Hallo, wir möchten eine sehr Kleine Sauna ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo, wir möchten eine sehr Kleine Sauna ...

Hallo, wir möchten eine sehr Kleine Sauna Hallo, wir möchten eine sehr Kleine Sauna (2,19 mX2,36 m=5,17 m²) in unserem Garten (Hessen) errichten. Nach Rücksprach mit dem Bauamt ist diese (weil kleiner als 30 m², ohne Feuerstätte, ohne Aufenthaltsraum) baugenehmigungsfrei. Allerdings benötigen wir die Einwilligung unseres Nachbarns da wir die 3 Meter Abstandsfläche nicht einhalten können. Der Nachbar sagte erst zu, wollte uns dies aber nicht schriftlich geben. Nun möchte Sie uns (schriftlich) verpflichten Unkraut welches sich entlang der Grenze auf ihrem Grundstück befindet, regelmäsig zu entfernen und verlangt die Entfernung bestimmter Büsche welche auf unserm Grundstück entlang der Grenze wachsen. Ich möchte hierbei betonen, dass die Sauna ein Pultdach (Flachdach) hat und von ihrem Grundstück nicht einmal zu sehen sein wird! Des weiteren. würden wir 2,50 m einhalten, es fehlen also lediglich 50 cm für die volle Abstandsfläche. Falls meine Sauna/Gartenhaus eine "Garage oder Abstellraum" wäre könnte ich nach § 6 (10) ohne Abstandsfläche unmittelbar an die Nachbargrenze bauen. Könnte mein Saunahäuschen nicht unter Abstellraum fallen? Existiert eine Kulanzschwelle wenn man die Abstandsfläche (2,50 m von 3,00 m) fast einhält? Mir fehlen die Worte, dass meine Nachbarin versucht uns zu erpressen. Komme ich irgendwie ohne ihre Einwilligung zu meinem Saunahäuschen oder müsste ich das Saunahäuschen evtl. abreisen wenn ich Ihre Einwilligung nicht bekomme? Ich bitte höflicht um Rat. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,
  • Name:
  • A. Carmadon
  1. hier stimmt einiges nicht

    Baugenehmigungsfrei ist baugenehmigungsfrei, also auch keine Nachbargenehmigung. Unkraut an der Grundstücksgrenze entfernen sollte selbstverständlich sein für den, dem das Unkraut (besser: Wildkräuter) gehört. Eine Sauna wird nur gebaut um sich darin aufzuhalten und auch ein Elektroofen ist eine Feuerstätte weil es eine Heizung ist. Ob etwas vom Nachbargrundstück aus zu sehen ist spielt keine Rolle. Eine Sauna ist kein Gartenhaus, sondern eine Wohnraumerweiterung. Damit hat erst mal das Amt nicht Recht mit "baugenehmigungsfrei" und der Nachbar muss eine Abstandsfläche übernehmen. Damit brauchen Sie eine Baugenehmigung die an fehlender Nachbargenehmigung scheitert. Also: aus die Maus.
  2. Hallo, Sie haben in jedem Punkt unrecht ...

    Hallo, Sie haben in jedem Punkt unrecht Hallo, Sie haben in jedem Punkt unrecht. Ein Elektroofen ist keine Feuerstätte. Kleiner als 30 m² ist genehmigungsfrei bzw. baugenehmigungsfrei laut HBO. Logisch sollte der dem das Unkraut gehört sein eigenes Unkraut entfernen, daher die Ausführung bezüglich der Erpressung. Bitte verschonen Sie mich mit den Halbwahrheiten, darauf kann ich getrost verzichten. MfG
  3. wir möchten eine sehr Kleine Sauna

    Baugenehmigungsfrei bedeutet nicht, dass man in dem 3 m breiten Raum zur Grenze einfach bauen kann. Es muss schon in dem zulässigen Baufenster errichtet werden!

    Aber man kann sich eine Garage an der Grenze vorstellen und eine Sauna in dem Verbindungsbau von Garage zum Haus.

    Eine "Kulanzschwelle" gibt es nicht

  4. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mir ist ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Mir ist Vielen Dank für Ihre Antwort! Mir ist bei meinen Recherchen zur HBO bzgl. der Grenzbebauung aufgefallen, dass es sich bei dem Vorschriften zum Grenzabstand von mindestens 3 Metern um Bauten handelt die eine Wandhöhe von drei Metern überschreiten.

    Glücklicherweise handelt es sich bei meinem Häuschen (2,19 m X 2,36 m) jedoch um ein Pultdach (Flachdach) mit 2,10-2,30 Meter Höhe (ohne Feuerstätte, ohne Aufenthaltsraum, unter 30 m², und genehmigungsfrei).

    Wenn ich den § 6 also richtig verstehe: "darf der Eigentümer sein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichten, wenn

    sich in dem Gartenhaus keine Feuerstätten oder Aufenthaltsräume befinden die mittlere Wandhöhe von drei Metern nicht überschritten wird die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal neun Meter beträgt keine Baugenehmigung benötigt wird.

    Wenn das Gartenhaus diese Vorschriften bzw. Anforderungen nicht erfüllt, dann muss die Grenze von mindestens drei Metern zum Nachbarn eingehalten werden. "

    Da mein Gartenhäuschen jedoch alle o.g. Anforderungen entspricht, wären alle Grundvoraussetzungen dafür erfüllt, dass ich keine Zustimmung der Nachbarschaft (nach § 62 HBO) benötige. Liege ich damit richtig? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen A.C.

  5. eine sehr Kleine Sauna

    Auch eine an sich Genehmigungsfreie Baumaßnahme darf man zur Genehmigung einreichen.

    Dann kann die Behörde nicht später, "auf Anregung des Nachbarn", einen Abriss oder ähnliches verfügen.

  6. Tarnen und Täuschen

    In eine Gartenhütte eine Sauna einzubauen ist eine Täuschung durch verschleiern der Nutzung. Ebenso muss eine Feuerstätte keine Flamme haben, sondern es ist der Sammelbegriff für eine Heizung. Der Fragesteller handelt aus der Summe der Antworten und gibt Geld aus, ohne dass die Ratgeber haften. Hier ist es geboten, einen kostenpflichtigen Rat einzuholen, besonders wenn der Fragesteller Beratungsresistent ist. Aber der Nachbar ist wachsam und tanzt vor Freude wenn ein Abriss angeordnet wird.

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