Neubau! Wie darf unser Haus ausschauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Neubau! Wie darf unser Haus ausschauen?

Evtl. wollen wir eine alte Scheune abreißen und dort ein Wohnhaus neu bauen, angrenzend an das noch bewohnte Bauernhaus. Die Gemeinde hat sich schon positiv geäusert dass dies möglich wäre. Nun meine Frage, für diesen Bereich gibt es einen Bebauungsplan, muss ich mich mit dem neuen Gebäude genau nach den alten Masen der Scheune richten also genau so bauen wie es jetzt steht?! Die Scheune steht quer zur Straße, wir wollen allerdings dann parallel zur Straße bauen wegen der Südseite. Wird uns dann das Ausschauen des Hauses vorgeschrieben (Höhe, Dachneigung usw.) oder können wir bauen wie wir wollen? Im alte Kern unseres Dorfgebietes mussten alle so bauen dass es zueinander passt, jetzt wurde 200 m von unserem Bauplatz weg ein Neubaugebiet ausgewiesen in dem jeder bauen darf wie er lustig ist. Für Hilfe wäre ich dankbar.
  1. Bauen nach Bebauungsplan

    Sie haben sich Ihre Frage bereits selbst beantwortet.
    Sie müssen natürlich gem. :
    1. den Vorgaben des Bebauungsplanes
    2. den ggf. weiteren Ortssatzungen
    3. dem § 34 BauGB, sofern dieser neben dem Bebauungsplan zur Anwendung kommt, bauen
    4. schlussendlich, und nicht außer acht zu lassen! , muss Ihr Neubauvorhaben den gültigen Brandschutzbestimmungen entsprechen. das Bestehende Bauernhaus (Ihr Nachbar) hat dabei Bestandsschutz, weshalb allein Ihr BVAbk. diese Anforderungen erfüllen muss!
    Drüberhinaus würde ich mich, aus eigener Erfahrung, nicht auf Aussagen der Gemeinde und des örtlichen Bauamtes verlassen. Entscheidend und rechtsverbindlich sind immer und ausschließlich die Aussagen und Genehmigungen der Baugenehmigungsbehörde des betr. Landratsamtes.
    . -.
    Daher: frühzeitig einen Entwurfsverfasser (zumeist und sinnvoll ein Architekt) einschalten.
    MfG
    R. Kaiser

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