Wintergarten auf Terrasse auf Grenz-Garage in NRW möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wintergarten auf Terrasse auf Grenz-Garage in NRW möglich?

Wir wohnen in einer nördlichen Doppelhaushälfte aus den Fünfzigern. Terrassen nebeneinander nach Westen, hinter den Wohnzimmern mit Fenstern nur nach nach Westen.
Leider befindet sich Terrasse des Nachbarn auf einer 1 m in der Erde versenkten Doppelgarage die in den Sechzigern an die Grenze hinter! den Häusern angebaut wurde, übrigens ohne Zustimmung meiner Eltern. Die Terrasse hat eine 80 cm Betonbrüstung.
Kein schöner Anblick also für uns. Unsere Terrasse ist nach Süden von diesem 6 m breiten und 3 m hohen Ungetüm verstellt. Von diesem hat der Nachbar geschützt durch seine Betonbrüstung mit Blumenkästen drauf den perfekten Überblick über Garten, und aus max. 6 m Abstand auch einen perfekten Einblick in unser Wohnzimmer, da Bodenniveau seiner Terrassen-Hochsitzes 1 m höher als unser Fußbodenniveau ist.
Was kann uns noch passieren? Wir haben große Angst, dass uns irgendwann eine Sichtschutzwand das letzte Licht aus dem Wohnzimmer fernhält. Oder das der Nachbar auf die Idee einer Wintergartenüberdachung kommt ...
Was darf der Nachbar noch?
Danke
  • Name:
  • H. Vincenz
  1. Teilungserklärung  -  Bauordnung

    Was der Nachbar darf, regelt zum einen die Bauordnung NRW und im besonderen die Teilungserklärung, so denn hier eine solche vorliegt.
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    a) machen Sie Fotos des jetzigen Zustands, die die Gegebenheiten eindeutig zeigen und darstellen
    b) gehen Sie damit zum Bauamt Ihrer Gemeinde und fragen Sie bei Ihrem Orts-Stadtbaumeister explizit nach, ob die jetzige Bebauung zulässigerweise errichtet wurde (d.h. mit Baugenehmigung, und entsprechend dem Baurecht der beiden Grundstücke) und eben auch welche Maßnahmen Ihr Nachbar sonst noch bauen dürfte.
    Alternativ kann Ihnen eine erste (kostenpflichtige, nicht allzu teuere) Auskunft auch ein Architekt aus Ihrer Region geben, oder ein Anwalt für Baurecht.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Eine Teilungserklärung

    gibt es unseres Wissens nach nicht, da der Bebauungsplan Doppelhaushälften vorsieht.
    Eine Genehmigung liegt auch wohl vor, zumindest sind die Garagen so in amtlichen Plänen (Katasterauszug) verzeichnet.
    Ein Sichtschutz wäre aus Sicht des Nachbarn 2 m hoch, für uns aber fast 5 m und daher ein Graus. Dürfte der Nachbar ein 08/15-Baumarkt-Holz-Teil ohne Genehmigung anbringen?
    • Name:
    • H. Vincenz
  3. Genehmigung?

    Auch illegale Gebäude werden beim Katasteramt eingetragen, das hat unterschiedliche Ursachen.
    Zumindest ist das kein Beweis der Rechtmäßigkeit, höchstens der Anschein.
    Also zuerst die Bauakte des Nachbarn einsehen, Argument: berechtigtes Interesse.
    Wenn sich das Amt verweigert, dann geht das nur mit Anwalt.
    Selbst wenn die Garage legal ist, könnte der Aufbau illegal sein.
    Schwarzbauten bleiben immer illegal und werden zu keiner Zeit legal.
    Sollte wider Erwarten auch die Terrasse legal sein, bedürfen die weiteren Aufbauten einem Bauantrag und einer Nachbarzustimmung.
    Rechnen Sie nicht damit, dass das Bauamt von sich oder auf Ihren Antrag tätig wird falls etwas illegales festgestellt wird.
    Gruß
  4. und ein eigener Anbau?

    danke, bei Gelegenheit werden wir dann mal beim Bauamt nachfragen. Wir möchten aber keinesfalls die sprichwörtlichen schlafenden Hunde wecken und verstehen uns mit dem Nachbarn sehr gut. Nur ein möglicher Besitzerwechsel macht uns halt arge Bedenken.
    Wir könnten uns auch vorstellen, unser EGAbk. soweit wie der Anbau des Nachbarn ist zu verlängern, wären dann mit der Dachhöhe ca. 1 m höher als die Brüstung, hätten uns zwar selber das Licht im Wohnzimmer genommen, dafür ein wesentlich größeres hinzugewonnen. Und müssten keine Angst mehr vor zukünftigen nachbarschaftlichen Aufbauten haben.
    Wie sähe das Bauamt diese Idee wohl? Vor allem wenn die Garagen oder die Terrasse nicht genehmigt wurden?
    Gruß h. Vincenz
    • Name:
    • H. Vincenz

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