Dämmung und Bodenplatte dünner als in BLB
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dämmung und Bodenplatte dünner als in BLB

Hallo ihr Fachleute,
in unserer Bauleistungsbeschreibung ist die Bodenplatte mit 20 cm angegeben und die Dämmung im Obergeschoss ebenfalls mit 20 cm (Mineralwolle). Die Bodenplatte wurde 18 cm stark angefertigt, die Dämmung mit 18 cm. Auf unsere Nachfrage erhielten wir die Auskunft, das habe die Statik so berechnet. Ebenso eine Dämmstärke von 18 cm.
Wenn der Statiker (nach Vertragsabschluss) andere Berechnungen anstellt, die nicht mit der BLB übereinstimmen, wozu haben wir dann mühevoll vorher die Stärken verhandelt?
Unsere Frage:
Was "wiegt schwerer", was ist denn nun maßgeblich, die BLB oder der Bericht vom Statiker?
Wenn BLB, hätten wir Anspruch auf irgendwas?
Danke für die Belehrung durch zwei bauahnungslosen Akademikern
Gruß
Wolli
  • Name:
  • Wolli
  1. Minderstärken

    Um was geht es denn hier, wird nur ein Grund gesucht den Baupreis zu mindern?
    Was steht in der Statik bzgl. Dämmstärke und WLG und was in der BLB? Die Dämmstärke alleine sagt nichts aus.
    In den meisten BLB steht meistens: "Etwagige Änderungen der Bauausführung sind zulässig, soweit geringfügig oder technisch erforderlich. "
    Die Minderstärke der Bodenplatte würde ich als geringfügig ansehen, wenn statisch so nachgewiesen.

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