Können Sie mir eventuell gute Tipps geben, wenn ja: Vielen Dank im Voraus.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Können Sie mir eventuell gute Tipps geben, wenn ja: Vielen Dank im Voraus.

Meine Eltern haben einen landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Schleswig-Holstein. Tiere wurden abgeschafft, Ackerbau ist im letzten Jahr ausgelaufen und die letzten zwanzig Hektar werden die nächsten zwei Jahre noch verpachtet, bevor es als Bauland verkauft wird. Wohn und Wirtschaftsgebäude sind sind durch eine kleine Straße getrennt. Die Wirtschaftsgebäude wird die Gemeinde, die auch die Flächen in den nächsten zwei Jahren abkauft, abrechen und entsorgen , damit Gewerbebetriebe errichtet werden können. Hinter dem Wohnhaus bleibt eine Fläche in unserem Besitz von 50 mal 70 Metern. Da wir noch einige Maschinen , Werkzeug etc. behalten möchten, möchten wir gerne eine Halle errichten von ca, 15 mal 30 Metern. Kann man dieses noch über Landwirtschaft laufen lassen. Wenn ja? Wenn nicht? und wie kann man dieses am klügsten machen? Vielen Dank für ihre Bemühungen. Mit freundlichem Gruß, Jan Peter Clausen.
  • Name:
  • Jan Peter Clausen
  1. Außenbereich oder Innenbereich

    Hallo,
    wenn ich Ihren Beitrag richtig interpretiere, dann liegt Ihr Hof wohl im Außenbereich oder in Ortsrandlage.
    Im Außenbereich können Bauvorhaben genehmigt werden, die einem land- oder forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb dienen. Da ja nun der Gemeinde, bzw. dem Bauamt, bekannt sein dürfte, dass der Betrieb aufgelöst wird, entfällt auch die Genehmigungsfähigkeit für weitere Gebäude im Außenbereich, da diese offensichtlich nicht mehr dem Landw. Betrieb dienen können.
    Aber:
    Sie schreiben, die Gemeinde will Ihre Gebäude nach Kauf abreißen um auf den Flächen Gewerbebetriebe anzusiedeln. Dann wird die Gemeinde wohl bereits einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt haben, oder sie will noch einen Bebauungsplan aufstellen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind Bauvorhaben nach den Vorschriften des Bebauungsplans zulässig, u.U. auch Ihre für private Zwecke gewünschte Halle.
    Sie sollten also bei der Gemeinde nachfragen, ob ein Bebauungsplan besteht oder ob gerade ein Bebauungsplan in der Aufstellungsphase ist. Vielleicht kann die von Ihnen vorgesehene Fläche mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden, sodass Sie Ihre Halle bauen können. Solange Ihre Grundstücke noch nicht verkauft sind können Sie bei der Gemeinde vielleicht noch Einfluss nehmen. Fragen Sie erstmal nach dem Bebauungsplan und der Bebaubarkeit der Fläche. Für weitere Schritte sollten Sie einen Entwurfsverfasser (Architekt / Ingenieur) einschalten, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
    Gruß
  2. 4374: Bauleitplanung ...

    muss es längst geben Herr Lott, da sonst kein Baurecht ("Umwidming") für Änderung Ackerland (Außenbereich) in Bauland.
    Somit ist ein Flächennutzungsplan (= (unqualifizierter) veorbereitender Bauleitplan) und sicher auch schon der verbindl. Bauleitplan erstellt worden.
    Empfehlung an Fragesteller:
    Wenn Gemeinde schon kaufen will, dann geben die Ihnen auch Auskunft über Ihr Anliegen. Nach meiner Erfahrung kein Problem für eine Lagerhalle.

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