Grundstückskauf von Privatperson  -  Kosten usw.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstückskauf von Privatperson  -  Kosten usw.

Hallo vielleicht kann uns jemand helfen. Wir haben ein wunderschönes GS von einem Makler angeboten bekommen. Lt. Maklerausschreibung vollerschlossen. Beim Treffen mit dem Eigentümer stellte sich heraus, dass das GS noch nicht an den Hauptkanal angeschlossen ist. Der Eigentümer hat sich bereits einen K-Voranschlag iHv. 4.200 € machen lassen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir nur die Hälfte der Kanalanschlusskosten zahlen und das es "unser" Kanal-Anschl. ist.
1. Ist das GS "vollerschlossen", wenn es noch nicht an den Hauptkanal angeschlossen ist? Legen wir bei der Hälfe zu viel zu Gunsten des Verkäufers drauf?
Ferner wist das GS die eine Hälfte eines großen GS. Die andere Hälfte möchte der Verkäufer vorerst selbst nutzen.
2. Muss der Verkäufer das GS vermessen lassen, damit es "korrekt" geteilt wird und hat er die Kosten zu tragen? Müssen die Maße und die Ergebnisse der Messung irgendwie schriftlich festgehalten werden? Muss das GS irgendwie abgesteckt werden?
Auch wenn wir das GS sehr gerne möchten, gilt dies jedoch nicht um jeden Preis.
Würden uns freuen wenn uns jemand kurz ein paar Antworten auf unsere Fragen geben könnte.
Gruß
E. Achilles
  • Name:
  • E. Achilles
  1. Einige dieser Antworten

    bekommen Sie auch beim Bauamt.
    Klären Sie doch mal, WAS SIE überhaupt auf diesem Grundstück bauen dürfen? Gibt es einen gültigen Bebauungsplan? Was für "Auflagen" gibt? Gibt es Baulasten?
    Kanalanschluss zahlen Sie an die Gemeinde (siehe Abwasser/Frischwassersatzung).
    Bei den obigen Kosten könnten es auch "nur" die Kosten für den eigentlichen Kanal sein. Die Gemeinde verlangt da auch noch was.
    Klären Sie das ALLES VORHER ab. Weitere Kosten wie Gasanschluss, Stromanschluss etc. sagen Ihnen die "Versorger".
  2. Grundstück voll erschlossen ...

    besagt nichts weiter, als das seitens der Gemeinde alle erforderlichen "Erschließungsmaßnahmen" erfolgt sind, als da bspw. wären:
    1. Straße mit Belag
    2. Beleuchtung (Straßenbeleuchtung)
    3. die Sparten (gff. Gas, Wasser und Strom) verlegt sind
    etc.
    Der Anschluss an dieses Versorgungsnetz oben, die auf dem Grundstück erfolgen und erfolgen müssen, wie bspw. der Kanalanschluss sind Sache des Eigentümers und erfolgen auf dessen Veranlassung und zu dessen Lasten (Kosten), also
    a) Ihr Wunschgrundstück ist, nach Ihren Angaben, "voll erschlossen"
    b) Ihr Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass der Anschluss des Grundstücks an den Hauptkanal noch zu erfolgen hat
    c) Tragung der Kosten für Vermessung zur bspw. Realteilung unterliegen der Vertragsgestaltung und sind verhandelbar.
    Meine Empfehlung:
    ziehen Sie einen qualifizierten Berater für den Immobilienkauf, der ggf. auch als Unterstützer für Ihre Verhandlungen mit dem Verkäufer und dessen Makler (auch wenn dieser eine Vermittlerrolle innehaben sollte, was häufigst nicht der Fall ist) tätig werden kann, zu Rate.
    MfG
    R. Kaiser

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