Berlin  -  1. OG wiederherstellen  -  ohne erneute Genehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Berlin  -  1. OG wiederherstellen  -  ohne erneute Genehmigung

Hallo liebes Forum!

Ich habe ein Grundstück in Berlin, bebaut vorne mit einem kleinen Mehrfamilienhaus (MFH) von 1890, im Hof ein Werkstattgebäude EGAbk. + 1. OGAbk. mit Seitenflügelstumpf von 1930 und an der Seite ein ehemaliges Werkstattgebäude von 1850. Dieses wurde 1930 um ein 1. OG erweitert, Genehmigung und nachbarschaftliche Zustimmung liegen in der Bauakte.

Das 1. OG muss irgendwann verwchwunden sein. Der Fußboden ist noch vorhanden, es wurde ein Notverblechung aufgebracht. In der Flurkarte sind 2 Geschosse ausgewiesen.

Ich möchte das 1. OG wiederherstellen (40 m² Fläche). Darf ich das so einfach?

Danke für Eure Antworten und Ideen.

  • Name:
  • Michael
  1. OG ist "untergegangen"

    Nach dieser langen Zeit und dem unklaren "verschwinden" ist das Bauteil "untergegangen", d.h. es ist weg. Damit ist ein Wiederherstellen eine Neuerrichtung mit allen notwendigen Genehmigungen. Auch wenn sie es gestern abgerissen hätten und würden eine Sanierung behaupten wäre das so, es ist eben weg. Es geht also nur mit Architekt und Bauantrag.
  2. Für einen Wiederaufbau

    bräuchten Sie mindestens die unmittelbare zeitliche Nähe zum "Untergang" des Bauteils, beispielsweise bei einem Wiederaufbau nach Brandschaden.

    In Ihrem Fall ist der Bestandsschutz längst erloschen und ein vor 50 oder 100 Jahren mal zulässiger Gebäudeteil, der vermutlich vor mehr als 10 Jahren untergegangen ist, muss bei "Wiederherstellung" die Vorgaben einer "Neuherstellung" erfüllen, da jetzt ggf. ganz andere bauordnungsrechtliche und technische Baubestimmungen gelten.

    Sowas bekommen Sie in Berlin aber oftmals genehmigt, es bedarf nur der ordentlichen Beantragung. Insbesondere wenn es in einem ehemaligen Gewerbe- / Wohngebiet mit vielen ehemaligen Gewerbehöfen und Kleinunternehmen inkl. Wohnungen im Vorderhaus.

    Da kennen wir einige wiederaufgebaute und wiederaufgestockte Remisengebäude ...

  3. Big Brother

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die vorstehenden Aussagen zur Genehmigungspflicht kann ich nur bestätigen. Im Altbestand ist oft auch unter schwierigen Rahmenbedingungen eine Genehmigung möglich. Erfordert aber einen versierten Planer, mit erweitertem Baurechtskenntnissen. Rücksichtnahmegebot; Rahmen, in dem Abweichungen zugelassen werden können, alte Bauvorschriften usw.

    Sollten Sie auf die Idee kommen, einfach das in den alten Plänen Dargestellte wiederzuerrichten; ein paar Gedanken:

    • Die Baufirmen müssen sich die Genehmigung (und Statik usw.) vorlegen lassen.
    • Nachbarn bekommen Baumaßnahmen sehr schnell mit und scheuen sich auch nicht, bei Behörden nachzufragen.
    • Vom Stadtgebiet sollte die Bauaufsicht viele Luftbilder haben. (bei uns alle 1-2 Jahre). Wenn Sie behaupten wollen, "das war schon immer da ... " wird das sicher auf den Luftbildern zu widerlegen sein. Und in den Zeiten von Geoinformationssoftware und Google ist der Rechercheaufwand dafür gering ...

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