Farbe Putz anders als in Baubeschreibung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Farbe Putz anders als in Baubeschreibung

Hallo, Wir wollen unser Reihenhaus neu verputzen und streichen lassen. In der Baubeschreibung allgemein nach § 4 Bauvorlagenverordnung steht Außenputz Farbe weiß. Heißt das, es darf nur weiß gestrichen werden oder dürfen wir es auch andersfarbig streichen?

LG

  • Name:
  • V. Müller
  1. öhm ...

    öhm nach WEGAbk. geteilt oder real? Gibt es einen B-PlanAbk.?
  2. Äh, ja

    Foto von wiki

    Es gibt einen Bebauungsplan. Die Grundstücke waren mal ein großes und wurden geteilt. Das wurde aber nicht kommuniziert. Der Bauträger hat das damals alles gemacht. Ich habe den ganzen Ordner durchgeschaut, da steht nirgends was von WEGAbk.. Die Nachbarn wissen davon auch nichts. Nur der Herr vom örtlichen Bauamt hat davon gesprochen, dass das Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht sei.
  3. Eben und da beginnt jetzt ...

    Eben und da beginnt jetzt der spannende Moment. Wenn es Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung ist, dann sind wir in einer WEGAbk.-Teilung. Und da kommt es darauf an, was in der Teilungserklärung steht. Ist bei den Außenwänden usw. jeder selbst verantwortlich, oder die Gemeinschaft? Falls Gemeinschaft, muss die gefragt werden. Das zum einen.

    B-PlanAbk.: meistens steht in den B-Plänen weißer oder hellgetönter Putz. Also schwarz wäre da nicht möglich. Aber ich kenn den Bebauungsplan nicht.

    Heißt, wir müssen unterscheiden zwischen Bebauungsplan (öffentliches Recht) und WEG-Teilung (privates Recht). Was man nach dem einem darf, darf man möglicherweise nach dem anderen nicht.


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