Gemeinderat lehnt Voranfrage ab wegen rückwärtiger Zufahrt der Stellplätze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gemeinderat lehnt Voranfrage ab wegen rückwärtiger Zufahrt der Stellplätze

Wir möchten auf unserem Grundstück neu bauen. Es gibt keinen Bebauungsplan. Vorne, Hauptstraße, hinten eine nicht erschlossene Straße (Feldweg). Dieser ist mit einem Durchfahrtverbotsschild für PKW und Motorrad gekennzeichnet mit dem Zusatzschild Anlieger frei. Ein Nachbar hat eine Garage, die nur von diesem Weg zu befahren ist. Wir möchten diesen Weg (für uns genau 30 Meter bis zur Hauptstraße) nutzen, um 2 Stellplätze zu befahren, da diese von vorne Aufgrund der Flucht nicht zu befahren sind (rein rechtlich) Da wir 3 Stellplätze (3 Wohneinheiten) nachweisen müssen beim Neubau ist uns bautechnisch nur das möglich. Wie sieht die Rechtslage aus? Wird der Bauantrag zugelassen zwecks der Befahrung dieses Weges? Wir sind ja Anlieger. Die Gemeinde hat schon geäußert, dass sie nicht möchte dass der Weg befahren wird. Unser Architekt hat sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten und Aufgrund des Schildes Anlieger frei alles so geplant. Kann uns irgendjemand einen Tipp geben? (wir wohnen in Baden Württemberg)
  • Name:
  • Sabrina
  1. keine Erschließung

    Ein Feldweg ist keine Erschließungsstraße. Erkundigen Sie sich ob die Garage des Nachbarn ein notwendiger Stellplatz ist. Wenn ja, dann kann man Ihnen wegen "Umgebungsbebauung" das Gleiche nicht verweigern. Ansonsten wäre für Sie und den Nachbarn eine rückwärtige Einfahrt illegal und die des Nachbarn müsste geschlossen werden. Vermutlich befürchtet die Gemeinde, den Weg ausbauen zu müssen oder der Weg gehört gar nicht der Gemeinde, sondern dem Bauern. Ich verstehe nicht, wieso sich ein Architekt in seiner Planung auf ein Schild verlässt. So etwas recherchiert man vor Beginn einer Planung sonst fällt man auf die Schnauze.
  2. Lieben Dank für die Rückmeldung. Gilt das ...

    Lieben Dank für die Rückmeldung. Gilt das Schild mit dem Zusatz Anlieger frei denn gar nicht? Wenn man sich auf das nicht verlassen kann, auf was denn dann? Es handelt sich um ein öffentliches Verkehrsschild. Der Weg gehört der Gemeinde, das Schild wurde auch von dieser angebracht. Mit der Garage werde ich mal nachhaken.
    • Name:
    • Sabrina
  3. Anlieger

    Anlieger sind die, welche den Weg rechtmäßig benutzen können, also Bauern und solche, die einen zweiten genehmigten Zugang zum Grundstück von der Rückseite haben. Der zweite Zugang bedarf einer Genehmigung, Sie dürfen nicht eigenständig entscheiden, dass Sie Anlieger sind. Sie können auch nur den zweiten Zugang nach einer Genehmigung erhalten. Sie können nicht auf Genehmigung klagen, es sei denn, der Nachbar hat die Genehmigung bekommen. Dann darf diese Ihnen nicht verweigert werden. Besteht für den Nachbarn eine Vereinbarung zum Unterhalt des Weges, so können Sie an diesem Unterhalt beteiligt werden als eine Art Anliegergebühr. Insgesamt ist es egal ob es sich um Garagen oder Stellplätze handelt. Es könnte nun sein, dass der Nachbar sich den zweiten Zugang "schwarz" eingerichtet hat und dieser nun geschlossen wird weil Sie mit ihrem Verlangen einen schlafenden Hund geweckt haben.
  4. Die Gemeinde weiß das von mehreren, ...

    Die Gemeinde weiß das von mehreren, auch von denen die den Weg gar nicht befahren müssten, der Weg mit dem Auto genutzt wird. Die Garage ist ihnen ebenso bekannt. "Es wird halt geduldet" wurde uns mitgeteilt. Das Problem ist, wenn wir die beiden Stellplätze nicht rückwärtig anfahren dürfen, werden wir keine Baugenehmigung bekommen. Das Bauvorhaben scheitert dann daran. Ich habe beim Bauantrag um mehrere Alternativen gebeten, ob die Gemeinde darauf eingeht wird sich dann zeigen.
  5. Verwaltungsrecht

    Es geht letztlich darum, ob Sie einen Anspruch auf die Benutzung des Weges haben oder ob Sie den Anspruch einklagen können. Das ist Verwaltungsrecht. Vorab kann die Gemeinde problemlos ablehnen. Erst im Zuge eines Bauantrages und dessen Ablehnung haben Sie Klagemöglichkeit. Ob Sie gegen diesen Punkt in der Bauvoranfrage klagen können, sagt Ihnen ein Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht). Bei Wikipedia finden Sie Definitionen für Anliegerstraßen und Feldwege. Eventuell ändern Sie die Bauvoranfrage so, dass Sie die Garagen nicht brauchen und richten diese später bauantragsfrei so ein wie die Nachbarn.
  6. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und ...

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Ratschläge. Wir haben den Bauantrag am vergangenen Donnerstag abgeben und warten auf die schriftliche Begründung. Wir müssen jedoch die 3 Stellplätze im Bauantrag nachweisen, da wir 3 Wohneinheiten bauen. Deshalb können wir diese nicht erst im Anschluss nachweisen. Der Platz hierfür ist ja auf dem Grundstück vorhanden, jedoch stehen die Pkws in der Flucht. Aus diesem Grund müssten wir zwei davon von hinten befahren. Wir sind gespannt, was wir von der Gemeinde dann schriftlich erhalten.
  7. Verwaltungsrecht

    Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.

    Wenn der Nachbar eine Genehmigung rechtswidrig erhalten hat, besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung.

    Es gibt aber einen Anspruch wenn weitere Genehmigungen erteilt werden.

    Wie ist es mit der Vorstellung, Stellplätze übereinander anzuordnen?

  8. richtig

    Bei Schwarzbauten besteht kein Recht dazu, ebenfalls schwarz zu bauen oder illegales genehmigt zu bekommen. Wenn die Nachbarn zu Recht eine hintere Zufahrt haben, so kann das Gleiche dem Fragesteller nicht verweigert werden. Wird es verweigert weil die Nachbarn zu Unrecht eine Zufahrt haben, so muss die Gemeinde den illegalen Zustand ändern. Anders sieht es aus, wenn bei den Nachbarn etwas illegales geduldet wird. Dann kann ein Bauantrag nicht über eine Duldung genehmigt werden.
  9. Verkehrsrecht, Eigentum usw.,

    Foto von Martin G. Halbinger

    Das Schild ist erstmal nur eine verkehrsrechtl. Anordnung. Das hat mit Baurecht nichts zu tun. Auch wer Eigentümer des Wegs ist, hat nur eine begrenzte Aussagekraft. Es wäre zu klären als was der Weg gewidmet ist. Wenn es eine öffentliche Straße ist, ist er grundsätzlich als Erschließung nutzbar. Wenn nicht, bräuchte der Nachbar ein eingetragenes Fahrtrecht. Manchmal wurden auch historisch gewachsene Zustände geduldet, ohne es rechtlich sauber abzuarbeiten. Wenn es eine offizielle Zufahrt wird, muss die Gemeinde die Straße auch unterhalten können ... auf einem unebenen Feldweg hat der Schneepflug aber z.B. keine Chance ...

    Es kann aber auch sein, das Ihr Grundstück nun mal für 3 Wohneinheiten nicht geeignet ist, aber 2 WEAbk. funktionieren würden. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, das Grundstück zu "verbessern"


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