Erlaubte Drempelhöhe nur 60 cm bis Oberkante Dach
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Erlaubte Drempelhöhe nur 60 cm bis Oberkante Dach

Lt. Bebauungsplan ist im 1. Obergeschoss nur eine Drempelhöhe von 60 cm von der Oberkante Fußboden bis Oberkante Dach erlaubt, sodass die Innenhöhe des Drempels nur ca. 45 cm betragen wird. Geplant ist ein Satteldach mit 45 Grad Dachneigung. Wie kann ich am sinnvollsten vorgehen, um geeignete Stellflächen für Möbel zu schaffen? Geht dies nur über die Vergrößerung der Grundfläche des Hauses oder eventuell über eine Gaube? Unser Bauträger hatte bei einer Grundfläche von ca. 8,80 x 10,50 m ursprünglich einen Drempel von 90 cm Höhe vorgesehen.
  1. Vielleicht ...

    Vielleicht kann Ihnen das Bauamt helfen. Bei uns herrscht eigentlich auch die Vorschrift mit den 60 cm Drempelhöhe. Wir wollte jedoch auch eine höhere Drempelhöhe um oben das Geschoss besser nutzen zu können. Wir haben dann mit dem Bauamt gesprochen und konnten nun schlussendlich erreichen, dass wir nun mit einer Drempelhöhe von 100 cm bauen dürfen.
    Dies zu erreichen war nicht mal ein großes Problem. Eine einfache Anfrage mit Plänen und Ansichten und Darlegen unserer Gründe hat dazu ausgereicht.
    Vielleicht versuchen Sie dies einmal. Im schlimmsten Fall sagt man nein und Sie sind so weit wie jetzt. Vielleicht können Sie aber etwas erreichen ... jede 10 cm würden Ihnen vielleicht schon helfen
    Viel Erfolg

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