Eigenleistung erst nach Übergabe möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Eigenleistung erst nach Übergabe möglich?

Da mit die Sonderleistungen des Elektrikers zu teuer sind, möchte ich einige Sachen auf meine Kosten und Risiko in Eigenregie machen.
Der Bauträger meint aber zu mir, dass Eigenleistung erst nach Übergabe des Hauses wegen der Gewährleistung erfolgen kann.
Wenn ich aber erst warte, bis alles fertig wird, muss ich dann nach hinein die Rigipsplatten wieder aufmachen und vieles mehr.
Deswegen ist es für mich sinnvoller jetzt was zu machen bevor alles verputzt wird und der Estrich gegossen wird.
Im Kaufvertrag sind 2 Passagen, wo ich denke, dass ich im Vorteil bin:
Zitat 1: "Eine vom Käufer gewünschte Bauausführung oder Ausstattung, die von dem Bauplan oder der Baubeschreibung abweicht, ist nur auf Kosten und Risiko des Käufers möglich. Vorstehendes gilt in Bezug auf Sonderwünsche nicht, soweit diese vom Verkäufer oder von ihm beauftragten Firmen erbracht werden. "
Zitat 2: " Für die Eigenleistungen des Käufers kommen Fertigstellungs- und Mängelansprüche des Verkäufers nicht in Betracht. Dem Verkäufer obliegen auch keine vertraglichen Nebenpflichten ... usw. "
1. Hat der Bauträger das Recht meine Eigenleistungen zu verwehren?
2. Was ist, wenn ich trotzdem z.B. an einem Sonntag meine Arbeiten mache. Kann es dann passieren, dass der dortige Elektriker oder Bauleiter alles wieder abreißen kann?
  • Name:
  • citizenkane
  1. ist doch klar

    der Bauträger will sich absichern. Was SIE nach der Übergabe machen, ist ihm dann egal. Weil er dafür keine Gewährleistung geben muss.
    Problem ist hier nicht so sehr die Eigenleistung, sondern, den Nachweis, wer bei einem Schaden wofür verantwortlich war.
    Fiktives Beispiel:
    Heizung von Bauträger verliert Druck. Nach Langer Suche wird entdeckt, dass SIE beim Elektrokabel-Verlegen ein Heizungsrohr "angebohrt" haben.
    Und dann beginnt der Streit. Wer zahlt usw.
    Gibt es keine anderen Bauträger?
  2. Bau befindet sich im Rohbau Zustand

    Das Haus steht und nächste Woche kommen die Fenster dran
  3. Eigenleistungen bei Bauträgerhaus

    kenne ich eigentlich nicht. Wie "kho" schrieb, können bei einem Erwerb eines Bauträgerhauses Eigenleistungen nur für eindeutig abgrenzbare Leistungen vom Erwerber erbracht werden. Dies, wie bezeichnet wegen der Gewährleistung, etc.
    Auch macht es keinen allzu großen Sinn, bei einem Erwerb Teile der "gekauften" Leistungen selbst zu erbringen.
    . -.
    Um mit den Worten des Meisters der Kfz-Vergleiche hausieren zu gehen ;-):
    Auch ein Autohersteller wird Ihnen nicht ermöglichen einzelne Kabelbäume der Autoelektrik selbst zu verlegen. Ganz abgesehen davon, dass dieser dann keinerlei Garantie für sein Endprodukt geben würde!
    . -.
    Also, Eigenleistungen eigentlich nur bei einem frei geplanten Eigenheim (mit Architekt) möglich. Da Sie hierbei selbst Bauherr sind und es in Ihrer Entscheidungs"Gewalt" liegt, welche Leistungen Sie einkaufen möchten und welche Sie (weil eben ggf. zu teuer) selbst erbringen wollen.
    Fazit: Finger weg von solchen "Spielereien" (Gedankenspielen) bei einem Bauträger-Hauskauf.
    MfG
    R. Kaiser
  4. Schade, dass sie so einen Bauträger erwischt haben,

    wir konnten damals problemlos alle Arten von Eigenleistung erbringen, von Zwischenwänden im Keller, Elektrik im Keller bis zu Installation von Heizleisten statt Heizkörpern  -  alle natürlich unter Ausschluss der Garantie von Seiten des BTs. Wenn nichts vereinbart wurde und sich der Bauträger unwillig zeigt, haben sie vermutlich auf dem Rechtsweg schlechte Karten. Ich würde aber davon ausgehen, dass er ihre Arbeit nicht einfach rausreißen kann. Sol man es darauf ankommen lassen? Machen sie doch erstmal was "kleines" und schauen wie er reagiert.
  5. erklären sie dem BT

    wie sie Ihre Leistung sauber abgrenzen wollen.
    z.B. keine Kabel verlegen, sondern Leerrohre mit Zugdraht.
    Schalterdosen dazubohren und eingipsen und kennzeichnen, sodass sie nachträglich ihre Kabel einziehen können.
    Da sollte der Bauträger nichts gegenhaben.
    Gruß Christian

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN