Vom Eingabeplan abweichen möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vom Eingabeplan abweichen möglich?

Hallo zusammen,

wir planen ein Einfamilienhaus (in Bayern, falls relevant) zu bauen. Der Eingabeplan wurde uns genehmigt.

Nach Rücksprache mit der Baufirma, haben wir nun eine kleine Änderung vor. Wir brauchen im Dachboden etwas mehr Raumhöhe, deshalb würden wir gerne das Satteldach, vom Eingabeplan (22 ° genehmigt) abweichend, mit 25 ° Dachneigung bauen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob mit dieser Änderung unsere Baugenehmigung erlischt und wir die ganze Prozedur erneut durchmachen müssen?

Vielleicht noch wichtig zu wissen, gemäß dem Bebauungsplan ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18 °  -  25 ° möglich.

Ich könnte natürlich auch im Bauamt anrufen und fragen, zum einen kam uns die Idee erst heute Nachmittag, zum Anderen, die Beamten sind schon von den Bauherren sehr genervt, da wollte ich erst mal hier vorfühlen, ob ich dort überhaupt anrufen soll.

Vielen Dank im Voraus Beste Grüße und bleibt alle Gesund!

  • Name:
  • Bernd
  1. Als Bauvorlageberechtigter

    solltest du doch selbst einschätzen können ob die Dachneigungsänderung gegen weitere Vorgaben verstoßen würde (Firsthöhe, Abstandsflächen, etc.).

    Danach entscheide selbst, ob du die Bauherren einfach Planungsabweichend bauen lassen willst  -  und huch  -  danach die genehmigungsfähige Änderung hinterher als Bestandspläne beim BA einreichen könntest. Legal wäre natürlich die Planungsänderung vorher.

  2. Bauvorlageberechtigter sagt mir jetzt spontan nichts, aber ich bin der Bauherr,

    das habe ich scheinbar nicht eindeutig geschrieben, sorry.

    Die maximale Firsthöhe und die Abstandsflächen werden auch mit der Änderung noch eingehalten.

    Ich weiß bloß nicht, selbst wenn ich alle Vorgaben einhalte, ob die Genehmigung Aufgrund dieser Änderung trotzdem erlischt. Ich hoffe, solange ich mich im Rahmen des Bebauungsplanes bewege, dass das nicht passiert. Aber da frage ich am Besten beim BA nach. Jetzt wo man aktuell nicht genau weiß, ob Corona die Baubranche noch komplett lähmt, wäre jede Verzögerung ein großes Problem.

    Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße

  3. Wer hat denn die Bauantragsunterlagen erstellt und eingereicht?

    Sie schrieben: "die Beamten sind schon von den Bauherren sehr genervt, da wollte ich erst mal hier vorfühlen, ob ich dort überhaupt anrufen soll. " LOL: Man schreibt also von sich in der 3. Person?!
  4. genauso irrsinnig zu denken, dass ein Bauvorlageberechtigter diese Frage stellt :-)

    Ein Dipl. Ing. / Ingenieurbüro hat die Bauantragsunterlagen erstellt.

    Das Bauamt hat mir heute mitgeteilt, dass diese Änderung einen neuen Eingabeplan und neue Formulare erfordert.

    Somit erledigt.

    Viele Grüße

  5. Bauantragsunterlagen

    Da sind die aber pingelig!

    Ich hatte einst ein ähnliches Problem.

    Dazu wurden fertigen Sparren auf die Pfetten montiert aber die Pfetten statt Mitte Mauerwerk bis zur Innenkante des Mauerwerkes verschoben.

    Schon änderte sich die Dachneigung von gerechneten 30 ° auf 32 oder 33 °, der First war ca. 12 cm höher und im Spitzbogen kann man sich besser bewegen.

    Bis heute hat es keiner gemerkt.

  6. Ja, die sind schon akribisch,

    , aber ich denke, die wollen auch nur gute Arbeit machen, auch wenn es mich ärgert.

    Ihr habt das sicher gut gelöst, technisch hätte es mein Zimmerer auch hinbekommen, aber mir war es wichtig, das Ganze sauber, in Abstimmung mit dem BA, zu lösen. Jetzt nach meiner Anfrage brauche ich nicht mehr vom Plan abweichen, die besuchen mich sicher mit dem Winkelmesser.

    Schönen Abend noch!


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