Dachflächenfenster bei Grenzbebauung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachflächenfenster bei Grenzbebauung?

Sachverhalt:
Es handelt sich um vorhandene Bausubstanz im Land Sachsen-Anhalt. Unser Nachbar hat sein Haus an einen neuen Eigentümer verkauft, der jetzt anfängt zu modernisieren. Plötzlich baut er zu unserer Grundstücksseite ein Dachflächenfenster ein, um angeblich nur sein Schlafzimmer zu belichten. Das Haus steht mit seiner Außenwand genau auf der Grundstücksgrenze. Die Traufe des Gebäudes ist außerdem sehr niedrig, liegt etwa bei 2,50 bzw. 2,75 m. Unser Haus ist etwa 7 bis 8 m entfernt und verläuft parallel zur Außenwand des Nachbarn. Müssen wir uns einen derartigen Einschnitt in unsere Privatsphäre gefallen lassen? Wir haben erst mal darauf bestanden, dass der Nachbar den Fenstereinbau stoppt und die Öffnung im Dach wieder schließt, was er auch widerwillig und mit etwas Zorn tat.
Übrigens hat er uns vorher über sein Vorhaben nicht informiert.
Wie können wir uns hier rechtlich absichern.
Wir möchten uns mit unserem neuen Nachbarn nicht unnötig streiten.
MfG Bettina
  • Name:
  • Bettina
  1. Nun ja, eigentlich wäre es nicht so schlimm

    Ihr Haus ist 7-8 m entfernt. Stellen Sie sich nun mal vor, dass Nachbargebäude und Ihr Gebäude hielten beide den Mindestgrenzabstand von 3,00 m, also 6 m zwischen den Gebäuden, ein. Dann könnte keiner etwas gegen Fenster in Dach oder Wand des anderen unternehmen. Ihr Argument wegen "Einschnitt in unsere Privatsphäre" relativiert sich dann und erscheint deutlich übertrieben. Es gibt auch Dachfenster mit Ornamentglas, gestatten Sie Ihrem Nachbar so eines einzubauen, dann hat er Licht, kann aber nicht durchgucken.
    Gruß
  2. Selbstverständlich gibt es

    je nach Bundesland Mindestabstände zur Grenze einzuhalten.
  3. Das hier

    "um angeblich nur sein Schlafzimmer zu belichten" ist wohl eine Unterstellung. "
    Und das hier: "
    Wir möchten uns mit unserem neuen Nachbarn nicht unnötig streiten. "
    machen Sie ja schon.
    Maschendrahtzaungeschichte, sonst nix.
    • Name:
    • M.P.
  4. brandschutzabstand

    ich kenne die sächsische Bauordnung nicht. für Bayern gelten aber auch brandschutzabstände für Dachflächenfenster. es könnte somit gegen den Brandschutz verstoßen, wenn ein grenzständiges Haus ein Dachflächenfenster einbaut, dass nicht einen mindetabstand zur Grenze aufweist.
    abgesehen davon, finde ich nicht, dass Dachfenster die privatsphäre verletzen. man muss ja nicht reingucken lassen ;-)

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