Um- bzw. Anbau (Umbau, Anbau) eines landw. Gebäudes!?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Um- bzw. Anbau (Umbau, Anbau) eines landw. Gebäudes!?

Da mir auch hier im Forum über meine bisherigen Baupläne eher negative Erfolgschancen in Aussicht gestellt wurden, greife ich zu Plan B. Meine Eltern besitzen ein altes landw. Anwesen das allerdings nicht mehr landw. betrieben wird. Es besteht aus einem Bauernhaus das noch bewohnt wird, einer Scheune und einem 2 Stöckigem Nebengebäude das als Werkstatt, Garage und Abstellraum genutztt wird, angeordnet sind die Gebäude in U Form. Wäre es möglich dieses Nebengebäude als Wohnhaus umzubauen, wenn der untere Teil weiterhin so genutzt wird wie jetzt und der obere Teil ausgebaut wird (Dachstuhlanhebung) und ca. 4 m als neuen Anbau dazukommt!? Die Gemeinde hat uns schon einmal gesagt dass wir das alte Bauernhaus umbauen könnten (das wollen wir allerdings nicht, zwecks zu hoher Kosten für Abriss und Ersatzbauten für die Dinge die da jetzt untergebracht sind) und dass wir nicht über die Linie hinauskommen dürfen, wo das jetzige Nebengebäude endet und keine Bebauung in 2. Reihe zulässig ist  -  Allerdings würden wir jetzt mit dem Anbau über diese Grenze kommen. Ist dieses Vorhaben trotzdem möglich?! Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke.
  1. Es ist erstmal wieder die planungsrechtliche Grundlage wichtig

    Wo ist das?
    In einem Gebiet mit Bebauungsplan gem. § 30 BauGB?
    In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan, § 34BauGB?
    Im Außenbereich § 35 BauGB?
  2. Das Grundstück liegt im schönen Bayern. Es liegt ...

    Das Grundstück liegt im schönen Bayern. Es liegt nicht im Außenbereich, sondern in einem zusammenhängendem Ortsteil. Aber ob es mit Bebauungsplan ist weiß ich leider nicht. (das angrenzende Bauernhaus dürften wir umbauen). Vielen Dank
  3. Bebauung Außenbereich

    Hallo,
    ich würde Ihnen folgende Vorgehensweise empfehlen, nochmal mit der Gemeinde reden um mehr Infos zu bekommen und auch beim Landratsamt mal vorsprechen. Nach diesen Aussagen evtl. eine Bauvoranfrage einreichen. Als kleiner Tipp zum Schluss, es wäre sinnvoll die Gespräche gleich zusammen mit einem Architekten zu führen, den Sie danach sowieso für die Bauvoranfrage und für die Genehmigungsplanung brauchen.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Sollte dann bei der Gemeinde gleich mit offenen ...

    Sollte dann bei der Gemeinde gleich mit offenen Karten gespielt werden und schon gleich die genauen Maße des Anbaus und des Umbaus angegeben werden, oder sollte man erst einmal die Dimensionen kleiner angeben (als Anbau bloß 2 m statt 4 m, keine Mauervorsprünge oder Vordächer) und wenn man das genehmigt bekommt noch einmal eine Planänderung einreichen? Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten.
  5. Bauvoranfrage/Baugenehmigung

    es macht hierbei keinen allzu großen Sinn nur "ungenaue Maße", etc. anzugeben. ebenso wenig, wie ungenaue Fragen für ggf. notwendige Befreiungen in einer Bauvoranfrage wenige ergeben. Eine Tektur ist sicherlich nicht ("Ihre beabsichtigte Planänderung") auch nicht in dem Maße zu erhalten wie Sie es sich vielleicht vorstellen.
    . -.
    Daher nochmals, wie oben angedeutet, nicht ohne Architekt und am besten von diesem Informationseinholung und Verhandlungen mit den Behörden vornehmen lassen. Dies führt zumeist eher zum (gewünschten) Ziel.
    MfG
    R. Kaiser
  6. Vielen Dank für Ihre Antworten ...

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
  7. Mich würde noch interessieren, wie die rechtliche Lage ...

    Mich würde noch interessieren, wie die rechtliche Lage ist. Kann mir die Gemeinde einen Umbau verbieten bzw. gibt es rechtlich eine Möglichkeit mein "Baurecht einzufordern"!? Auf welche § kann ich mich berufen!? Habe nächste Woche einen Termin in meiner Gemeinde und möchte mich deshalb vorbereiten. Danke

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN