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BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

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Guten Tag, Wie kompliziert wird es bei einem Grundstück im Naturschutzgebiet im Außenbereich eine genehmigte ca. 9x9 m große Garage (ca. 1980) wo die Nutzung auf Garage und Lagerfläche mit Übernachtungsmöglichkeit auf Wohnraum umzuschreiben? Auf dem Grundstück steht ein Wohngebäude was auch genehmigt wurde und dieses steht auch unter Bestandsschutz und von diesem Gebäude aus steht mit ca. 10-20 m Entfernung aber auf gleichen Grundstück die Garage um die es geht. In das Wohngebäude würde meine Frau und ich und unsere Kinder zeigen und die Garage soll für meinen Vater (58) als Wohnraum genutzt werden (wenn möglich). Er hat auch vor ein wenig Tierhaltung zu machen, vielleicht hilft das ja. Ansonsten ist in der Garage auch ein Badezimmer eine Toilette usw. alles vorhanden genauso wie Heizung, Frischwasser, Strom, Abwasser über 3 Kamer-Bio-System.
  1. Garage mit Übernachtungsmöglichkeit?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Erstmal sollte klar geklärt werden, was da genau genehmigt ist und mit welchen Rahmenbedingungen. Eine Garage mit Übernachtungsmöglichkeit gibt es nicht (sollte es nicht geben), da (gerade in den 80 ern und davor) die Garagennutzung (Abgase, Brandschutz) baulich klar von Wohn- / Aufenthaltsräumen (Wohnräumen, Aufenthaltsräumen) zu trennen ist. Ich gehe davon aus, das es dort Beschränkungen gibt.

    Wenn die Garage zur vollwertigen Wohnung wird, muss das Garagen-Haus gedämmt werden und auch die Anderen Anforderungen an ein Wohngebäude einhalten. Das betrifft auch Punkte, die ggf. von der Behörde gar nicht genauer geprüft werden. (Statik, Belichtung Abstandsflächen usw.) Für die neue Wohnung und für den entfallenen Stellplatz der weiter bestehenden alten Wohnung sind neue Stellplätze erforderlich. Die zusätzliche versiegelte Fläche incl Zufahrten kann einen naturchutzrechtlichen Ausgleich erforderlich machen.

    Je nach Wertigkeit des Naturschutzgebiets könnte es schwierig bis unmöglich sein, dort Erweiterungen genehmigt zu bekommen ...

    Wenn es aber wirklich alles so schon mal genehmigt wurde, geht vielleicht was ... "Ein wenig" Tierhaltung bring nichts, da es wohl nur Hobbymäßig ist. Es müsste mindestens nebenberuflich sein und z.B. durch eine entsprechende Berufsausbildung belegt sein.

    Für die Tiere sind dann ja weitere Bauten (Stall / Schutzhütte usw.) erforderlich ... ob das wiederum im Naturchutzgebiet möglich ist ...?

  2. was passieren kann

    Man meint es gut und stellt einen Umbau- und Umnutzungsantrag der natürlich genau geprüft wird. Wenn etwas illegal ist, wird es auch durch langjährige Nutzung nicht legal. Im Naturschutzgebiet eine Garage in einen Wohnraum umzunutzen ist dreist, erst recht wenn es schon lange schwarz gemacht wurde. Der Bestandsschutz für ein Wohnhaus kann "untergehen" wenn es Jahrzehnte leer stand. Die Angelegenheit sollte ein Fachmann für Bau- und Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht) ganz vorsichtig behandeln, vor allem sollte der Fachmann wissen, wie man schlafende Hunde behandelt. Im Extremfall muss man das Grundstück in "naturbelassen" herrichten.
  3. Versteh ist das richtig?

    Ihr habt die Garage schon so weit umgebaut, dass sie nun schon gar nicht mehr Garage ist ... "auch ein Badezimmer eine Toilette usw. alles vorhanden genauso wie Heizung, Frischwasser, Strom, Abwasser über 3 Kamer-Bio-System. "? Die Garage war also schon seit Jahren eher ein Ferienhaus und soll nun offiziell mittels Umnutzungsantrag "nachträglich" zur ganzjährigen Wohnnutzung legalisiert werden?

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