abgelaufene positiv beschiedene Bauvoranfrage im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

abgelaufene positiv beschiedene Bauvoranfrage im Außenbereich

Hallo zusammen,
Mein Vater hat 1994 ein bis zu dem Zeitpunkt gepachtetes Garten-Grundstück im Außenraum (Bayern) von der Deutschen Bahn erworben. Damals wurde auf massives Drängen der Bahn eine Bauvoranfrage gestartet und im Bauausschuss trotz ablehnender Stellungnahme von Stadtplanungsamt sowie Naturschutzbehörde positiv beschieden  -  mein Vater hätte allerdings lieber Nicht-Bauland gekauft.
Jetzt aber würde ich gerne ein Bauvorhaben starten, bekomme aber von den Baubehörden zu hören, dass erstens das Grundstück der Bahn gewidmet sei und somit keine Planungshoheit für die Stadt bestünde als auch eine Bebauung nicht in Frage käme (§ 35 BauGB) trotz dem (leider abgelaufenen) Vorbescheids.
Lohnt es in diesem Fall juristische Geschütze aufzufahren?
Vielen Dank für Anregungen
  • Name:
  • Franz Dambeck
  1. Bauen im Außenbereich  -  Bauvoranfrage

    Die Chancen für ein Baugenehmigung im Außenbereich sind i.A. sehr gering, wenn es sich um private Bauvorhaben handelt (also bspw. kein landwirtschaftl. Betrieb, Gärtnerei, etc.). Das Grundstück sei Gartenland, also kein Bauland, daher keine Baugenehmigung möglich.
    Die Bahn hatte Bauvoranfrage gestellt (? mit welchem Inhalt?). Ein nicht unüblicher Vorgang, da die Bahn damit die erzielbaren m²-Preise deutlich erhöht.
    Zu vieles ist bei Ihrer Beschreibung unklar, um konkret Antworten zu können. Auch sind die Inhalte sehr spezifischer baurechtlicher Natur, sodass ich Ihnen vorschalgen möchte in einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für Baurecht Ihren Fall zu erörtern.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Nachtrag: Die Bauvoranfrage wurde von meinem Vater auf ...

    Nachtrag:
    Die Bauvoranfrage wurde von meinem Vater auf Drängen der Bahn für ein normales Einfamilienhaus gestellt (für ihn nicht für die Bahn!)
    Gruß
    Franz
  3. Ja dann halt nochmal eine Bauvoranfrage

    Dann stellen Sie halt nochmal eine Bauvoranfrage mit ebem dem selben Inhalt wie bei der 1. Bauvoranfrage.
    Eine der Fragestellungen könnte sein, dass das Bauamt im Fall eines negativen Bescheids erörtern soll, warum gegenüber der früheren Bauvoranfrage nun anders entschieden wird.
    Erst danach lohnen sich juristische Geschütze.
    Bei der Bauvoranfrage lassen Sie sich von einem Architekten / Ingenieur helfen. Aber Grenzen Sie klar ab, dass Sie keine Entwürfe und keine Bauplanungen benötigen, sondern dass nur eine Bauvoranfrage zu stellen ist und dies am Besten per Stundenhonorar abgerechnet wird.
    Gruß

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