    DGUV 207-016 gilt für "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Basismodul"

    Die Reihenfolge dürfte klar sein: Wenn die DGUV an einer Stelle strengere Regelungen trifft, dann wäre diese wohl zu bevorzugen. Da haben die Verfasser der beiden Beiträge zuvor wohl Recht.
    Aber wo genau liegt denn nun das akute Problem.
    Über welche Vorschrift in derer die beiden Vorschriften abweichende Auskünfte zu einem bestimmten Thema geben, reden wir denn?


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