Änderung Baustoff Geschossmauerwerk  -  Nachtragsbaugenehmigung nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung Baustoff Geschossmauerwerk  -  Nachtragsbaugenehmigung nötig?

Moin,

wir haben einen genehmigten Bauantrag (Niedersachsen), in der Baubeschreibung ist das Geschossmauerwerk als Porenbetonstein angegeben. Nun zeichnet sich ab, dass der Maurer in Zeitnot geraten wird und unser Bauleiter (ein gelernter Zimmermann) würde nun gerne kurzfristig zum Holzrahmenbau wechseln. Der Statiker hat es geprüft, ist kein Problem. Sprich, es würde sich nur der Baustoff des Geschossmauerwerks ändern.

Nun kann uns aber niemand sagen sicher sagen, ob bei solch einer Änderung eine Nachtragsbaugenehmigung nötig ist. Der Architekt meint, ein formloser kurzer Hinweis ans Bauamt reicht aus. Bevor ich das Amt aufscheuche  -  die haben uns eh schon streng geprüft  -  und bevor sich durch einen Nachtrag dann eine große Verzögerung ergibt, die Frage hier. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung. Google hat mir bei dieser Frage bisher leider nicht erbracht, da vermutlich doch eher speziell oder schwer zu finden.

Danke!

  • Name:
  • Volker
  1. offiziell

    Foto von Martin G. Halbinger

    nach Nr. 12 des Anhangs der NbauO wären die Änderungen tragender Teile nur verfahrensfrei, wenn es erst nach Fertigstellung erfolgt. (spätere Umbauten) Während der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Neubaus ist es nicht verfahrensfrei.

    Es soll aber Firmen / Bauherren geben, die machen es einfach und bereinigen die Aktenlage dann im Nachgang (oder manchmal auch gar nicht). Das ist nicht ganz legal und kann (je nachdem wie gründlich der Sachbearbeiter prüft / wie oft er zur Bauüberwachung vorbeikommt) daher auch Ärger geben.

    Bei mir in Bayern ist diese Änderung in Wohngebäuden ausdrücklich auch vor der Fertigstellung verfahrensfrei.

  2. es ist ein anderes Haus

    Es ändert sich nicht nur die Statik, sondern auch die EnEVAbk. und der Brandschutz. Damit ist die erteilte Baugenehmigung nichtig und muss neu beantragt werden. Das kann schwere Konsequenzen bei der Fertigmeldung haben haben. Das muss der Architekt wissen. Man könnte auch auf die Idee kommen, ein Bauleiter kann nicht mauern, sondern will Holz verkaufen.
  3. Danke!

    Foto von wiki

    Danke für die Informationen! Vor allem der Verweis auf den Anhang 12 war sehr hilfreich. Dann werde ich wohl mal nicht auf den Architekten hören und beim Bauamt eine verbindliche Auskunft einholen .. Seufz, die Dame dort wird sich freuen schon wieder von mir zu hören ;) Das Ergebnis berichte ich.

    Ja, der Bauleiter ist Zimmermann, wird ein Fachwerkhaus, da lasse ich weniger gerne nen Maurer ran ;) Und nein, der Plan zu mauern wurde verfolgt, aber wenn dann der Maurer der Wahl durch die Blume absagt und andere abwinken von wegen nicht mehr 2020 ... dann macht der Wechsel Sinn. Und mit dem Architekten schimpfe ich nochmal-X1234Xentsprechend des Ergebnisses der Anfrage beim Amt.

    Danke nochmals!

  4. Das sollten sie sich aber trotzdem ...

    Foto von wiki

    Das sollten sie sich aber trotzdem genau überlegen. Es ist ein Riesenunterschied, ob man nun massiv oder in Holzrahmenbauweise baut. Lassen Sie sich bloß nicht unter Druck setzen, dann lieber ein paar Wochen warten.
  5. Geschossmauerwerk erstellen

    Selbst wenn man annimmt, das manches, was auf den Vorträgen der Kalksandsteinleute als völlig normal und möglich dargestellt wird, einem Wunschdenken entspricht, sollte eine Wand in Porenbeton doch keine so große Probleme aufwerfen.

    Mit Mauerkran und einer optimal eingerichteten Baustelle, die ich allerdings in der Praxis noch nie vorgefunden habe, spricht man von unter 0,5 Stunden pro m² Mauerwerk.

    Dann sollte eine Wand in Porenbeton doch bald errichtet sein.

    Auch die Planung des Mauerwerkes beschleunigt die Ausführung oder eben auch nicht. An einer Baustelle schaue ich mir die Arbeit an und komme mit einem Herrn ins Gespräch. Ich kann ihm einige Planungsmängel aufzeigen, die eine Mehrarbeiter erfordern ohne einen Nutzen zu haben. Es stellt sich heraus, dass er für diese Planung 50.000 € bezahlt hat.

  6. @Fr.. Neugebauer

    Foto von Martin G. Halbinger

    Das Aufmauern einer geraden Wand geht sehr schnell, Fenster Ecken, Nischen usw. dauern ein wenig länger. Und die Baustelleneinrichtung (optimale Baustelle!), Vorbereitung usw. brauchen auch. Zurück zur Frage: Wenn die Firma keine Zeit hat, hat sie eben keine Zeit ... Da ist es eher die Option, ob es weniger Aufwand ist, eine andere vertrauenswürdige Firma zu finden und bei der Bauweise zu bleiben, als eben umzuplanen und alles zu ändern. Die Materialwahl hat aber weitere Folgen: Leitungsführung, Innenausbau, Installation usw. Und normalerweise wird eine Planung auf die Besonderheiten der jeweiligen Bauweise angepasst ... Rastermaße, Tragstruktur usw. Sonst entstehen schnell Mehrkosten. das Selbe kann passieren wenn nachträglich geändert wird. Der Statiker rechnet erneut, der Planer macht die Änderung auch nicht umsonst ... Sie haben bisher einen BMW bestellt, wollen jetzt aber einen VW-Motor einbauen ... Man kann mit jeder Bauweise gute und kostengünstige Gebäude erstellen und man kann auch die Systeme zum Teil kombinieren; aber es hat doch jede seine Eigenheiten.
  7. kann das sein?

    Eine Firma macht ein Angebot für ein Haus aus Stein, bekommt den Zuschlag und will plötzlich das ganze Haus aus Zeitgründen ändern? Das kann nicht sein! Auch eine Werft die Stahlpötte baut kann nicht plötzlich Holzschiffe bauen. Ein Haus mit Holzrahmen muss total umgeplant werden und das hat Einfluss auf die Einbauten wie Fenster, Türen, Heizung, Sanitär und Elektroinstallation und vor allem auf Baulogistik und Termine. Diese Firma hatte nie vor, sich an die Planung zu halten, die kann nicht mauern, sondern nur Holzrahmenbau. Hat man sie informiert über Gewährleistung, Wärmeschutz, ständiges knistern bei Temperaturänderung und Schallverhalten sowie Wertverlust wenn sie mal verkaufen wollen? Ich halte das Geschäftsgebaren für unseriös.
  8. Änderungskündigung

    Die Firma hat einen Vertrag geschlossen und kann ihn jetzt nicht erfüllen. Damit wird sie schadensersatzpflichtig.

    Damit das nicht so deutlich sichtbar wird, will sie die Leistung ändern.

    Das ändert aber nichts am Schadensersatz und der Kündigung. Sie können eine andere Firma beauftragen. Die Mehrkosten muss der erste tragen. Aber finden Sie erst mal eine andere Firma! Die fragen sofort, wer das angefangen hat und sagen dankend ab. Wegen einer Wand will man nicht mit dem Kollegen in Streit geraten.

    Vorher sollte man sich auch bei einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Die sind heute so überlastet, dass sie oft keine neuen Fälle annehmen.

    Im übrigen ist das der letzte Ausweg. Langwierig, teuer und mit ungewissem Ausgang.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN