darf ich Balkon bei Renovierung vergrößern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
darf ich Balkon bei Renovierung vergrößern
Hallo Forum
ich habe - in bayern - ein Haus Baujahr 1954.
an der Südseite ist ein Balkon mit 1,5 x 2 m Größe, bei dem der Beton langsam aber sicher wegbrökelt. im Erdgeschoss ist, anfangend mit dem Balkon bis zur Ecke des Hauses eine Terrasse.
der Maurer hat mir empfohlen den Balkon aus Sicherheitsgründen wegzureißen und neu zu bauen.
im Zuge dieses Neubaus ist mir die Idee gekommen den neuen Balkon um mehrere Meter zu vergrößern und damit die nun bestehende Terrasse zu überdachen. als zweiter Schritt möchte ich die möglichkiet ins Auge fassen das ganze dann zu verglasen.
das neue Maß wird 1,5 auf 4,5 Meter betragen.
der Grenzabstand zum Nachbarn wird sicher nicht verletzt.
meine Frage - darf ich das einfach so machen oder muss ich mir das explizit genehmigen lassen?
danke und Gruß
chriss
ich habe - in bayern - ein Haus Baujahr 1954.
an der Südseite ist ein Balkon mit 1,5 x 2 m Größe, bei dem der Beton langsam aber sicher wegbrökelt. im Erdgeschoss ist, anfangend mit dem Balkon bis zur Ecke des Hauses eine Terrasse.
der Maurer hat mir empfohlen den Balkon aus Sicherheitsgründen wegzureißen und neu zu bauen.
im Zuge dieses Neubaus ist mir die Idee gekommen den neuen Balkon um mehrere Meter zu vergrößern und damit die nun bestehende Terrasse zu überdachen. als zweiter Schritt möchte ich die möglichkiet ins Auge fassen das ganze dann zu verglasen.
das neue Maß wird 1,5 auf 4,5 Meter betragen.
der Grenzabstand zum Nachbarn wird sicher nicht verletzt.
meine Frage - darf ich das einfach so machen oder muss ich mir das explizit genehmigen lassen?
danke und Gruß
chriss
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Baugenehmigung
Hallo chris,
würde ich mir mal einen Fachmann vor Ort holen, denke aber doch das du um eine Baugenehmigung nicht rumkommen wirst.
Mit freundlichen Grüßen -
Nachtrag
Hallo Chris,
den Balkon würde ich dann schon etwas größer als die 1,5 m machen, wobei ich davon ausgehe das dies die Balkontiefe ist.
Ist meiner Meinung nach wieder nicht gescheit nutzbar.
Mit freundlichen Grüßen