- es ist ein Mehrfamilienhaus (11 Parteien)
und zwar ist in der Küche ein Schornstein der schon lange nicht mehr genutzt wird. meine Frage ist ob ich den abtragen (lassen) kann oder geht es nicht. danke schon mal im Voraus.
freundliche Grüße
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und zwar ist in der Küche ein Schornstein der schon lange nicht mehr genutzt wird. meine Frage ist ob ich den abtragen (lassen) kann oder geht es nicht. danke schon mal im Voraus.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Kritisch: Statische Prüfung durch zertifizierten Fachmann erforderlich.
🔴 Kritisch: Asbestuntersuchung vor Beginn der Arbeiten durchführen lassen.
Um einen Kamin oder Schornstein in einer Wohnung zu entfernen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Entfernung kann die Bausubstanz gefährden und zu Einsturz führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die geplante Entfernung von einem Architekten oder Bauingenieur prüfen und holen Sie eine Genehmigung der Baubehörde ein.
Dann natürlich: so ein Teil fängt ja meist irgendwo an und hört irgendwo auf. Bei einem Mehrfamilienhaus (MFH) ist es also sehr wahrscheinlich, dass andere Eigentümer direkt davon betroffen sind ...
Ich würde mir das nicht antun wollen ...
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💡 Kernaussagen: Die Entfernung eines Kamins/Schornsteins in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein komplexes Thema. Zentrale Aspekte sind das Eigentumsverhältnis (Gemeinschaftseigentum?), die Zustimmung der Miteigentümer, bautechnische Machbarkeit und die Einhaltung des Baurechts. Die Kostenfrage spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Oftmals ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was den Prozess erheblich erschweren kann.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Ohne die Zustimmung der anderen Mieter ist die Entfernung des Schornsteins nicht möglich, wie im Beitrag Schornstein entfernen: Zustimmung der Mieter zwingend erforderlich! betont wird. Dies gilt unabhängig von der technischen Machbarkeit.
✅ Empfehlung: Klären Sie zunächst das Eigentumsverhältnis des Schornsteins. Ist es Gemeinschaftseigentum, benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer. Sprechen Sie mit dem Verwalter, um die Vorgehensweise und die WEG-Regeln zu besprechen, wie im Beitrag WEG-Regeln: Kamin entfernen – Gespräch mit dem Verwalter! geraten wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Prüfen Sie, ob eine alternative Abstützung des Schornsteins mit einem Stahlträger möglich ist, wie im Beitrag Alternative: Schornstein mit Stahlträger abstützen & verkleiden? vorgeschlagen. Beachten Sie jedoch, dass auch hierfür die Zustimmung der WEG erforderlich ist.
🔴 Risiko: Unterschätzen Sie nicht den Aufwand und die potenziellen Konflikte innerhalb der WEG. Wie im Beitrag Umbau in WEG: Genehmigung vs. bautechnische Machbarkeit! beschrieben, können Sie nach der WEG-Versammlung ernüchtert sein und den Tag des Wohnungskaufs verfluchen.
👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie einen formellen Antrag für die nächste WEG-Versammlung, um das Vorhaben zu diskutieren und die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Lassen Sie sich im Vorfeld von einem Fachmann (Architekt, Statiker) beraten, um die Machbarkeit und die Kosten zu klären.
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