Hallo zusammen, wir möchten im Herbst 2020 ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo zusammen, wir möchten im Herbst 2020 ...

Hallo zusammen, wir möchten im Herbst 2020 Hallo zusammen,

wir möchten im Herbst 2020 ein Einfamilienhaus in Bayern bauen. Wir sind derzeit in der Planung bei einem Bauunternehmen, das uns nun ein Angebot unterbreitet hat. Wir hatten dort einen Planungsvertrag (Erstellen der Vorentwürfe bis Angebotserstellung). Uns wurde damals gesagt, dass wir die Gebühr dafür zahlen müssen, sofern wir nicht mit ihnen als Firma bauen möchten. Soweit auch in Ordnung. Nun haben wir das Angebot erhalten. Der Preis (schlüsselfertig) ist nun leider ziemlich hoch (das vereinbarte Budget wurde nicht eingehalten). Daher ziehen wir nun in Erwägung die Planungsgebühr zu zahlen und die Gewerke selbst zu vergeben. Nun meine Frage: wir haben nun unseren letzten Vorentwurf (Grundrisse, Systemschnitte, Auszug aus Kataster und 3D-Ansichten). Sind diese Unterlagen als Eingabeplan denn auch ausreichend (natürlich mit Statik- und Brandschutz etc.)? Oder müssen wir nun doch zu einem Architekten, der uns den Entwurf sozusagen nachzeichnet und alles nochmal als Eingabeplan fertig macht?

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. Danke.

  • Name:
  • Corinna
  1. Planung und ausführende Firmen

    Sie müssen einer ausführenden Firma Unterlagen geben, nach denen es kalkulieren kann. Gleichzeitig sieht die ausführende Firma, dass diese Unterlagen noch an andere Firmen für ein Angebot gehen. Seriöse Firmen machen ein Angebot und bieten Alternativen und Ergänzungen an. Das entfällt wenn Bauunternehmer auch Planer sind, logisch wollen die ihr geistiges Eigentum schützen. Wenn das Haus genehmigungsfrei errichtet wird, müssen Sie die Unterlagen der Baufirma "kaufen" und können diese mit einem anderen Unternehmer verwirklichen. Wenn ein Bauantrag notwendig ist muss dieser von einem zugelassenen Architekten erstellt werden der logischerweise die Pläne nochmal zeichnet. Wenn sie vom Bauen keine Ahnung haben können Sie auch keine Ausschreibungen für Einzelvergabe erstellen. Wenn Sie schlüsselfertig bauen, müssen Sie den Unternehmer genau prüfen ob der untertauchen (Ausland, Balkan) kann oder Pleite geht, sonst zahlen Sie und haben trotzdem kein Haus. Motto: gespart muss werden, koste es was es wolle. Also einen Fachmann beauftragen der das kann, er nennt sich Architekt.
  2. Dankeschön für die Antwort. Es ging ...

    Dankeschön für die Antwort. Es ging Dankeschön für die Antwort. Es ging hier nicht um die weitere Bauausführung. Wir wollten nur wissen, ob die Entwürfe des Architekten der Baufirma, die wir durch den Planungsvertrag ja auch "gekauft" haben" und uns vorliegen, auch ausreichend sind für die Baumappe!? Bzw. was so der Unterschied zwischen dem Entwurf und einem Eingabeplan wäre!? Wir hatten ursprünglich aus Zeit- bzw. Beruflichen Gründen eben schlüsselfertig in Erwägung gezogen. Die Planung des selbst vergeben wäre gesichert, da wir der Schwiegervater sich beim Bauen auskennt. Nur eben nicht mit den Genehmigungen und Anträgen. Trotzdem vielen lieben Dank!

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