was ist nötig für eine Baugenehmigung bei Aufstockung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

was ist nötig für eine Baugenehmigung bei Aufstockung?

Es ist folgendermaßen: Meine Eltern wohnen in einem einstöckigem "Frankenhäuschen", das man locker als 2Familienhaus nutzen könnte. Mein Mann, mein Kind und ich spekulieren darauf dort in die obere Wohnung einzuziehen bräuchten aber noch ein bisschen mehr Platz, da in der oberen Wohnung die Schräge bei 70 cm anfängt wollen wir ca. 2 m aufstocken, sodass wir quasi dort wo jetzt eine Schräge ist keine mehr haben, und dort wo jetzt der Dachboden ist (Spitzdach) noch als Räume (dann halt mit Schräge) verwenden können ... Fläche ändert sich nicht.
Jetzt ist das Problem, dass es die Eigenheimzulage nur noch bis 31.12. gibt und wir uns deshalb beeilen müssen unsere Pläne zu fixieren, aber leider keine Ahnung von der Materie haben und auch nirgends Hilfe finden.
Wir denken für die Baugenehmigung braucht man auf jeden Fall einen Bauantrag, doch was genau beinhaltet der? Muss ein Bauplan gezeichnet werden und dieser dann genau eingehalten werden? Muss der Bauplan von einem Architekten gezeichnet werden oder gibt es da günstigere Möglichkeiten? wie läuft das alles ab? und vor allem in welchem Zeitraum? Sind noch Chancen da, das alles vor Ablauf der Frist hinzukriegen?
Jessica
(Bayern)
  • Name:
  • Jessica Wacker
  1. Ein paar Bemerkungen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Mit der Aufstockung wird das äußere Aussehen verändert. Ist das beim Standort Ihres Hauses überhaupt zulässig (Außenbereich, Bebauungsplan)? Wenn ja, dann
    • eine genauere Vorstellung, was geändert werden soll
    • es ändert sich die Statik, weil mehr Gewicht kommt, d.h. Sie brauchen auch eine Statik.
    • reicht die Heizung noch aus, und/bzw. sind die Änderungen so groß, dass die EnEVAbk. greift und ggf. das ganze Haus entsprechend zu dämmen ist.

    usw.

  2. Unterlagen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Sie brauchen auf jeden Fall:
    Einen Bauantrag mit Berechnungen, Plänen, Formularen usw. der mind. von einem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschreiben wurde.
    Vorlageberechtigt sind (in Bayern)
    • Architekten (Mitglieder einer Architektenkammer)
    • Bauingenieure die entsprechend bei der Bay-Ing-Kammer gelistet sind
    • einzelne Sonderfälle

    Begrenzt vorlageberechtigt (max 3 Wohneinheiten) sind:

    • erfolgreiche Absolventen (Dipl. Ings) Fachrichtung: Architektur, Hochbau, Bauiingeieurswesen
    • Bautechniker
    • Maurer- und Betonbauermeister (Maurermeister, Betonbauermeister)
    • Zimmerermeister

    Es empfiehlt sich dringend die Planung von Fachleuten erstellen zu lassen. Manche versuchen Kosten zu sparen, indem Sie selbst die Unterlagen erstellen und nur die Unterschrift "kaufen". Dies führt mangels Fachwissen meist zum Eigentor.
    Die Planung sollte zumindest in den Grundzügen der endgültigen Fassung entsprechen. Kleinere Änderungen sind (z.B. im Rahmen einer Tektur) möglich. Bei weitergehenden Änderungen kann sein, dass eine Tektur nicht mehr möglich ist und folglich das Datum des Bauantrags (für die Eigenheimzulage) flöten geht ...
    Je nach Arbeitsgeschwindigkeit des Entwurfsverfassers und Ihrer "Entscheidungsgeschwindigkeit" müsste dies noch zu schaffen sein.
    Sie sollten sich dringend beeilen das Ganze in die Wege zu leiten da manche Unterlagen z.T. "Lieferzeiten" haben können.
    Die Eigenheimzulage ist nicht hoch genug, dass ein komplett überstürztes Handeln angebracht ist.
    Eine unausgegorene Planung kann deutlich teurer sein als die Eigenheimzulage.
    Ob überhaupt eine Chance auf Genehmigung besteht, sollte Ihr Planer beurteilen können


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