Darf Holzverschalung oder WVBS die Baulinie überschreiten? (Bayern)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Darf Holzverschalung oder WVBS die Baulinie überschreiten? (Bayern)

Liebe Experten,
die Außenwand meines Häuschens (München) steht auf der Baulinie. Ich möchte jetzt in Holzständerbauweise ein Stockwerk draufsetzen und das EGAbk. mit einem 12 cm WVBS dämmen, das also über die Baulinie ragt. Darf ich jetzt beim (neuen) OGAbk.. eine Holzverkleidung soweit überstehen lassen, dass sie mit dem WVBS bündig abschließt? Gehört eine Holzverschalung (Lattung, Konterlattung, N&F insges. ca. 12 cm) baurechtlich überhaupt zum Gebäude? Darf ich mit der Dämmung über die Baulinie?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Klaus
  • Name:
  • Klaus
  1. LBO befragen

    Eine nachträgliche Überbauung der Grundstücksgrenze durch Anbringen einer Dämmung an einem Bestandsgebäude ist i.d.R. statthaft und bedarf nicht der Zustimmung des Nachbarn. Die Berliner BO regelt z.B. , das es sich bei diesem Überbau um einen temporären Überbau handelt. Im Falle eines späteren nachbarlichen Anbaus ist der Überbauende verpflichtet sein WDVSAbk. rückzubauen, damit der Nachbar ordnungsgemäß anschließen kann. Vermutlich wird gleiches auch für die Holzschalung im DGAbk. gelten. Zuerst schauen sie mal in die Bauordnung ihres Bundeslandes.
  2. Bei einem Neubau,

    hallole,
    haben Sie (der Planer) so zu planen, dass das "fertige" Gebäude nicht über die Baugrenze, Baulinie gebaut wird. Ansonsten würde jeder mit einer 24er Außenwand auf die Baulinie gehen und anschließend noch 30 cm Vollwärmeschutz darauf packen. Da passen keine Grenzabstände und nichts mehr!
    In wie weit Sie auf den Altbestand draufpacken dürfen, klären sie mit der zuständigen Baubehörde.
    Gruß aus Hessen
  3. LBK

    Hallo Klaus,
    ein Termin bei der LBK München wäre nicht schlecht, die können Ihnen sicher mehr sagen.
    Für die Aufstockung werden Sie ja sowieso einen Planer brauchen, wenn Sie schon einen haben, dann gleich mitnehmen um alle anderen relevanten Dinge besprechen. Bebauungsplan uvm.
    Mit freundlichen Grüßen

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