Wannen auf Rohfußboden  -  Stand der Technik?
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Wannen auf Rohfußboden  -  Stand der Technik?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben uns eine Wohnung in einen 2-Familienhaus gekauft (Haus in Haus). Zur Zeit befinden wir uns in der Installationsphase (Rohbau ist fertig). Laut Architekt ist es nicht Stand der Technik, dass die Dusch- und Badewannen (Duschwannen, Badewannen) auf dem Rohfußboden installiert werden, weil schlechter Schallschutz, ungünstige Abdichtungssituation und Rissgefahr durch unregelmäßigen Restestrichflächen? Ist das richtig? Architekt verweigert bei diesem Sonderwunsch die Haftung. Ist das rechtlich zulässig? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
  • Name:
  • A. lex T.
  1. für was wird er bezahlt?

    Foto von Thorsten Bulka

    warum Restestrichflächen?
    Rechnen sie mal das Gewicht der Wanne auf die Stellfläche aus, und dann das Gewicht ihres Hochschranks in der Küche, auf der kleinenre Stellfläche. Beide sind in der Ecke, und der in der Küche soll halten, und der im Bad nicht?
    Schulden dürfte ihnen der Planer einen Schallschutz, wenn er den mit dem Aufstellen auf dem Rohboden hinbeckommt, ist es auch OK! Ich wage es aber zu bezweifeln. Fragen sie doch mal ob Schallstufe III eingehalten wird, auch wenn diese wahrscheinlich nicht vertragslage ist. Aber man kann die Reaktion sehen.
    Auch ist eine Abdichtung auch bei dem Stellen auf dem Rohboden geschuldet, wenn er es mit dem Übergang zum Estrich hinbekommt, ist es gut! Was kommt den für ein Estrich hinein?
    Wie ist sonst ihr Eindruck von dem Bau? Oder höheren wir noch mehr von ihnen ... über andere Bereiche!
    Ach ja, wie soll die Wanne gestellt werden, im Träger auf Füße oder ...?
  2. Antwort auf Herrn Bulka

    Unser Architekt hat uns folgendes geschrieben: ... Wannen auf Rohfußboden ergeben u.U. einen schlechteren Schallschutz, eine ungünstigere Abdichtungssituation sowie eine Rissgefahr bei der sich ergebenden unregelmßigen Restestrichfläche. " Jetzt verlangt er eine Unterschrift unter folgenden Hinweis: "Hiermit bestätigen wir, dass wir über die Risiken der Sonderwünsche aufgeklärt worden sind und EINE Haftung DER Bauleitung für diese Sonderwünsche ausgeschlossen sind".
    Die Wannen werden auf spezielle Schallschutzhemmende Füße gestellt (Styropor). Aber der o.g. Hauftungsauschluss ist doch ein grds. Ausschluss für alles was mit dem Sonderwunsch zusammenhängt, oder?! Kann ich hier eine Ergänzung anbringen, wie z.B. ... sofern diese Sonderwünsche nachweislich nicht dem Stand der Technik entsptrechen? Danke für Ihre Hilfe.
    • Name:
    • Alex T.
  3. versteh ich nicht ... bin wohl zu müde

    Foto von Thorsten Bulka

    warum wollen sie die Wanne unbedingt auf dem Rohboden dann haben?
    Den wie ich es momnetan sehe, will der Planer den Estrich durchziehen, aber sie möchten den Sonderwunsch, das er ausgesparrt wird, warum?
    geschuldet ist meist auch nicht der S.d.T. ! führt hier aber zu weit!
    Man kann einen Styroträger auch auf den Estrich stellen!
    Das einzige, was es in meinen Augen sein kann, ist das sie die Wanne tiefer haben möchten, ist es das?
    Dann müssen sie mit den anderen Punkten leben!
    Meinen sie, sie können später vor Gericht dem Richter klahrmachen was S.d.T. wahr? oder was allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wahr oder warum es dazu oder dazu kam!
    Ich verstehe es momentan nicht!
  4. Stand der Technik?!

    genau ich will, dass die Wannen tiefer liegen (besserer Einstieg) und kleine Kostenersparnis wegen Estrich und Fußbodenheizung. Ich finde jedoch die Aussage vom Architekten nicht okay, dass dies nicht Stand der Technik ist und er deshalb die Haftung für diese Sache ausschließen möchte. Mit dem Zustatz von mir, möchte ich erreichen, dass mir nachgewiesen wird, dass dies nicht Stand der Technik ist und somit der Haftungsauschluss nichtig ist.
    • Name:
    • A.T.
  5. vergessen sie es

    Foto von Thorsten Bulka

    insbesondere wenn man nmit so linken Tricks anfangen will!
    Ich hoffe auch, das kein anderer hier Tipps gibt!
    Den sind sie sich auch sicher, wie später der Richter enmtscheiden wird?
    Oder anders gesagt, sind sie sicher, das sie später überhaupt noch jemand greifen können, und dieses bis zum Obersten Gericht durchziehen können, bis sie ihr Geld bekommen. Wenn noch Geld da sein sollte!
    Tipp:
    Seine sie froh, das er sich hinsetzt, und sie darauf aufmerksamm macht.
    Setzen sie sich lieber mit ihrem Planer zusammen, und arbeiten sie etwas aus, was beiden gerecht wird.
    Ansonsten, wird er bald bei ihrem Haus, in das sie einziehen wollenm, und nicht er, gegen sie arbeiten. Können sie sich vorstellen, das soetwas hilfreich ist?
    Also zusammensetzen, und etwas ausarbeiten, das bedeutet aber auch, das auch sie Abstriche hinnehmen müssten. Sei es in der Wohnsituation, der Qualität, unter dem Preis!
    Setzen sie zum Beispil ein Podest davor!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN