DIN 18195 Abdichtung von 1998: Was gilt bei Feuchtigkeitsschäden an Bodenplatte & Ziegel?
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit der DIN 18195 aus dem Jahr 1998 bei Feuchtigkeitsschäden an einem Gebäude, das in diesem Zeitraum errichtet wurde. Es wird erörtert, ob die im Vertrag vereinbarte zweifache horizontale Abdichtung ausreichend ist und ob weitere Abdichtungsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprachen. Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Stand der Technik und anerkannter Regel der Technik, sowie deren Bedeutung für die Haftung des Bauträgers.
DIN 18195 Abdichtung von 1998: Was gilt bei Feuchtigkeitsschäden an Bodenplatte & Ziegel?
Hilfreich, da der Bau 1998 fertiggestellt wurde und die Standards die dort genannt werden wohl noch nicht
zum Tragen kommen. Ich habe in unserem Vertrag zum Thema Rohbau nur eine zweifache horizontale Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit gefunden. Eine weitere Abdichtung wird nicht erwähnt.
Kann sich der Bauträger mit dem Argument "Die Außenanlage ist nicht Vertragsbestandteil" um eine Abdichtung zwischen Bodenplatte und erster Ziegelreihe herumdrücken. Oder war eine solche Abdichtung
mit erdberührenden Wänden auch vorher schon Stand der Technik?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Prüfung der horizontalen Abdichtung zwischen Bodenplatte und erster Ziegelreihe durch einen zertifizierten Bausachverständigen – kapillarer Feuchteeintrag gefährdet Tragfähigkeit und Gesundheit.
🔴 KRITISCH: Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen dürfen nicht isoliert betrachtet werden – eine unzureichende oder fehlende Abdichtung im Sockelbereich erfordert dringend eine technische Aufarbeitung, da sie langfristig zu Salzausblühungen, Mauerwerkszerstörung und Schimmelbildung führt.
⚠️ WICHTIG: Die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung (1998) geltende DINAbk. 18195-4:1985 war maßgeblich – sie forderte bereits eine durchgehende, geschlossene horizontale Sperrschicht im Übergang Bodenplatte/Mauerwerk; eine bloße „zweifache horizontale Abdichtung“ allein genügte nicht.
⚠️ WICHTIG: Die Abdichtung gehört zum Rohbau und nicht zur Außenanlage – das Argument des Bauträgers, die Außenanlage sei nicht vertragsgegenständlich, ist technisch und juristisch untragbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie sich mit der DIN 18195 zur Abdichtung auseinandersetzen, da Ihr Haus 1998 fertiggestellt wurde. Es ist korrekt, dass die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der DIN 18195 relevant ist. Die zweifache horizontale Abdichtung, die in Ihrem Rohbauvertrag erwähnt wird, sollte den damaligen Stand der Technik widerspiegeln.
🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden an der Bodenplatte oder den Ziegelwänden können auf eine mangelhafte oder beschädigte Abdichtung hinweisen. Dies kann zu erheblichen Bauschäden und gesundheitlichen Problemen führen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:
- Vertragsunterlagen: Überprüfen Sie genau, welche Abdichtungsmaßnahmen im Vertrag vereinbart wurden.
- Sachverständiger: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um die Ursache der Feuchtigkeitsschäden zu ermitteln und die Ausführung der Abdichtung zu beurteilen.
- Bauträger: Setzen Sie sich mit dem Bauträger in Verbindung, um die Mängel zu besprechen und eine Lösung zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Feuchtigkeitsschäden umgehend von einem Bausachverständigen begutachten, um die Ursache zu identifizieren und Folgeschäden zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abdichtung einer Bodenplatte gegen aufsteigende Feuchtigkeit bei einem Baujahr 1998. Der Nutzer beruft sich auf die damalige DIN 18195, die für diesen Zeitraum maßgeblich war. Die vertragliche Vereinbarung sieht nur eine zweifache horizontale Abdichtung vor, was für erdberührende Bauteile in der Regel unzureichend ist.
🔴 Gefahr: Eine unzureichende Abdichtung zwischen Bodenplatte und erstem Ziegelstein birgt ein hohes Risiko für kapillaren Feuchtigkeitstransport. Dies kann zu dauerhaften Durchfeuchtungen, Schimmelbildung und Bauschäden führen, die die Bausubstanz nachhaltig schädigen.
✅ Zustimmung: Die Aussage, dass die aktuelle DIN 18533 (Nachfolgerin der DIN 18195) nicht rückwirkend gilt, ist korrekt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung geltenden technischen Regeln und der Stand der Technik.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine zweifache horizontale Abdichtung sei ausreichend, ist fachlich falsch. Bereits nach DIN 18195 (Ausgabe 1998) war bei erdberührten Bauteilen eine durchgehende, geschlossene Abdichtungsebene erforderlich, die auch die vertikalen Übergänge (z. B. zur Bodenplatte) umfasst. Eine horizontale Abdichtung allein genügt nicht.
➕ Ergänzung: Das Argument des Bauträgers, die Außenanlage sei nicht Vertragsbestandteil, ist rechtlich fragwürdig. Die Abdichtung der Bodenplatte und der aufgehenden Wände ist ein integraler Bestandteil des Rohbaus und dient dem Schutz der Bausubstanz. Selbst wenn die Außenanlage separat vergeben wurde, muss die Abdichtung bis zur Oberkante des angrenzenden Geländes ausgeführt werden. Der Stand der Technik im Jahr 1998 erforderte bei erdberührten Wänden in der Regel eine senkrechte Abdichtung bis mindestens 30 cm über das angrenzende Gelände.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Begutachtung der vorhandenen Abdichtungsmaßnahmen. Lassen Sie prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Abdichtung dem Stand der Technik von 1998 entspricht. Bei Mängeln fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Nachbesserung auf. Ziehen Sie bei Bedarf einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage betrifft die baurechtliche und technische Verantwortung für die Abdichtung erdberührter Bauteile bei einem 1998 errichteten Gebäude – insbesondere die horizontale Abdichtung zwischen Bodenplatte und erster Ziegelreihe (sog. Kellersperre oder Sockelabdichtung) sowie die Einordnung der DIN 18195 (die 1998 noch in der Ausgabe von 1985 galt).
🔴 Gefahr: Fehlende oder unzureichende horizontale Abdichtung im Sockelbereich führt langfristig zu kapillarem Feuchteeintrag, Salzausblühungen, Mörtel- und Mauerwerkszerstörung sowie potenzieller Schimmelbildung im Innenraum – ein gravierendes Bauschadensrisiko mit statischen und gesundheitlichen Folgen.
⚠️ Korrektur: Das Argument "Außenanlage ist nicht Vertragsbestandteil" ist juristisch und technisch unzulässig: Die Abdichtung zwischen Bodenplatte und Mauerwerk gehört nicht zur Außenanlage, sondern zur tragenden und feuchteschützenden Gebäudehülle – sie ist integraler Bestandteil des Rohbaus und unterliegt dem Stand der Technik gemäß DIN 18195-4 (1985) sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
➕ Ergänzung: Bereits die DIN 18195-4:1985 forderte ausdrücklich eine horizontale Sperrschicht (z. B. Bitumenbahnen oder Kunststofffolien) im Bereich des Übergangs von Bodenplatte zu erdberührendem Mauerwerk – unabhängig von der Gestaltung der Außenanlage. Auch die VOBAbk./B und die Bauordnungen der Länder verlangten damals eine dauerhafte Feuchtesperre.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die aktuelle DIN 18195 nicht anwendbar ist, ist korrekt – maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Planung und Ausführung geltende Fassung (1985), die jedoch bereits klare Anforderungen an die Sockelabdichtung stellte.
🔴 Gefahr: Ein Verzicht auf diese Abdichtung stellt eine schwerwiegende Planungs- und Ausführungsfehler dar, der zu erheblichen Folgeschäden führen kann – insbesondere bei fehlender Drainage oder ungünstigem Geländeverlauf.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach DIN 18069 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat) zur Dokumentation des Ist-Zustands, Prüfung der Abdichtungssituation und Erstellung eines Gutachtens zur Haftung des Bauträgers – dies ist Voraussetzung für etwaige Schadensersatzansprüche.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die DIN 18195 in ihrer zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Fassung (1985 bzw. 1998) maßgeblich ist und dass die aktuelle DIN 18533 nicht rückwirkend anzuwenden ist.
⚠️ Abweichung: GoogleAI spricht allgemein von „zweifacher horizontaler Abdichtung“ als vertraglich vereinbart, ohne deren technische Unzulänglichkeit klar zu benennen; DeepSeek und Qwen dagegen betonen einstimmig, dass eine solche Lösung bereits 1998 gegen den Stand der Technik verstieß.
➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen gehen über GoogleAI hinaus: DeepSeek konkretisiert die geforderte Höhe der senkrechten Abdichtung (≥ 30 cm über Gelände), Qwen verweist auf die verbindliche Geltung der DIN 18195-4:1985 sowie auf die Einordnung der Abdichtung als integralen Bestandteil der Gebäudehülle nach VOB/B und Landesbauordnungen.
❌ Widerspruch: GoogleAI lässt offen, ob die vertragliche Vereinbarung einer „zweifachen horizontalen Abdichtung“ dem Stand der Technik entsprach; DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und eindeutig: Eine solche Lösung war 1998 fachlich unzureichend und stellt einen Planungs- bzw. Ausführungsfehler dar. Die sicherere, vorsorgliche Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen – Qwen spezifiziert zusätzlich die Zertifizierung nach DIN 18069 oder vergleichbarer Qualifikation als notwendig.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Maßgebliche Norm ✅ DIN 18195 in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Fassung (1985/1998), nicht die aktuelle DIN 18533. Ausreichende Abdichtung 1998 ❌ Eine bloße „zweifache horizontale Abdichtung“ im Sockelbereich war 1998 nicht ausreichend – erforderlich war eine geschlossene, durchgehende Sperrschicht mit Berücksichtigung vertikaler Übergänge (z. B. bis ≥30 cm über Gelände). Zuordnung zur Außenanlage ❌ Die horizontale Abdichtung zwischen Bodenplatte und Mauerwerk gehört zum Rohbau und zur Gebäudehülle – nicht zur Außenanlage; das Argument des Bauträgers ist technisch und juristisch unzulässig. Gesundheits- und Standsicherheitsrisiko ✅ Feuchtigkeitseintrag über fehlende/unzureichende Abdichtung führt langfristig zu Schimmelbildung, Salzausblühungen, Mörtel- und Mauerwerkszerstörung sowie möglicher Tragfähigkeitsminderung. Notwendige Maßnahme ⚠️ Unverzügliche Begutachtung durch einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. nach DIN 18069) zur Dokumentation, Ursachenklärung und Haftungseinschätzung. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen zur umfassenden Prüfung der Abdichtungssituation – basierend auf der DIN 18195-4:1985, unter Einbeziehung von Geländeverhältnissen, Drainage und vorhandenen Schäden – und nutzen Sie das Gutachten als Grundlage für Ansprüche gegenüber dem Bauträger.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kapillarer Feuchteintrag durch fehlende geschlossene Sperrschicht Langfristige Substanzschädigung, Schimmelbildung, Gesundheitsgefahren 🔴 Risiko Unzureichende oder fehlende vertikale Anschlussabdichtung zur Bodenplatte Feuchtigkeitsbrücke am kritischsten Übergang – beschleunigte Durchfeuchtung 🔴 Risiko Verzögerung der fachlichen Begutachtung Fortbestehen und Verschlimmerung der Schäden, Verjährungsrisiko für Ansprüche 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Ist-Situation (kein Gutachten) Keine Beweissicherung für spätere Schadensersatzansprüche 🔴 Risiko Falsche Zuordnung der Abdichtung zur Außenanlage Rechtliche Fehleinschätzung – Verlust von Ansprüchen gegen Bauträger oder Planer ✅ Chance Vorliegen vertraglicher Vereinbarung (zweifache Abdichtung) Beleg für konkrete Erwartungshaltung – stärkt Nachbesserungsanspruch bei Unzulänglichkeit ✅ Chance Mögliche Haftung des Bauträgers für Planungs- und Ausführungsfehler Rechtliche Grundlage für kostenfreie Nachbesserung oder Schadensersatz ✅ Chance Verfügbarkeit historischer Normen (DIN 18195-4:1985) Klare technische Bewertungsgrundlage – objektiv nachprüfbar ✅ Chance Zertifizierte Sachverständige mit Spezialisierung auf Feuchteschäden Fachlich überzeugende, gerichtsfeste Gutachten möglich ✅ Chance Möglichkeit einer vorsorglichen Sanierung vor Vollausbildung der Schäden Kosteneinsparung durch Vermeidung von Folgeschäden (z. B. Sanierung ganzer Wandabschnitte) Orientierungshilfen
- Sofortige Gutachterbeauftragung: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen mit Schwerpunkt Feuchteschäden (z. B. nach DIN 18069) – bitten Sie um schriftliches Angebot und vereinbaren Sie einen Termin innerhalb von 7 Tagen.
- Vertragsunterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche vertraglichen Dokumente (Rohbauvertrag, Leistungsbeschreibung, Baupläne, ggf. Korrespondenz mit Bauträger) – insbesondere Hinweise zur Abdichtung und zum Geländeverlauf.
- Feuchteschäden dokumentieren: Erstellen Sie mit Datum und Uhrzeit Fotos und kurze Beschreibungen aller sichtbaren Schäden (Salzausblühungen, Abplatzungen, dunkle Flecken, Geruch) – speichern Sie diese digital und als Ausdruck.
- Schriftliche Rückfrage beim Bauträger: Fordern Sie unter Angabe der konkreten DIN 18195-4:1985 und des § 13 VOB/B schriftlich die technische Nachbesserung der Abdichtung – senden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
- Rechtsberatung prüfen: Kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – fragen Sie nach einer Erstberatung mit Prüfung Ihres Falles auf Aussichtsreichtum und Verjährungsstand.
- Keine Eigenreparaturen durchführen: Unterlassen Sie jede selbstständige Abdichtungsmaßnahme (z. B. mit Spritzmitteln), da diese den Beweiswert des Schadens mindern und Haftungsansprüche gefährden können.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18195
- Die DIN 18195 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser regelt. Sie legt fest, welche Materialien und Ausführungsarten für verschiedene Belastungssituationen geeignet sind.
Verwandte Begriffe: Abdichtung, Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitsschutz - Bodenplatte
- Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie muss ausreichend abgedichtet sein, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Fundament, Kellerboden, Gründungsplatte - Ziegel
- Ziegel sind gebrannte Tonbausteine, die für den Bau von Wänden verwendet werden. Sie können Feuchtigkeit aufnehmen und müssen daher vor eindringendem Wasser geschützt werden.
Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Backstein, Tonziegel - Abdichtung
- Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um Bauteile vor dem Eindringen von Feuchtigkeit oder Wasser zu schützen. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen und auf unterschiedliche Weise ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitssperre, Dichtungsschlämme - Feuchtigkeitsschaden
- Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht, wenn Feuchtigkeit in Bauteile eindringt und diese beschädigt. Dies kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und gesundheitlichen Problemen führen.
Verwandte Begriffe: Wasserschaden, Schimmelbefall, Durchfeuchtung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist für die fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler - Stand der Technik
- Der Stand der Technik bezeichnet den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung feststeht. Im Baurecht bezieht sich dies auf die zum Zeitpunkt der Bauausführung üblichen und anerkannten Regeln.
Verwandte Begriffe: Baustandard, Richtlinie, Norm
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche DIN 18195 Fassung ist für mein Haus von 1998 relevant?
Es gilt die DIN 18195 in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung (1998) gültig war. Diese Norm legt die Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser fest. - Was bedeutet eine zweifache horizontale Abdichtung im Rohbauvertrag?
Eine zweifache horizontale Abdichtung bedeutet, dass zwei Abdichtungslagen übereinander angeordnet sind, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Dies ist eine gängige Praxis, um die Bodenplatte und die Wände vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen. - Wie finde ich heraus, ob die Abdichtung fachgerecht ausgeführt wurde?
Am besten beauftragen Sie einen Bausachverständigen, der die Abdichtung vor Ort begutachtet. Er kann feststellen, ob die Abdichtung den Anforderungen der DIN 18195 entspricht und ob sie fachgerecht ausgeführt wurde. - Was kann ich tun, wenn die Abdichtung mangelhaft ist?
Wenn die Abdichtung mangelhaft ist, sollten Sie sich zunächst an den Bauträger wenden und ihn auffordern, die Mängel zu beheben. Wenn der Bauträger nicht reagiert, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. - Welche Folgen hat eine mangelhafte Abdichtung?
Eine mangelhafte Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und gesundheitlichen Problemen führen. Es ist daher wichtig, die Abdichtung regelmäßig zu überprüfen und Mängel umgehend zu beheben. - Kann ich die Abdichtung selbst reparieren?
Die Reparatur einer Abdichtung sollte in der Regel von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, da hier spezielle Kenntnisse und Materialien erforderlich sind. Eine unsachgemäße Reparatur kann die Situation verschlimmern. - Welche Arten von Abdichtungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Abdichtungen, z.B. Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen, mineralische Dichtungsschlämmen und Injektionsverfahren. Die Wahl der geeigneten Abdichtung hängt von den jeweiligen Gegebenheiten und Anforderungen ab. - Was kostet die Reparatur einer mangelhaften Abdichtung?
Die Kosten für die Reparatur einer mangelhaften Abdichtung können stark variieren und hängen von der Art und dem Umfang der Schäden ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen.
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Spezielle Anforderungen und Lösungen für Kellerabdichtungen. - Rechtliche Aspekte bei Baumängeln
Ihre Rechte und Ansprüche bei Mängeln am Bau.
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DIN 18195: Waagerechte & senkrechte Abdichtung – Stand der Technik
Wasser gab's auch schon vor 1998
selbstverständlich ist die horizontale Abdichtung im Mauerwerk
und vor allem die waagrechten und senkrechten Flächenabdichtungen zum Baugrund hin
(geht's eigentlich um die, bei denen im MW handelt es sich doch nur um Pfennigbeträge)?
auch schon vor 1900 Regel der Technik (Stand der Technik ist die neueste technische Entwicklung, um die geht es hier nicht) -
Feuchtigkeitsschaden: Bauträger-Argument – Abdichtung als Außenanlage?
Dies beantwortet nicht ganz meine Frage vielleicht ist ...
Dies beantwortet nicht ganz meine Frage, vielleicht ist es auch das falsche Forum?
Wir haben einen Schaden durch aufsteigende Feuchtigkeit. Wie schon im Beitrag 2017 beschrieben gibt es außer dem Außenputz auf die Ziegel keine weitere Abdichtung zwischen Bodenplatte und erster Ziegelreihe. Bilder gibt es über den Link im Beitrag Nr. 11. Die Pflasterung der Terrasse haben wir als Außenanlage selbst gemacht. Nochmals ist das Argument des Bauträgers richtig, dass diese Abdichtung als Teil der Außenanlage hätte gemacht werden müssen, oder gehört dies zum Rohbau. Denn im Vertrag steht auch etwas von "Erstellung nach Regeln der Technik" was immer das heißt. -
Vertragliche Vereinbarung: 2-fache Abdichtung unter Mauerwerk – Prüfen!
@Koslowski
Hallo Herr Koslowski. -
Es ist entscheidend welche vertragliche Vereinbarung mit dem Bauunternehmer getroffen wurde. Wenn Er schreibt, 2-fache horizontale Abdichtung dann ist damit die Abdichtung unter dem aufgehenden Mauerwerk gedacht. Tipp wie immer: Vertrag prüfen bevor Geschossen wird.
Gruß -
DIN 18195: Bodenproben zur Lastfall-Ermittlung erforderlich?
es scheint immer wieder ...
Moin,
... so zu sein, dass keine Bodenproben zur Ermittlung des Lastfalls gem. DINAbk. 18195 gemacht werden.
Ob und inwieweit nun ein Bauträger oder ein Architekt oder sonst wer von hausaus dazu verpflichtet ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da keine juristische Vorbildung.
Stefan Ibold -
Vertikale Abdichtung: DIN 18195 – Regel der Technik seit 1998
Wieso eigentlich horizontal?
Hier geht es doch eher um die vertikale Abdichtung. Hat aber nichts mit Außenanlagen zu tun, egal welche. Auch die alte DINAbk. 18195 hat schon beide Abdichtungen vorgeschrieben. Und Sperren gegen aufsteigende feuchte zwischen Bodenplatte und 1. Ziegelreihe sowie zwischen 1. und 2. Ziegelreihe war schon immer anerkannte Regel der Technik und somt Vertragsbestandteil.
Es sei denn, im Vertrag stand: "Wir ignorieren Bauvorschriften und bauen so, wie es uns gerade passt" MfG J.D. Bakel 🙂 -
Abdichtung: Stand der Technik vs. Vertrag – Mindestanforderungen!
Ein bisschen rechtliche Klarheit
Also:
Stand der Technik ist NICHT die neueste technische Entwicklung! - Sondern ein Stand, auf den sich die Mehrzahl der Fachleute als fachgerechte, wirksame Ausführung anerkennt und diese Anwendung in der Praxis breite Anwendung gefnden hat. Ausdruck des Standes der Technik ist u.a. eine aktualisierte DINAbk.-Norm.
Zum eigentlichen Problem:
Es ist nicht allein wichtig, was in Ihrem Vertrag steht. Weil: Mit schlechten Verträgen könnte einem Baulaien das Schlimmste verkauft werden. Es gelten bei jeder Bauausführung imernoch die Mindestanforderungen (Stand der Technik). Die Abdichtung muss entsprechend Stand der Technik ausgeführt werden, auch wenn es nicht genau im Vertrag steht. Abdichtungen sind Teil der Bauleistungen am Gebäude und NICHT Leistungen der Außenanlagen! Also schuldet die Baufirma eine solche Abdichtung. In der DIN 18195 T4 Stand 1983 gibt es noch schöne Bilder, we es richtig war. Alle Abweichungen von solchen Normativen Vorgaben müssen nachweisen, dass sie besser oder zumindest gleichwertig sind. Das wird der Baufirma schwerfallen, wenn gar keine Abdichtung eingebaut wurde.
Eine Klage gegen die Firma wird auf jeden Fall Erfolg haben, suchen Sie sich einen Baurechtsanwalt, der kann Ihnen gleich auch einen öbuvAbk. Sachverständigen empfehlen (oder umgekehrt).
Viel Erfolg - und nicht zu zaghaft ...
Firmen die schlecht leisten und dann noch schlechte Ausreden präsentieren haben Ärger verdient. -
Anerkannte Regel der Technik: Maßgebend vor DIN-Normen?
Das war leider falsch
Was Sie beschreiben, ist anerkannte Regel der Technik. Und genau die ist auch maßgebend. Wobei DINAbk. meist den anerkannten Regeln der Technik hinterherhinkt. Manchmal, wie im Falle der neuen DIN 18195, allerdings auch vorauseilt.
Stand der Technik ist in der Tat genau das, was das Wort auch ssagt: eben Stand der Technik, aber eben auch noch nicht anerkannt und bewährt. -
🔴 Noppenbahn-Mangel: Fehlendes Abschlussprofil – Wasserschadenrisiko!
Wie kann man nur so schlampig arbeiten? Eine Noppenbahn und sei sie noch so gut, muss oben abgedichtet werden!
Auf Bild Nr. 4 und 5 ist eindeutig zu erkennen, dass kein Abschlussprofil verwendet wurde. Dies steht auf jeder Gebrauchsanweisung von guten Herstellern.
Somit ist ein Teil Ihres Schadens vorprogrammiert. -
Auf welchem Bild?
Habe ich was verpasst? -
Bildergalerie: Gebäudeschäden durch Feuchtigkeit – Einblick
-
Wasserschaden & feuchter Keller: Baustellenbilder zur Analyse
Zum Wasserschaden und feuchten Keller.
Siehe auch Beitrag 2017 und den Link mit den schönen Baustellen-Bildern
Nr. 4+5 und weitere ...
Mich interessiert, wer hilft? wie bekommt man die Bilder so einfach ins Netz? -
Bestätigung: Bilder der Feuchtigkeitsschäden sind bekannt
Danke
Komme mit der Liste nicht zurück, ja, die Bilder kannte ich. -
Kontext-Frage: Welcher Link zu den Schadensbildern ist gemeint?
Ähm ...
Ähm welcher Link denn jetzt? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).DIN 18195 (1998): Feuchtigkeitsschäden an Bodenplatte & Ziegel beheben
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit der DINAbk. 18195 aus dem Jahr 1998 bei Feuchtigkeitsschäden an einem Gebäude, das in diesem Zeitraum errichtet wurde. Es wird erörtert, ob die im Vertrag vereinbarte zweifache horizontale Abdichtung ausreichend ist und ob weitere Abdichtungsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprachen. Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Stand der Technik und anerkannter Regel der Technik, sowie deren Bedeutung für die Haftung des Bauträgers.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Noppenbahn-Mangel: Fehlendes Abschlussprofil – Wasserschadenrisiko! wird auf einen potenziellen Mangel bei der Ausführung der Noppenbahn hingewiesen, der zu Wasserschäden führen kann. Ein fehlendes Abschlussprofil kann die Wirksamkeit der Abdichtung beeinträchtigen.
✅ Zusatzinfo: Mehrere Beiträge betonen die Bedeutung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauunternehmer. Im Beitrag Vertragliche Vereinbarung: 2-fache Abdichtung unter Mauerwerk – Prüfen! wird geraten, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um die vereinbarten Leistungen und Verantwortlichkeiten zu klären. Die im Vertrag genannte horizontale Abdichtung bezieht sich in der Regel auf die Abdichtung unter dem aufgehenden Mauerwerk.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger zu überprüfen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Schaden zu begutachten und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Die Bilder im Beitrag Wasserschaden & feuchter Keller: Baustellenbilder zur Analyse können bei der Beurteilung des Schadens hilfreich sein. Der Beitrag Abdichtung: Stand der Technik vs. Vertrag – Mindestanforderungen! erklärt die Unterschiede zwischen Stand der Technik und anerkannter Regel der Technik.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "DIN, Abdichtung, Feuchtigkeitsschaden, Bodenplatte". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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