Fehlende Bauabnahme aus den 70 ern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fehlende Bauabnahme aus den 70 ern

Hallo zusammen,

uns ist beim Aufräumen der alten Unterlagen vom Haus aufgefallen, dass die Bauabnahme durch Bauamt für den Kellerausbau (Fundament Untermauerung) zum Wohnraum fehlt. Die Baugenehmigung von 1973 ist da nur eben nicht die Abnahme. Wir haben uns nichts dabei gedacht und eine Anfrage beim Zentralarchiv per E-Mail gestellt, diese Bauabnahme einsehen zu dürfen. Die Antwort steht noch aus. Nun liest man im Internet viele Horrorgeschichten wie Nutzungsuntersagung bis hinzu Abrissverordnung ... Dies ist in den Fällen meinst durch fehlende Baugenehmigung, allerdings finden wir nichts passendes zu fehlender Bauabnahme ... Kann jemand hier weiterhelfen? Wir hoffen, dass wir nun keine schlafenden Hunde geweckt haben ...

Danke schon mal!

Viele Grüße

  • Name:
  • Sven
  1. Fehlende Bauabnahme aus den 70 ern

    Wenn eine Baugenehmigung vorliegt und nach der Genehmigung gebaut wurde, ist ein Abriss grundsätzlich nicht möglich.

    Wenn der Eigentümer sein Bett im Kohlenkeller aufstellt, kann das Bauamt ihm dies grundsätzlich nicht verbieten.

    Schwierigkeiten kann es geben wenn der Keller z.B. zu niedrig und vermietet ist.

  2. Das lässt sich jetzt wahrscheinlich nicht 100 % überprüfen

    Die Untermauerung ist nun von einer Seite zugeschüttet mit Erde und von innen verputzt. Kann meine Anfrage jetzt irgendwelche Konsequenzen hervorrufen? Sowas wie nachholen der Abnahme oder sonstiges? Ist ein Einfamilienhaus im Eigentum, nicht vermietet.
  3. nicht wichtig

    Eine fehlende Bauabnahme ist nicht wichtig und hat keinen Einfluss auf irgend eine rechtliche Bewertung. Keine Seite kann daraus Honig saugen. Also Haken sie das ab mit der Bemerkung "ist halt so". Es besteht auch keine Notwendigkeit diese Abnahme nachzuholen. Im Gegenteil kann es nur Schwierigkeiten bereiten weil es heute neuere Vorschriften gibt und danach abgenommen würde. Sollte es von damals Mängel geben so sind diese sowieso "untergegangen".
  4. Auch nicht bei tragenden Wänden?

    Ok, also auch nicht wenn es um tragende Konstruktion geht? Die Streifenfundamente an den zwei Seiten wurden ja auf einem neuen Fundament laut Planung der Baugenehmigung untermauert.
  5. Untermauerung =?

    Ich muss gestehen, der Begriff "Untermauerung" und was da gemacht wurde, ist mir nicht ganz klar geworden.

    Aber ich denke, Herr Kirschner meint mit seinem Beitrag grundsätzlich alle Bauteile, tragende inklusiv.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN