Nutzungsänderung für eine Garage beantragen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung für eine Garage beantragen

Guten Tag.

Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten und am Grundstücksrand stehender Doppelgarage in Deutschland / Hessen.

Nun möchte ich die eine Hälfte der Doppelgarage als Werkstatt nutzen. Die Werkstatt soll im Anschluss ausschließlich privat genutzt werden. Jedoch kämen Maschinen (Kreisäge, Fräse, Stichsäge, usw.) zum Einsatz, die beträchtlichen Lärm erzeugen.

Welche Anträge müsste ich an welches Amt stellen um dies möglich zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Fred
  1. geht (wahrscheinlich) nicht

    Eine Garage gehört als Abstellplatz zur Baugenehmigung (Parkplatzsatzung der Gemeinde). Eine Umnutzung ist nicht möglich, wenn sie privilegiert ist und an der Grenze steht. Eine Werkstatt ist an der Grundstücksgrenze ohne Nachbargenehmigung nicht möglich und löst Abstandsflächen aus. Die Nutzung einer halben Garage ist wegen Brandschutz nicht möglich. Als Mieter brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters für den Umbau. Wenn die Werkstatt wie ein Gewerbe genutzt wird ist das im Wohngebiet unzulässig. Ihr Vorhaben ist ein tot geborenes Kind.
  2. Nutzungsänderung für eine Garage beantragen

    Vielen Dank für die super schnelle Antwort.

    Nun ist die Doppelgarage ja deutlich breiter als 3 Meter. Und 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze sind ja, wenn ich richtig liege, der Mindestabstand, den man für bauliche Maßnahmen einhalten muss.

    Bei welcher Behörde müsste ich denn Vorsprechen, Um eine Bauliche und Nutz-Änderung zu beantragen?

    Lieben vielen Dank

    Fred

  3. Bauamt ist zuständig

    Wenn es zwei Einzelgaragen wären könnte es gehen wenn nicht andere Vorschriften dagegen sprechen. Was sagt Ihr Vermieter dazu? Alleingänge gefährden den Mietvertrag.
  4. Möglichkeiten ausloten

    Alleingänge sind nicht meine Absicht. Ich wollte erstmal die Möglichkeiten ausloten und mit den zuständigen Ämtern sprechen um konkrete Änderungsmöglichkeiten zu besprechen.

    Vielen Dank für die Hilfe. Ich schau mal, wo ich das zuständige Bauamt in meiner Region finde kann.

    Fred

  5. Zauberwort: Bauberatung

    Versuchen Sie es beim Bauamt ihres Keises und nehmen Sie einen Grundbuchauszug, einen Lageplan (Katasterauszug) und die Baugenehmigung des Hauses mit.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN