Sind wesentliche Fensteränderungen nach Baugenehmigung noch möglich? (Oberbayern)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Sind wesentliche Fensteränderungen nach Baugenehmigung noch möglich? (Oberbayern)

Hallo,
Laut dem Bebauungsplan für unser Grundstück, ist ein Kniestock von 50 cm und eine Dachneigung ab 38 ° vorgegeben (keine expliziten Vorgaben für die Fenster). Wir haben nun zwei Ausnahmen vom Bebauungsplan beantragt: Kniestock 1,70 m und Dachneigung 24 °. Die untere Baubehörde genehmigt uns die Dachneigung. Den Kniestock bekommen wir aber nur genehmigt, wenn wir die Fenster ruhiger anordnen (wir wollten in der oberen Etage alles liegende Fenster einbauen). In der Tekturänderung wurden die Fenster in mehrere kleine Fenster geändert und symmetrischer angeordnet; eigentlich nur, damit wir die Genehmigung bekommen.
Können wir nach der Baugenehmigung einfach die ursprüngliche Fensterplanung (mit Beachtung der Symmetrie, aber liegende Fenster) umsetzen oder kann die Behörde sich auf die eingereichten Pläne beziehen? Geht das auch, wenn bei der Genehmigung nur die Ausnahmen vom Bebauungsplan erwähnt werden und kein Bezug bzw. explizite Angaben zu den Fenster gemacht werden?
Welche Änderungen sind in der Fassade nach Genehmigung überhaupt noch möglich?
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Anja
  1. Änderungen

    Hallo Anja,
    würde ich doch lieber lassen. Kann sein das bei Ausnahmen immer besonders genau geschaut wird, ob es die Nachbarn oder die Behörde tut.
    Mögliche Folgen: Rückbau des Ganzen zur genehmigten Fassung oder auch Baueinstellung mit Bußgeld.
    Änderungen sind durch eine weitere Genehmigungsplanung sicher möglich.
    Mit freundlichen Grüßen

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