Hallo, unser Haus wurde vor 7 Jahren mit ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo, unser Haus wurde vor 7 Jahren mit ...

Hallo,
unser Haus wurde vor 7 Jahren mit Festgarage von einem Bauträger gebaut. Den Bauträger gibt es natürlich heute nicht mehr. Vor 2 Jahren musste ich gemäß § 19 HVG das Grundstück von einem amtlichen Vermessungsbüro einmessen lassen und es wurde nicht beanstandet. Nachdem jetzt das Nachbargrundstück bebaut wird, wurde festgestellt, dass alle Randsteine und die Garage 7 cm auf dem Nachbargrundstück stehen. Zusätzlich wurde das Garagenfundament nicht verschalt und ragt bis zu 45 cm auf das Nachbargrundstück.
Passiert das öfters?
Gibt es sowas wie Toleranz für die 7 cm?
Die Garage muss ja bestimmt nicht abgerissen werden, muss ich aber die betreffenden Flächen meinem neuen Nachbarn abkaufen?
Muss ich das überragende Fundament auf meine Kosten abreißen lassen?
Warum muss ich für 550 € ein öffentliches bestelltes Vermessungsbüro beauftragen, wenn das Ergebnis doch nicht stimmt?
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Auf jeden Fall im Voraus schon mal vielen Dank.
  • Name:
  • T. Schattner
  1. Nicht das Grundstück

    das Haus haben Sie einmessen lassen. Die 7 cm sind auf der Karte, welche Sie erhalten haben, nicht zu sehen, ist ja klar. Der Vermesser muss Sie auch nicht informieren, der stellt nur fest, wo Ihr Haus etc. stehen und überträgt dies ins Liegenschaftskataster. Nur das ist seine Aufgabe. Die 45 cm Fundament müssen sie abreißen, die Randsteine zurücksetzen und eigentlich auch die 7 cm Garage zurückbauen. Da das mit der Garage unverhältnismäßig wäre und nach dem Abkauf auch unverhälnismäßige hohe Vermessungskosten entstehen würden, würde ich mich mit dem Nachbarn auf eine Überbauungsrente, welche jährlich zu zahlen ist einigen. Die Höhe hängt vom Bodenrichtwert und der überbauten Fläche ab.
  2. Hallo ...

    ich will Ihnen nur eines beantworten bei Grundstücksbebauung wird exakt gearbeitet. 45 cm zu weit auf der Nachbargrundstück kriegt nicht mal ein betrunkener hin.
    Wen der Nachbar drauf besteht kann es sein, dass sie die überstehende Beton abstemmen müssen. Sprechen sie mit Ihren Nachbarn und finden sie gemeinsam eine Lösung.
    MfG
  3. Kleiner Hinweis:

    Ich verstehe das Sie alles andere als begeistert sind. Allerdings finde ich den Tenor Ihres Beitrags teilweise etwas befremdlich. Versetzen Sie sich mal in die Lage Ihres Nachbarn. Dem hat sein Nachbar nämlich 7 cm Grundstück überbaut und dann noch 45 cm Betonfundament danebengesetzt (ungefragt). Das macht bei einer angenommenen Länge der Garage von 7 m mal eben etwa 3,5 m² nicht mehr vernünftig nutzbare Fläche. Behalten Sie diesen Gedanken im Hinterkopf wenn Sie über weitere Maßnahmen mit ihm diskutieren und Sie werden sicherlich zu einer vernünftigen Lösung kommen.
  4. Danke

    Hallo, schönen Dank für die Antworten. Ich habe es schon befürchtet, dass es eigentlich keine andere Lösung als den Abbruch des überstehenden Fundaments und eine Einvernehmliche Regelung mit meinen neuen Nachbarn gibt.
    An H. Alde: Mit meinem Nachbarn habe ich kein Problem, natürlich weiß ich das er sich eigentlich am meisten ärgern müsste. Ein Problem habe ich mit der Baufirma, die es nicht geschafft hat mit der Garage das Grundstück zu treffen. Und vor allem ärgert mich das der Vermesser viel Geld für das nachträgliche Einmessen des Gebäudes bekommen hat und sich damals nicht zu dem Fehler geäußert hat. Hätte ich das damals rechtzeitig gewusst, hätte ich den Bauträger noch haftbar machen können.
    Auf mein Nachfragen bei dem Vermesser, hat er in seinen Unterlagen nachgeschaut und die 7 cm jetzt bestätigt, das hätte er mir auch damals sagen können. Er meinte jetzt nur lapidar das es nicht seine Aufgabe sei, auf solche Fehler hinzuweisen.

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