Nachbar Grundstück miteinbeziehen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbar Grundstück miteinbeziehen

A hat Grundstück will aber was Größeres bauen. Nachbar B hat auch ein noch unbebautes Grundstück.

Darf A das Grundstückc B mit in die Planung, Bauvoranfrage, usw einbeziehen, ohne vorher die Zustimmung von B einzuholen? Entscheidet das Bauamt nur bei Vorliegen von B Zustimmung?

Wenn ohne Bs Zustimmung keine Vorplanung möglich wäre, würde A ohne Bauvoranfrage / Bauvorbescheid wiederum nicht riskieren, das Grundstück B zu kaufen.

Wie geht man geschickt vor.

  1. schon mal was von Eigentum und Grundstücksgrenzen gehört?

    Bauen können sie nur auf eigenem Grundstück. Die Mitbenutzung von Nachbargrundstücken geht gar nicht. Heimlich mitbenutzen und dann behaupten "was steht das steht" führ zu Abbruchverfügung, Bauverbot und Bußgeld. Also alles offenlegen und Notarverträge mit dem Nachbar machen. Wahrscheinlich ist aber ein NEIN und das bedeutet auch NEIN.
  2. Unglückliche Frageformulierung

    Um in Ihrer hemdsärmeligen Fragestellung mal aufzuräumen:

    Sie möchten gerne wissen, ob sie eine Bauvoranfrage für einen Projekteentwurf stellen können für ein größeres Bauvorhaben, welches sich über ihr eigenes Grundstück und ein zukünftig ggf. zu erwerbendes nachbarliches Grundstück erstreckt? Den Erwerb des nachbarlichen Grundstücks würden Sie nur daran knüpfen, ob die Bauvoranfrage positiv beschieden wird?!

    Um solche Sachen verbindlich abzuklären brauchen sie einen erfahrenen Projektentwickler (mind. Architekten), der mit Ihnen alle zukünftigen Notwendigkeiten (bauordnungsrechtliche Notwendigkeiten, nachbarschaftliche Belange, etc.) durchplant und unter all deren Berücksichtigungen für sie eine solche Bauvoranfrage stellt unter der Maßgabe, dass das Projekt nach Kauf des nachbarlichen Grundstücks genau so umgesetzt werden soll. Sowas geht! Aber es wird nur verbindlich, wenn eine solche Bauvoranfrage möglichst genau durchgeplant und vorbereitet ist und später dann auch ohne große Abweichungen gebaut werden soll. Es bringt Ihnen nix, wenn Sie jetzt mit einem groben Entwurf zum BA gehen und eine Bauvoranfrage positiv beschieden wird und sie dann nach Erwerb des nachbarlichen Grundstücks eine davon deutlich abweichende Bauplanung einreichen. Dann kann es Ihnen passieren, dass der spätere Bauantrag trotz positivem Vorbescheid später abgelehnt wird. Also: Bauvoranfrage möglichst genau vorbereiten! Ja das kostet vorab Geld, bringt aber die nötige Sicherheit für die tatsächliche Umsetzbarkeit des Projektes.

  3. Wirklichkeit

    In Wirklichkeit geht es doch darum, dem Nachbarn ein Bauprojekt zu verheimlichen, um billig dessen Grundstück zu kaufen. Wenn der überhaupt zum Verkauf bereit wäre, dann nur zum höheren Preis, denn er wird von ihrem Projekt profitieren wollen. Sie müssen also das Risiko eingehen, das Nachbargrundstück vorher zu kaufen und dann die Bebauung zu planen, entweder durch Zusammenlegung der Grundstücke oder mit Nachbarzustimmung wenn sie selbst dann dieser Nachbar sind z.B. durch Abstandsübernahme oder Grunddienstbarkeiten. Also offen planen und nicht geheim. Vielleicht genügen ein paar Quadratmeter zusätzlich wenn GFZAbk. und GRZAbk. nicht hinkommt.
  4. Wie geht man geschickt vor?

    Foto von wiki

    Holen Sie sich einen geeigneten Planer und schauen Sie, was dort möglich ist. Das ist die "geschickteste" Vorgehensweise.

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