- es ist ein Mehrfamilienhaus (11 Parteien)
und zwar ist in der Küche ein Schornstein der schon lange nicht mehr genutzt wird. meine Frage ist ob ich den abtragen (lassen) kann oder geht es nicht. danke schon mal im Voraus.
freundliche Grüße
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Die Entfernung eines Kamins/Schornsteins in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein komplexes Thema. Zentrale Aspekte sind das Eigentumsverhältnis (Gemeinschaftseigentum?), die Zustimmung der Miteigentümer, bautechnische Machbarkeit und die Einhaltung des Baurechts. Die Kostenfrage spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Oftmals ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was den Prozess erheblich erschweren kann.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
und zwar ist in der Küche ein Schornstein der schon lange nicht mehr genutzt wird. meine Frage ist ob ich den abtragen (lassen) kann oder geht es nicht. danke schon mal im Voraus.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch zertifizierten Bauingenieur oder Statiker vor jeglichem Eingriff – der Schornstein kann tragend sein und Einsturzrisiko verursachen.
🔴 KRITISCH: Asbestuntersuchung durch akkreditiertes Labor sowie ggf. Schadstoffsanierung durch Fachfirma – insbesondere bei Baujahren vor 1990.
🔴 KRITISCH: Brandschutzprüfung durch anerkannten Schornsteinfegermeister oder Brandschutzingenieur – Entfernung darf Feuerwiderstandsfähigkeit der Trennwände nicht unterschreiten.
⚠️ WICHTIG: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEGAbk.) gem. § 21 WEG erforderlich – der Schornstein ist Gemeinschaftseigentum.
⚠️ WICHTIG: Bauaufsichtliche Genehmigung nach Landesbauordnung einholen – kein „rein privater Umbau“, sondern bauliche Veränderung an Gemeinschaftseigentum.
Um einen Kamin oder Schornstein in einer Wohnung zu entfernen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Entfernung kann die Bausubstanz gefährden und zu Einsturz führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die geplante Entfernung von einem Architekten oder Bauingenieur prüfen und holen Sie eine Genehmigung der Baubehörde ein.
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Wunsch, einen stillgelegten Kamin/Schornstein in einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses zu entfernen. Dies ist ein komplexes Vorhaben, das weit über eine einfache bauliche Veränderung hinausgeht und mehrere rechtliche, statische und sicherheitstechnische Aspekte berührt.
🔴 Gefahr: Der Schornstein ist ein zentrales Bauteil des Gebäudes, das oft als tragendes Element fungiert. Ein eigenmächtiger oder unsachgemäßer Rückbau kann die Statik des gesamten Gebäudes gefährden und zu schwerwiegenden Schäden oder sogar Einsturzgefahr führen. Zudem können bei älteren Schornsteinen schadstoffhaltige Ablagerungen oder asbesthaltige Dichtungen freigesetzt werden.
➕ Ergänzung: Vor einem Rückbau ist zwingend die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Zudem muss die Baubehörde eingeschaltet werden, da ein Rückbau in der Regel genehmigungspflichtig ist. Ein Fachmann (Statiker, Schornsteinfeger) muss die Tragfähigkeit und die Auswirkungen auf die Nachbarwohnungen prüfen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein nicht genutzter Schornstein einfach "abgetragen" werden kann, ist rechtlich und technisch falsch. Es handelt sich nicht um eine einfache Renovierung, sondern um einen baulichen Eingriff mit hohem Risiko. Auch die Kosten sind nicht trivial; sie umfassen Planung, Statik, Handwerker, Entsorgung und mögliche Wiederherstellung der Decken und Wände.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor dem Kauf der Wohnung einen unabhängigen Bausachverständigen oder Statiker mit einer Vor-Ort-Begutachtung. Klären Sie parallel mit der Hausverwaltung die rechtlichen Möglichkeiten und holen Sie schriftliche Kostenvoranschläge für den Rückbau ein. Nur so können Sie das Risiko und die tatsächlichen Kosten abschätzen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
Der Sachverhalt betrifft die geplante Entfernung eines nicht mehr genutzten Schornsteins in einer Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses mit 11 Parteien. Ein solcher Eingriff wirkt sich nicht nur auf die betroffene Wohnung, sondern potenziell auf die gesamte Gebäudestruktur, die Feuerstättensicherheit und die gemeinschaftlichen Eigentumsrechte aus.
🔴 Gefahr: Der Schornstein ist möglicherweise tragend oder zumindest statisch in die Gebäudehülle integriert – seine Entfernung ohne vorherige statische Prüfung birgt erhebliche Risiken für die Standsicherheit des Gebäudes und kann zu Rissen, Setzungen oder sogar Einsturzgefahr führen.
🔴 Gefahr: Auch wenn der Schornstein nicht mehr genutzt wird, kann er als Feuerwiderstandselement im Brandfall fungieren; dessen Entfernung könnte die gesetzlich vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer der Trennwände unterschreiten und somit die Brandschutzkonformität des gesamten Hauses gefährden.
⚠️ Korrektur: Die Entscheidung über eine Entfernung liegt nicht allein beim zukünftigen Eigentümer – gemäß § 21 WEG ist eine solche bauliche Veränderung an Gemeinschaftseigentum (wie ein zentraler Schornstein) grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümerversammlung zulässig.
➕ Ergänzung: Zudem sind Genehmigungen der zuständigen Bauaufsicht (u. U. als bauliche Veränderung nach Landesbauordnung), des Schornsteinfegers (als zuständiger Feuerstättenschau- und Abnahmebehörde) sowie ggf. des Denkmalschutzamtes (bei älteren Gebäuden) erforderlich.
✅ Zustimmung: Die Prüfung der Nicht-Nutzung ist ein sinnvoller erster Schritt – jedoch reicht dies allein nicht aus; eine fachliche Bestätigung durch einen Schornsteinfegermeister und einen statischen Berechner ist zwingend notwendig, bevor auch nur ein Planungsansatz erfolgt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Kaufabschluss einen zertifizierten Bauingenieur für Statik und einen anerkannten Schornsteinfegermeister mit einer umfassenden Vorabprüfung – inkl. Bauaktenanalyse, Materialproben und Brandschutzgutachten – und klären Sie schriftlich die Zustimmung der Eigentümerversammlung sowie aller zuständigen Behörden ab.
✅ Übereinstimmung:
⚠️ Abweichung:
➕ Ergänzung:
❌ Widerspruch:
👉 Empfehlung:
| Thema | Status | KI-Konsens |
|---|---|---|
| Statik & Tragfähigkeit | ✅ | Der Schornstein ist möglicherweise tragend – statische Prüfung durch zertifizierten Bauingenieur oder Statiker vor jeglichem Vorhaben zwingend. |
| Asbest & Schadstoffe | ✅ | Bei Baujahren vor 1990 ist eine Asbestuntersuchung durch akkreditiertes Labor erforderlich; Sanierung nur durch Fachfirma. |
| Rechtliche Zustimmung | ✅ | WEG-Zustimmung gem. § 21 WEG ist unverzichtbar – Schornstein gilt als Gemeinschaftseigentum. |
| Baurechtliche Genehmigung | ✅ | Genehmigung der Baubehörde nach Landesbauordnung ist erforderlich – kein genehmigungsfreier Umbau. |
| Brandschutz | ⚠️ | Qwen identifiziert klare Brandschutzrisiken (Feuerwiderstand); GoogleAI und DeepSeek erwähnen diesen Aspekt nicht – daher Abwägung erforderlich: Brandschutzingenieur oder anerkannter Schornsteinfegermeister muss prüfen. |
| Kosten & Angebote | ❌ | GoogleAI empfiehlt frühzeitiges Einholen mehrerer Angebote; DeepSeek/Qwen fordern klare Vorab-Klärung (Statik, WEG, Asbest) vor jeder Kostenschätzung → Widerspruch zugunsten der Sicherheitspriorisierung aufgelöst. |
👉 Handlungsempfehlung: Kein Schritt ohne vorherige, fachlich fundierte Vor-Ort-Begutachtung durch Statiker, Schornsteinfegermeister und Bau-Sachverständigen – erst danach können Genehmigungswege, WEG-Abstimmung und Kosteneinschätzung sinnvoll erfolgen.
| Kategorie | Risiko / Chance | Auswirkung |
|---|---|---|
| 🔴 Risiko | Unsachgemäße Entfernung führt zu statischer Instabilität des Gebäudes | Einsturzgefahr, massive Schäden an Nachbarwohnungen, Haftung des Eigentümers |
| 🔴 Risiko | Freisetzung von Asbest oder anderen Schadstoffen (z. B. Kesselfuß, Dichtungen) | Gesundheitsgefährdung für Bewohner und Handwerker, teure Nachsanierung, behördliche Sanktionen |
| 🔴 Risiko | Verstoß gegen WEG-Regelungen (§ 21) ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft | Rechtliche Nichtigkeit des Vorhabens, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen durch Nachbarn |
| 🔴 Risiko | Unterschreitung der gesetzlichen Feuerwiderstandsdauer durch Entfernung | Brandschutzkonformität des gesamten Hauses verloren, Versicherungsleistungen drohen verweigert zu werden |
| 🔴 Risiko | Fehlende Genehmigung der Baubehörde oder des Schornsteinfegers | Bauverbot, Rückbauforderung, Zwangsgeld, Eintrag in das Bauaktenregister |
| ✅ Chance | Raumgewinn und moderne Raumnutzung nach Rückbau | Erhöhung der Wohnqualität und gegebenenfalls des Verkaufswerts bei fachgerechter Umsetzung |
| ✅ Chance | Verbesserte Energieeffizienz durch bessere Dämmung an ehemaliger Schornsteinöffnung | Senkung der Heizkosten, Erfüllung aktueller Energieeinsparverordnung (EnEVAbk./GEG) |
| ✅ Chance | Klare rechtliche und technische Klärung vor Kauf oder Umbau | Absicherung gegen unvorhergesehene Kosten, Rechtsstreitigkeiten und Sicherheitsrisiken |
| ✅ Chance | Einbindung aller Beteiligten (WEG, Behörden, Handwerker) schafft Transparenz und Vertrauen | Reibungsloser Umsetzungsprozess, langfristige Nachbarschaftsbeziehungen, gemeinsame Kostenverteilung möglich |
| ✅ Chance | Fachgerechte Sanierung als Modernisierungsmaßnahme nach GEG | Möglichkeit der Förderung durch BAFA oder KfW (bei energetischer Aufwertung) |
Dann natürlich: so ein Teil fängt ja meist irgendwo an und hört irgendwo auf. Bei einem Mehrfamilienhaus (MFH) ist es also sehr wahrscheinlich, dass andere Eigentümer direkt davon betroffen sind ...
Ich würde mir das nicht antun wollen ...
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
💡 Kernaussagen: Die Entfernung eines Kamins/Schornsteins in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein komplexes Thema. Zentrale Aspekte sind das Eigentumsverhältnis (Gemeinschaftseigentum?), die Zustimmung der Miteigentümer, bautechnische Machbarkeit und die Einhaltung des Baurechts. Die Kostenfrage spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Oftmals ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was den Prozess erheblich erschweren kann.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ohne die Zustimmung der anderen Mieter ist die Entfernung des Schornsteins nicht möglich, wie im Beitrag Schornstein entfernen: Zustimmung der Mieter zwingend erforderlich! betont wird. Dies gilt unabhängig von der technischen Machbarkeit.
✅ Empfehlung: Klären Sie zunächst das Eigentumsverhältnis des Schornsteins. Ist es Gemeinschaftseigentum, benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer. Sprechen Sie mit dem Verwalter, um die Vorgehensweise und die WEG-Regeln zu besprechen, wie im Beitrag WEG-Regeln: Kamin entfernen – Gespräch mit dem Verwalter! geraten wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Prüfen Sie, ob eine alternative Abstützung des Schornsteins mit einem Stahlträger möglich ist, wie im Beitrag Alternative: Schornstein mit Stahlträger abstützen & verkleiden? vorgeschlagen. Beachten Sie jedoch, dass auch hierfür die Zustimmung der WEG erforderlich ist.
🔴 Risiko: Unterschätzen Sie nicht den Aufwand und die potenziellen Konflikte innerhalb der WEG. Wie im Beitrag Umbau in WEG: Genehmigung vs. bautechnische Machbarkeit! beschrieben, können Sie nach der WEG-Versammlung ernüchtert sein und den Tag des Wohnungskaufs verfluchen.
👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie einen formellen Antrag für die nächste WEG-Versammlung, um das Vorhaben zu diskutieren und die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Lassen Sie sich im Vorfeld von einem Fachmann (Architekt, Statiker) beraten, um die Machbarkeit und die Kosten zu klären.
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