Baubeginnsanzeige vergessen zu stellen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baubeginnsanzeige vergessen zu stellen

Leider haben wir vergessen für die Aufstockung unseres Einfamilienhaus eine Baubeginnsanzeige zu stellen. Im letzten Jahr haben wir bereits angefangen das Treppenhaus zu mauern, mehr ist noch nicht geschehen. Wie geht man jetzt vor? Müssen wir mit einem Bußgeld rechnen?
  • Name:
  • SV
  1. Natürlich müssen Sie das umgehend nachholen

    alles Weitere ergibt sich dann ...
  2. fehlender gesetzlicher Bauablauf

    Es deutet darauf hin, dass Sie keinen Bauleiter haben und schwarz bauen. Nachteile entstehen, weil Bauprüfer nicht informiert sind und die Bauberufsgenossenschaft kein Datum für eventuelle Leistungen hat sowie das Finanzamt Bauleistungen nicht anerkennt. Also ist es richtig, die Meldung so schnell als möglich nachzuholen.
  3. für Bauprüfer und Berufsgenossenschaft

    Foto von wiki

    Sie sollten das schnellstens nachholen, sonst meint ein Bauprüfer, es entsteht ein Schwarzbau und bei einem Unfall gibt es Probleme mit der BG. Es ist die Aufgabe des Architekten, die Baubeginnsanzeige einzureichen. Nehmen Sie als Bauherr diese Aufgabe wahr, so kann man Ihnen mangelnde Kenntnisse vorwerfen. Bußgelder sind nicht zu erwarten.
  4. Blödsinn ...

    Blödsinn z.B. 68 (7) BayBoAbk. i.V.m. 79 BayBO. Ordnungswidrigkeit, und damit auch Bußgeld. Blödsinn 2: Nicht der Architekt, der Bauherr ist verantwortlich, gibt sogar Vordrucke dafür ...
  5. Kein Schwarzbau! Natürlich haben wir eine ...

    Kein Schwarzbau! Natürlich haben wir eine Baugenehmigung und auch einen Architekten und Bauleiter. Nun hat dieser aber vergessen die Baubeginnsanzeige einzureichen. Das werden wir jetzt umgehend nachholen. Danke trotzdem für die Antworten.
  6. Falsch, nicht der Architekt oder der Bauleiter ...

    Falsch, nicht der Architekt oder der Bauleiter sondern der Bauherr hat ... nachzulesen z.B. BayBoAbk. Art 68 (7)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN