Woran erkennt man ein einsturzgefärdetes Gebäude?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Woran erkennt man ein einsturzgefärdetes Gebäude?

Ich weiß nicht, ob ich hier wirklich richtig bin aber ich weiß nicht an wen ich mich sonst wenden könnte.
Mich würde nur interessieren was denn nun die Anzeichen dafür sind, dass ein Haus wohl bald ganz oder auch nur teilweise einstürzt.
(Meine Freunde und ich verbringen sehr viel Zeit in einer seit 12 Jahren leer stehenden Fabrik und da würde ich schon gerne mal wissen ob uns da bald die Decke auf den Kopf fällt)
Ich hoffe sie können meine Frage beantworten.
Vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Kathrin Kempa
  1. ohoh!

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    dient die Halle als Spielplatz?
    Bei vielen Gebäuden kann man die Einsturzgefahr zwar erkennen, aber nur während eines Ortstermins.
    Bei manchen reicht aber selbst das nicht aus.
    Mein Rat: schade um den Abenteuerspielplatz, abr wenn das kein never come back Abenteuer sein soll, dann lieber dort fernbleiben.
    MfG
    Stefan Ibold
  2. Verantwortungslos ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    der Eigentümer, die Polizei, die Gemeinde  -  die sollten nämlich eigentlich dafür sorgen, dass Gebäude dieser Art erst gar nicht betreten werden dürften. Da kommt wohl wieder jemand seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach.
    Und wenn was passiert ist, will wieder keiner den Kopf hin halten. Wie alt seid ihr? Evtl. seid ihr (oder eure Eltern) bei Schäden sogar selbst haftbar.
    Aber ich kann es verstehen, dass ihr da rein geht. Sowas hätte ich mir auch gewünscht ;-))  -  trotzdem würde ich lieber vom gesamten Gelände weg bleiben. Und wenn es 'ne gute Tat sein soll: der Gemeinde Bescheid geben, bevor noch was passiert.
    • Name:
    • Tu
  3. Risse

    Foto von Martin G. Halbinger

    Grundsätzlich kann man das nur schwer sagen, da auch Statiker dann nicht auf den ersten Blick einschätzen können. Solange keine tragenden Teile (z.B. Stützen) entfernt wurden bzw. massiv Verrostet oder morsch sind oder deutliche Risse auftreten glaube ich, dass das Gebäude nicht aus "Altersschwäche" einstürtzt.
  4. Bei extremen Wetter, Vorsicht

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bei extremen Witterungsbedingungen ist das Ganze mit Vorsicht zu genießen, da durch Schnee, Wind oder Regen hohe Lasten auftreten können, die z.B. einzelne Dachflächenbereiche durchbrechen können.
    Einsturzgefährtete Gebäude muss (t) en auf Anordnung der Behörden (Bauaufsicht) unverzüglich vom Besitzer beseitigt oder instandgesetzt werden. Ob hier immer und überall ausreichend gründlich gearbeitet wird ist aber fraglich ...
  5. Danke erstmal

    Ich werde mal auf Risse und/oder fehlende Stützen achten.
    Müssten wir (bei den meisten von uns wohl eher die Eltern) denn auch haften wenn der Besitzer des Geländes es nicht für nötig gehalten hat Warnschilder anzubringen oder das Gelände ausreichend zu verriegeln?
    • Name:
    • Kathrin Kempa
  6. so eine Daumenregel

    im allgemeinen sagt man, Stahl- und holzkonstruktionen biegen sich erstmal deutlich  -  Beton "versagt" plötzlich!
    im Zweifelsfalle ist damit aber nicht zu spassen!
  7. ich bin der Meinung

    dass man auf fremden Grund und Boden und in fremden Gebäuden sowieso nichts zu suchen hat. Egal ob einsturzgefährdet oder nicht ...
  8. i off!

    das war eine interessante Interpretation, Herr asselmeyer. so können wir das Thema auf die Aspekte grundbesitz, kapitalwirtschaft erweitern :-)
  9. bitte keinen Fernunterricht in Sachen Sicherheit

    Risse sind zwar in mindestens 90 % aller Fälle harmloser, als ein Laie es vermutet, aber es gibt auch seltene Fälle, bei denen z.B. Mauerwerk plötzlich und ohne für den Laien erkennbare Vorwarnung durch gefährlich aussehende Risse versagt. Zum Beton wurde das ja schon gesagt.
    Wenn Sie die Vermutung haben, der Raum, in dem Sie sich aufhalten, sei nicht sicher kann ich nur dringend raten, dieser Vermutung verantwortungsvoll nachzugehen und die Standsicherheit überprüfen zu lassen.
  10. Einfriedung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Im Allgemeinen reicht eine einfache Einfriedung (z.B. Zaun, Tor, Absperrung) aus um zu zeigen, dass es sich hier um Privatgelände handelt und es sich nicht um einen öffentlichen Spielplatz handelt. Wenn was passiert, seid Ihr wahrscheinlich selbst schuld, da Ihr euch vorsätzlich auf verbotenem Gelände aufgehalten habt.
    Ob der Eigentümer bei einem Einsturz Ärger bekommen würde (z.B. wegen mangelndem Unterhalt) hängt nur insoweit von eurer Anwesenheit ab, da dann das öffentliche Interesse und der politische Druck auf die Behörden höher wird ...

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